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EU-Richtlinie gegen Greenwashing

Jetzt muss Bio wirklich Bio sein

EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Jetzt muss Bio wirklich Bio sein
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Was ist seit vielen Jahren nicht alles behauptet worden, um Verbraucher:innen zum Kauf angeblich umweltfreundlicher Produkte zu verführen. Damit ist Schluss: Ab dem 27. September greifen die neuen EU-Vorgaben. In Deutschland werden sie scharf umgesetzt – zum Wohle der Ehrlichen.

Aufmerksamen Kund:innen kann sie gar nicht entgehen, die neue Optik im Schokoladeregal. Sogar die Alfred Ritter GmbH & Co.KG aus Waldenbuch ("Wer heute nicht handelt, hat morgen keine Zukunft") sah sich zur Nacharbeit aufgerufen. Trotz zahlreicher einschlägiger Errungenschaften, wie eigener Kakao-Produktion und Lieferketten-Transparenz, wurde die berühmte quadratische Tafel umetikettiert: Der Eye-Catcher "100% zertifiziert nachhaltiger Kakaobezug" ist überklebt mit der ziemlich nichtssagenden Auskunft "100 g". Denn die Bundesregierung hat sich anders als andere europäische Länder entschlossen, aus der EU-Greenwashing-Richtlinie, offiziell EmpCo-Richtlinie oder Empowering Consumers for the Green Transition, schon jetzt Alltagspraxis werden zu lassen: Übergangsfristen für den Abverkauf vorhandener Packungen gibt es keine. 

Die Begründung ist leicht fasslich. Die Praxis der mannigfaltigen Täuschung muss beendet werden. Wie so oft, wenn es um veränderte EU-Regelungen geht, wurde seit sehr langer Zeit über Greenwashing diskutiert. Anfang der Neunziger Jahre und in Folge der UN-Klimakonferenz in Rio de Janeiro entdeckten zahlreiche Branchen – Lebensmittel, Kosmetik, Textil, Energie, Finanzen etc. – wie verkaufsförderlich vermeintlich grüne Argumente sein können. Erste Eigenlabels entstanden. Kitschige Floskeln und Begriffe wie "bio", "recyclebar", "emissionsfrei" oder "nachhaltig" kamen massenhaft und derart ungeniert in Umlauf, dass Konsument:innen mit gesteigertem Interesse an der jeweiligen Ware nur mit Lupe und intensiver Lektüre des Kleingedruckten auf der Hülle, dem Etikett oder dem Beipackzettel der Wahrheit nahekamen.

Schon vor fast einem Vierjahrhundert nahm sich die EU dem Wildwuchs an und sah sich aufgerufen, gegen "unlautere Geschäftspraktiken" vorzugehen. Zu unbestimmt jedoch, wie sich in der Folge herausstellte, und ohne durchschlagenden Erfolg. Phantasievoll erfundene Öko-Siegel schossen weiter ins Kraut und vor allem blieben sogenannte Kompensationsgeschäfte erlaubt als umweltfreundlich: Hersteller konnten, statt tatsächlich ökologisch zu produzieren, ihren CO2-Ausstoß ausschließlich oder weit überwiegend durch den Ankauf von Zertifikaten für Aufforstungsprojekte irgendwo auf der Welt ausgleichen.

Nachweispflicht liegt bei Unternehmen

Im März 2023 stellte die EU-Kommission die neuen strengen Rahmenbedingungen endgültig vor, 2024 wurden sie beschlossen. Zeit genug für Hersteller, argumentiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubing (SPD), sich zum Beispiel durch veränderte Verpackungshinweise, durch neue Werbung und eine Sammlung des ernsthaft Unternommenen auf die künftige Rechtslage einzustellen. Verbraucher und Verbraucherinnen hätten ein Recht auf korrekte Informationen, so die promovierte Juristin, und alle redlichen Unternehmen, die schon heute "echte und messbare Nachhaltigkeit" betrieben, ein Recht auf fairen Wettbewerb.

Die Überprüfung der EmpCo bewegt sich in einem interessanten Spannungsfeld. Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger:innen werden im Rahmen der Bestrebungen zum – gerade von Baden-Württemberg so sehr vorangetriebenen – Bürokratieabbau noch oft aufeinandertreffen. Ursprünglich war geplant, verbunden mit beträchtlichem Aufwand und hohen Kosten für die öffentliche Hand, die angepassten einschlägigen Claims und Produktangaben behördlich bewilligen zu lassen. Brüsseler Fachleute verwarfen die Idee. Jetzt liegt die Nachweispflicht bei den Herstellern. Jede Aussage auf Verpackungen, auf Werbematerialien, Flyern oder im Netz muss belegbar sein. Auch für die Bundesrepublik gilt, dass nicht staatliche Kontrollinstanzen Verstöße aufdecken, sondern Verbraucherschutzzentralen und Verbände. Im offiziellen Anhang zur nationalen Umsetzung ist ausführlich vermerkt, was unter Irreführung zu verstehen ist und abgemahnt werden kann.

Wer sich nicht wie Ritter-Sport längst auf den richtigen Weg gemacht hat, den kann es hart treffen. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) wollte eine zusätzliche Übergangsfrist erwirken, Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) unterstützte die Umsetzung ohne Puffer. Die für den Fall von Uneinigkeit der Koalitionspartner vorgesehene Enthaltung im Bundesrat war die Folge. Aufhalten hätte die Länderkammer das Gesetz aber ohnehin nicht können, nur verzögern. Der harte Schnitt zum Stichtag 27. September war beschlossen und wurde Februar im Bundesgesetzblatt verkündet.

