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"Krawallnacht"-Urteil

Der ganz große Hammer

"Krawallnacht"-Urteil: Der ganz große Hammer
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Keine Bewährung und zweieinhalb Jahre Gefängnis hat ein 18-Jähriger bekommen, dafür, dass er an der sogenannten Stuttgarter Krawallnacht die Scheiben eines Polizeiautos eingeschlagen und eine Dose geworfen hat. Die CDU freut sich, andere sind konsterniert.

Am Sonntag nach dem, was in Stuttgart als "Krawallnacht" bekannt wurde, kam sogar Horst Seehofer in die Landeshauptstadt. Der Bundesinnenminister von der CSU traf sich mit seinem CDU-Innenministerkollegen Thomas Strobl vor einem demolierten Streifenwagen und forderte harte Strafen für die Randalierer. Ein "Alarmsignal für den Rechtsstaat" sei das, was da in Stuttgart passiert sei, sagte Seehofer. Auch Strobl ließ sich nicht lumpen: "Straftäter, Randalierer, Plünderer werden in Stuttgart konsequent verfolgt und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen."

Extra zum Pressetermin wird das Polizeiauto, das Federn lassen musste, vor versammelter Fotografenschar noch einmal in die Innenstadt gefahren. Bundesweit entflammen Diskussionen über Stuttgarts Jugend, erst die "Party-Szene", dann über jugendliche Migranten. Die einen sind sich sicher, keine Strafe könnte hart genug sein, um die Beteiligten dranzukriegen. CDU und Polizei in Stuttgart fordern die Recherche der Migrationshintergründe der Beteiligten. Andere wiederum fordern Verständnis für die Jugendlichen, vernachlässigt während der ersten Corona-Welle, arm dran, weil im Juni einfach nichts offen hatte, um jugendliche Energien loszuwerden. Und weil, ganz unabhängig von Corona, vor allem solche Jugendliche, die äußerlich nicht wie Torben oder Max Biodeutscher aussehen, andauernd in Polizeikontrollen geraten und deshalb kein besonders gutes Verhältnis haben zur Staatsmacht.

Dennoch: Was passiert war in der Landeshauptstadt, vor allem da, wo nicht nur Fensterscheiben zu Bruch gingen, sondern auch Gewalt gegen Personen gerichtet wurde, war nicht schön. Andererseits: Dass es in dieser speziellen Seuchen-Situation bei jungen Leuten mal den Korken raushaut – geschenkt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährung gefordert

Geschenkt hat das Amtsgericht in der vergangenen Woche den beiden Angeklagten allerdings überhaupt nichts. Ein 18-Jähriger und ein 19-jähriger Krawall-Beteiligter wurden da verurteilt, beide zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Es waren die beiden ersten Urteile in Sachen Krawallnacht, die in öffentlichen Verhandlungen und unter größtmöglicher Beobachtung gegen Volljährige gefällt wurden. Der 19-Jährige war vorbestraft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG), der 18-Jährige hatte keine Vorstrafen, dafür aber Einträge wegen Beleidigung, Fahren ohne Führerschein und Diebstahl.

Letzterer hatte mit Jackie-Cola im Kopf und einem Teelicht aus Glas die Scheiben des Polizeiautos eingeschlagen, das später als Kulisse zum Seehofer-Termin angefahren wurde. Und er soll eine halbvolle Getränke-Dose in Richtung eines Polizisten geworfen haben, was das Gericht als Versuch der gefährlichen Körperverletzung wertete, und das in Verbindung mit besonders schwerem Landfriedensbruch. "Dabei hat er die Dose nur grob in Richtung der parkenden Einsatzfahrzeuge geworfen, weder ein Auto noch ein Beamter wurden getroffen", sagt Marc Reschke, der Anwalt des 18-Jährigen. Die Dose, sie sei an einem Verkehrsschild abgeprallt. Bei der Streifenwagen-Aktion habe sich sein Mandant zudem an der Hand verletzt, schlug etwa gegen Mitternacht im Marienhospital auf und war im weiteren Verlauf der Nacht nicht dabei.

Reschke nennt das Urteil gegen seinen Mandanten, im zweiten Ausbildungsjahr als Industriemechaniker und mit stabiler Familie im Rücken, ein "politisches". Selbst die Staatsanwaltschaft hatte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe gefordert, das Gericht sah es anders und setzte zumindest für alle Alt-Konservativen und die CDU ein dickes Ausrufezeichen.

Hardliner erfreuen sich am Urteil

Innenminister Thomas Strobl fand das gut: "Der Rechtsstaat zeigt Zähne. Das möchte sich der Mob hinter die Ohren schreiben, dass Randale und Gewalt bei uns kein Spaß sind." Thomas Blenke, der innenpolitische Sprecher der Landtags-CDU, befand: "Es ist gut, dass das Gericht hier ein Zeichen gesetzt hat. Wer selber keine Gnade kennt, wenn es gegen die Polizei geht, darf nicht auf Milde hoffen."

