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Das Jahr des Ungehorsams

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Zwölf KlimaaktivistInnen, die in der Schweiz wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Polizei verurteilt worden waren, haben jetzt einen Freispruch erwirkt. Dieses Urteil könnte Geschichte und 2020 zum Jahr des zivilen Ungehorsams für das Klima machen.

2019 war das Jahr der Klimastreiks, der Fridays-for-Future-Bewegung, der Massenproteste. 2020 könnte das Jahr des zivilen Ungehorsams werden. #By2020WeRiseUp – 2020 beginnt der Aufstand: Die internationale Klimabewegung verhandelt nicht nur unter solchen Slogans schon lange darüber, was die richtige Protestform ist, wie weit der Widerstand gegen die untätige Politik gehen, welche Gestalt er annehmen soll.

Am 13. Januar ist im Lausanner Vorort Renens ein erstaunliches, ja historisches Urteil gefällt worden: Richter Philippe Colelough sprach zwölf KlimaaktivistInnen, die wegen Hausfriedensbruch und Widerhandlung gegen die Anordnungen der Polizei zu Bußen verurteilt worden waren, in allen Punkten frei. Die AktivistInnen gehören der Lausanner Bewegung Action Climat an. Im November 2018 hatten sie eine Filiale der Credit Suisse (CS) im Lausanner Stadtzentrum besetzt und mit Roger-Federer-Masken eine Tennispartie simuliert. Die AktivistInnen protestierten so gegen die klimaschädliche Investitionspolitik der Großbank, die ihre dreckigen Geschäfte hinter dem sauberen Image ihres Werbebotschafters verberge. Sie widersetzten sich den Anordnungen des CS-Filialleiters, sein Geschäft zu verlassen, und wurden schließlich einzeln von der Polizei abgeführt.

Die Aktion war "notwendig und angemessen"

Man muss an dieser Stelle kurz innehalten und sich das Urteil des Lausanner Richters auf der Zunge zergehen lassen. Colelough argumentierte in seinem Urteil mit einem "rechtfertigenden Notstand". Will heißen: Er erachtet den Hausfriedensbruch angesichts der Klimakatastrophe als legitim. Es habe keinen anderen Weg gegeben, um die Bank zu einer Reaktion zu bewegen und die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit zu erhalten. Das Vorgehen der Protestierenden sei "notwendig und angemessen" gewesen.

Es ist der erste Entscheid dieser Art in der Geschichte der Schweiz: Nie zuvor hat ein Gericht bei ähnlich gelagerten Fällen die Dringlichkeit des politischen Protests höher gewichtet als die Eigentumsrechte der "Geschädigten". Noch nie wurden Rechtsbrüche als nötige Protestform legitimiert. Das Urteil aus Renens rührt an ganz grundlegende demokratie- und rechtspolitische Fragen. Es kann als Statement verstanden werden, dass es ein moralisches Recht gibt, das über geltende Gesetze hinausreicht. Und es unterstreicht, dass eine funktionierende Demokratie auf Menschen angewiesen ist, die diese immer wieder herausfordern.

Der Richter hat wohl begriffen, dass Akte zivilen Ungehorsams in der Retrospektive oft anders wahrgenommen werden als im Moment des Geschehens. Ziviler Ungehorsam kann mit seiner konfrontativen Kraft entscheidende gesellschaftliche Umbrüche anstoßen, er kann eine transformatorische Wirkung entfalten.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat am Dienstag angekündigt, sie werde das Urteil an das Waadtländer Berufungsgericht überweisen. Das Urteil sei eine "überraschende Antwort auf eine Grundsatzfrage, die der kantonalen Oberbehörde vorgelegt werden muss", schreibt die Staatsanwaltschaft. Gut möglich, dass am Ende das Bundesgericht entscheiden muss. Denn schließlich stehen alleine im Kanton Waadt in den nächsten Monaten zahlreiche Klimaprozesse an: 120 Mitglieder der Bewegung Extinction Rebellion sind kürzlich für verschiedene Aktionen – etwa Straßenblockaden – per Strafbefehl verurteilt worden, die meisten haben ihn angefochten.


Der Text ist am 16. Januar in der WOZ erschienen. Wir veröffentlichen ihn hier leicht gekürzt.

Video: Lausanne Action Climat auf Facebook


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