Zeit zur Vorbereitung war genug

Arbeitgebervertretungen und -kammern kritisieren die fehlenden Übergangsfristen, müssen selber aber – zumindest indirekt – einräumen, dass Zeit zur Vorbereitung vorhanden gewesen ist. Die Industrie- und Handelskammern hatten vor mehr als zwei Jahren in einer Pressemitteilung bundesweit mitgeteilt: "Die EmpCo-RL ist am 27.03.2024 wirksam geworden", nun hätten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht".

Wenig überzeugend ist es deshalb, wenn gerade große Hersteller , etwa Drogerieketten oder der Deutsche Handelsverband, mehr Zeit verlangen und hervorheben, sie hätten gegenwärtig schon die Jahre 2028 oder 2029 im Blick. Würden sie tatsächlich so vorausschauend handeln, wären sie nun mit einer Punktlandung in Sachen Ehrlichkeit belohnt worden zum Wohle der Verbraucher:innen. Und international tätige Unternehmen wissen erst recht schon länger, was die Stunde geschlagen hat. Auf der anderen Rheinseite sind seit drei Jahren harte Verbote in Kraft. Frankreich gehört zu den europäischen Vorreitern, ebenso die vom deutschen Markt nicht eben weit entfernten Niederlande mit ihrer besonders strengen Marktaufsicht in Sachen falsche Bio- und Öko-Versprechen. 

Dazu ist völlig aus dem Blick geraten, dass gerade Handelsketten die Weichen längst im aufrichtigen Kampf gegen den Klimawandel ganz anders hätten stellen können. Niemand war gezwungen, Produkte mit Halbwahrheiten und Verschleierungen ins Sortiment aufzunehmen, Phantasiesiegel ohne Aussagekraft zu ersinnen, um Umweltbewusstsein nur vorzugaukeln und Kasse zu machen. Dass es auch anders geht, hat ausgerechnet Aldi Süd schon vor 20 Jahren bewiesen. Allerdings nicht in Deutschland, sondern in Österreich und dank der zu hundert Prozent zur Unternehmensgruppe gehörenden Discount-Kette Hofer.

Zwei Marken in Österreich sind Vorreiter

Mit ein paar Dutzend steirischen Milchbetrieben wurde "Zurück zum Ursprung" gegründet. Seit 2009 sind alle Artikel – inzwischen 400 – mit einem extern wissenschaftlich erstellten und kontrollierten CO2-Fußabdruck ausgestattet. Die "Weltsensation" wurde damals beworben, ohne den Erfolg nach Deutschland zu importieren. Die zweite österreichische Biomarke "Ja! natürlich", inzwischen vertrieben von REWE, ist sogar stattliche 32 Jahre alt und erwirtschaftet rund 400 Millionen Euro im Jahr. Selbst Greenpeace lobt die beiden Marken als "sehr vertrauenswürdig". Die Produktrückverfolgung ist Standard. Per Klick stellt Hofer "unsere Bäuer:innen" vor. "Wir sind sehr stolz darauf, bei all unseren Produkten Palmöl durch Rezeptänderungen und den Einsatz alternativer Öle ersetzt zu haben", heißt es bei Rewe Österreich.

Für Baden-Württemberg sind vor allem für den alle zwei Jahre verliehenen Umweltpreis des Landes nominierte Unternehmen und ihre Kund:innen auf der vergleichsweise sicheren Seite. Etwa der Trochtelfinger Nudelhersteller Alb-Gold, der beharrlich dokumentiert, Klimaberichte vorlegt und angeforderte Infos zum Thema Nachhaltigkeit per Knopfdruck präsentieren kann. Ritter-Sport dagegen hat im vierundneunzigsten Jahr seines Bestehens noch ein ganz spezielles Problem, eines, das so einfach nicht zu lösen sein wird: Seit Langem experimentiert der Schokoladenhersteller mit Papierverpackungen, die bisherigen Fortschritte reichen aber nicht.

"Der erste Knick-Pack vor 50 Jahren bestand noch aus einem Verbundmaterial, bei dem drei unterschiedliche Materialien untrennbar miteinander verbunden waren, was eine Wiederverwertung unmöglich machte", heißt es in der Unternehmensgeschichte. Ab 1991 wurde eine recyclingfähige Einstofffolie aus Polypropylen verwendet, für Papier jedoch sind manche Sorten zu scharfkantig und andere zu feucht. Langfristiges Ziel bleibe "ein Material aus nachwachsenden Rohstoffen". Bis es aber gefunden ist, wird auf jede Werbung damit verzichtet.

Wer nicht hören will, wird nach dem 27. September schnell fühlen. Die Strafen, mit denen die EU von Verstößen abschrecken möchte, sind erheblich. In Deutschland können schnell bis zu 50.000 Euro fällig werden. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1,25 Millionen Euro sind bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes möglich. In Frankreich sind es übrigens acht und in den Niederlanden sogar satte zehn. Bisher spektakulärster Fall: Die niederländische Fluggesellschaft KLM musste ihre Kampagne "Fly Responsibly" einstellen. Und zwar weltweit, weil rund um den Globus in vielen Ländern strikte Anti-Greenwashing-Gesetze bereits gelten oder in Vorbereitung sind.

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