Die Deutsche Polizeigewerkschaft Baden Württemberg ließ verlauten: "Wer Straftaten begeht, muss dafür die Härte des Gesetzes spüren." Und die Gewerkschaft der Polizei fühlte sich sogar bemüßigt, das Jugendstrafrecht in Gänze reformieren zu wollen: "Unabhängig von Person und Straftat fordern wir grundsätzlich, dass volljährige Straftäter nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden." Damit auch ja keiner womöglich zu soft davon kommt.

Nichts ist da mehr zu hören von einem Zugehen aufeinander, von Ursachenforschung, von einem zumindest geringfügigen Einsehen der Polizei, dass es durchaus unangenehm sein kann, an einem Abend mehrfach hintereinander kontrolliert und durchsucht zu werden, weil man dunkle Haare oder schwarze Haut hat.

Da fragt man sich, für wen diese Urteile gefällt wurden. Für die Jugendlichen, als Erziehungsmaßnahme, wie es im Jugendstrafrecht eigentlich üblich ist? Oder doch für Populisten, die nicht nur in Kommentarspalten nach der denkwürdigen Nacht die Jugendlichen am liebsten selbst aufgeknüpft hätten?

Jugendgerichte sind irritiert

Zumindest die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. zeigt sich in einer Stellungnahme verwundert. "Die ausgeurteilten Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs erscheinen hoch", heißt es da. "Dass aber von verschiedenen Seiten die Urteile für die wahrgenommene Härte und die angenommene abschreckende Wirkung gelobt worden sind, wirft die Frage auf, ob grundlegende jugendstrafrechtliche Prinzipen nicht verstanden wurden oder in Frage gestellt werden sollen (...) Die 'Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates' verlangt gerade nicht nach der Verhängung besonders 'harter Strafen', wie aber Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 22.06.2020 während eines Besuches in Stuttgart erklärte. Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates verlangt die Anwendung des Gesetzes und die professionelle Auseinandersetzung der Justiz mit den jungen Tätern, den konkreten Taten und den Opfern."

Im Prozess, so berichtet es der SWR, sagte der 18-Jährige Angeklagte: "Ich habe mich da einfach mitgehen lassen, ich habe das gar nicht durchdacht." Die Süddeutsche schreibt: "Es sei eine 'große Dummheit gewesen', ließ der 18-Jährige über seinen Anwalt erklären, er selbst betonte: 'Ich bin weder rechtsstaatsfeindlich noch polizeifeindlich.' Die Masse habe ihn mitgerissen. ‚Ein bisschen war es auch der Alkohol, ein bisschen Frust wegen Corona.’"

Zwei Monate saß er in Untersuchungshaft, im Erwachsenen-Knast Stammheim. "Das hat meinen Mandanten schon sehr beeindruckt", sagt Anwalt Reschke. "Stammheim ist kein Ponyhof." Sein Mandant sei jede Woche einmal bei der Polizei vorstellig gewesen, seitdem er aus der U-Haft entlassen wurde, außerdem wöchentlich zum Kompetenztraining gegangen. So ein Urteil im Jugendstrafrecht, sagt Reschke, sei normalerweise wie ein Maßanzug, zugeschnitten auf die jeweilige Person. "Aber dieses Urteil ist von der Stange", gemacht für Wutbürger, nicht für den jungen Mann, der das Glück habe, dass seine Ausbilder ihm seinen Ausbildungsplatz für die Zeit seiner Haft freigehalten haben. Es sei ein "starkes Stück", dass ein Richter eine Staatsanwaltschaft überbiete. "Wie viel Schuld trägt einer, der drei Scheiben eingeschlagen hat?", fragt Reschke und zitiert Thomas Fischer, den Rechts-Kolumnisten von "Spiegel-Online" und früheren Richter am Bundesgerichtshof: "Strafe kommt aus dem Recht und nicht aus dem Bauch."

"Dieses Urteil geht überhaupt nicht"

Tatsächlich hat Fischer in Sachen "Krawallnacht" selbst zur Feder gegriffen. Es mache "einen ausgesprochen unangemessenen Eindruck", wenn "Spitzen der Exekutive sich in gönnerhafter Weise über die Arbeitsergebnisse der Judikative äußern", schreibt er auf "Spiegel Online" und fragt: "Warum zum Beispiel erfahren wir nicht, wie der Vorstand der Polizeigewerkschaft die letzten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Korruption beurteilt und ob die Dienstgruppenleiter der Schutzpolizei mit den Strafmaßen bei Körperverletzung im Amt zufrieden sind?" Zudem gebe es derzeit zwei Arten von Jugendlichen. "Nicht reiche und arme, nicht dumme und schlaue, nicht hoffnungsvolle und hoffnungslose, sondern solche, die Deutsche sind, und solche, die Wurzeln haben. So weit haben wir es schon gebracht."

Vergleichsgrößen im Jugendstrafrecht:

Drei junge Männer aus dem Rems-Murr-Kreis, 18, 20 und 21 Jahre alt, sind im Oktober vor dem Landgericht Stuttgart verurteilt worden, weil sie am Bahnhof in Beutelsbach einen Mann verprügelt hatten. Der 20- und der 21-Jährige traten das Opfer noch, als das schon am Boden lag. Der 20-Jährige schubste es gegen eine S-Bahn. Ein Zeuge wollte einschreiten, auch der wurde angegriffen, einer der Täter versuchte noch, ihm den Geldbeutel zu klauen. Das Landgericht verurteilte alle drei zu Bewährungsstrafen.

Im Juli dieses Jahres hat das Amtsgericht in Ludwigsburg einen 19-jährigen verurteilt, der bei einem illegalen Autorennen einen Unfall verursachte. Ein 18-Jähriges Unfallopfer starb später an einem Schädel-Hirn-Trauma. Wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung gab es eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, der Fahrer ist seinen Führerschein los und muss 1600 Euro an einen Verein zahlen, der Menschen mit geistiger Behinderung unterstützt. 

Erwachsenenstrafrecht: 

Das Münchner Landgericht verurteilte Uli Hoeneß 2014 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Schon nach ein paar Monaten durfte er in Hafturlaub, dann Feiertage daheim verbringen, nach anderthalb Jahren kam er raus, mit drei Jahren Bewährung.

Vor ein paar Tagen wurde in Cottbus ein Angeklagter wegen Schmuggel von 1,2 Tonnen Elfenbein zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Über eine Tonne Elfenbein – dafür sind eine Menge Elefanten gestorben.

Der Rechtsextremist André Eminger unterstützte 14 Jahre lang Uwe Mundlos, Uwe Böhnhard und Beate Zschäpe vom Nationalsozialistischen Untergrund, die in dieser Zeitspanne zehn Menschen ermordeten und drei Sprengstoffattentate verübten. Wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wurde er im Juli 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt.  (ah)

Im Gespräch mit Kontext sagt Fischer: "Die ganze Stimmung ist so, dass alle davon überzeugt sind, hier ein Zeichen setzen zu müssen. Aber das ist verfehlt." Die "Krawallnacht" sei zwar spektakulär, aber nicht besonders, ähnliches habe es auch in der Vergangenheit mehrfach gegeben. Dafür habe es in diesem Fall "die ganze Zeit eine Rolle gespielt, dass es sich dabei um migrationshintergründige Jugendliche gehandelt hat. Von Anfang an ist das skandalisiert worden."

Dieter Reicherter, ehemaliger und langjähriger Richter aus Stuttgart, sagt ebenfalls deutlich: "Dieses Urteil geht überhaupt nicht. Wenn man Jugendliche, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, aus positiven sozialen Strukturen reißt und in Haft steckt, treibt man sie geradezu in die Kriminalität. Was man alles anstellen könnte für zweieinhalb Jahre Haft! Dieses Urteil widerspricht total dem Jugendstrafrecht als Erziehungsmaßnahme."

Auch Gregor Glaßmann reagiert mit Unverständnis. Der Chef des Stuttgarter Jugendhauses in Bad Cannstatt ist mit Erfahrung gesegnet, auch was den Umgang mit nicht ganz einfachen Jugendlichen betrifft: "Ich kann verstehen, dass da auf politischen Druck etwas passieren muss, die Jugendlichen haben ja Mist gebaut. Aber eine so lange Freiheitsstrafe ist absolut nicht zielführend." Vor allem nicht, wo man in den vergangenen Monaten doch so viel diskutiert habe über diese Nacht und darüber, was auch die Stadt für Jugendliche tun könne, damit so etwas nicht mehr passiert. "Man hätte die beiden jungen Männer ja auch verpflichtend in Sozialprojekte einbinden können. Jetzt wäre die Möglichkeit gewesen, anhand eines bundesweiten Ereignisses zu zeigen, dass man daraus auch etwas gelernt hat", sagt er. "Aber nein, da holt man lieber den ganz großen Hammer raus."

Gerichtssprecherin Rudolph ist auf Nachfrage schon etwas angegriffen. Das Urteil sei bei weitem nicht überzogen, sagt sie, sondern völlig angemessen und habe auch nichts mit Politik und schon gar nichts mit Innenminister Seehofer zu tun. Dann fragt sie: "Wenn Sie Besitzerin eines Ladengeschäfts auf der Königstraße wären und einer hätte die Scheiben eingeworfen, würden Sie dann auch sagen, das ist nur eine Sachbeschädigung?"

Gegen das Urteil wird Anwalt Marc Reschke vor dem Landgericht Einspruch einlegen. Solange bleibt sein Mandant auf freiem Fuß.


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6 Kommentare verfügbar

  • Martha Reiser
    am 21.11.2020
    Antworten
    Die Deutsche Justiz ist maßgeblich für die Demokratieverdrossenheit der Bürger in den letzten Jahren, mitverantwortlich. Dabei rückt die Personalie Voßkuhle sehr in den Fokus mit 'seinen lächerlichen' Ja-Aber-Urteilen- diese hatten eine verheerende Signalwirkung auf die Deutsche Justiz über all die…
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