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G20-Prozesse

Zurück zur Sippenhaftung?

G20-Prozesse: Zurück zur Sippenhaftung?
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Sie sollen verurteilt werden, weil sie waren, wo andere gewalttätig wurden: In Hamburg läuft der Prozess gegen Personen, die im Juli 2017 gegen die Politik der G20-Staaten demonstrierten. Auf der Anklagebank sitzt auch Yannik U. aus Stuttgart, der ohne zu zögern wieder dabei wäre.

»Herr Rechtsanwalt, wenn ich Ihnen uff die Hühneraugen trete, dass das Blut spritzt, so ist das noch lange keine Körperverletzung.« – »Wenn er nicht so anständig gewesen wäre, so hätte er nicht nur den einen Schlag mit dem Gummiknüppel bekommen!« (...) Es sind Äußerungen von Magdeburger Bahnpolizeibeamten, die nicht etwa ihres Benehmens wegen vor Gericht standen, sondern die, wie das hierorts üblich ist, als Zeugen gegen einen auftraten, den sie verhauen hatten. Aussage stand gegen Aussage – also wurde der »Zivilist« verknackt.

Das schrieb Tucholsky 1930. Doch in der Zwischenzeit hat sich so einiges getan. Der Fortschritt ermöglicht es den Verhauenen heute, das Benehmen der Beamten auf Bewegtbild festzuhalten. Und wenn stundenweise Videomaterial die wiederholten Schläge mit dem Gummiknüppel gegen wehrlos am Boden Liegende dokumentiert, ist die Folge davon kein Gerichtsverfahren mehr. Dann sagt der Erste Bürgermeister: "Polizeigewalt hat es nicht gegeben, das ist eine Denunziation, die ich entschieden zurückweise." Entsprechend führte nicht eines der 169 Verfahren gegen Polizeibeamte, die nach dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg eingeleitet worden sind, auch nur zu einer Anklage. Einen Strafbefehl gab es aber: gegen einen Beamten, der einen anderen Beamten leicht am Finger verletzte.

Wenn die Staatsgewalt stattdessen gegen die vorgeht, die sie als Feinde ausgemacht hat, funktioniert die autoritäre Arithmetik so: Dann führen 14 geworfene Gegenstände, die niemanden getroffen haben, zu 73 Tatverdächtigen, die sich nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten müssen. Die Verfahren sind Folge eines Vorfalls am 7. Juli 2017, der zu mehreren Schwerverletzten mit offenen Knochenbrüchen führte – allerdings auf Seiten der rund 200 größtenteils vermummten Demonstrierenden, die am frühen Morgen Richtung Innenstadt zogen und nach dem Aneinandergeraten mit Polizeibeamten eine etwa drei Meter hohe Mauer hinabstürzten. Oder, wie die Betroffenen es darstellen: hinabgestürzt wurden. Die Video-Aufzeichnung eines Einsatzfahrzeuges dokumentiert, wie ein Uniformierter das Vorgehen seiner KollegInnen bewertet: "Die haben sie ja schön plattgemacht alle, alter Schwede, ey."

Dennoch: Es sind ausschließlich Demonstranten, denen schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt wird, und zwar "in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall sowie mit versuchter gefährlicher Körperverletzung". Weil dabei nach Adam Riese offensichtlich ist, dass nicht jeder der 73 Beschuldigten einen der 14 Gegenstände geworfen haben kann, musste die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung kreativ werden. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshof, wonach bereits das "ostentative Mitmarschieren" in einer geschlossen gewaltbereiten Gruppe für eine Strafbarkeit ausreiche.

Allerdings beziehen sich diese Ausführungen auf einen Hooligantrupp. Und noch im gleichen Absatz heißt es weiter, der Fall unterscheide sich "von Fällen des 'Demonstrationsstrafrechts', bei denen aus einer Ansammlung einer Vielzahl von Menschen heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, aber nicht alle Personen Gewalt anwenden oder dies unterstützen wollen". Also muss sich die Staatsanwaltschaft erneut eines Kunstgriffs bedienen: Den Demonstrierenden wird kurzerhand abgesprochen, dass sie tatsächlich demonstrieren wollten; Gewalt und Krawall seien ihre einzige Motivation gewesen.

"Die Menschheit führt Krieg gegen die Natur"

Diese Bewertung empfindet Yannik U. als eine riesengroße Unverschämtheit. Der 20-Jährige aus Stuttgart sitzt aktuell zusammen mit vier anderen, obwohl ihnen allesamt keine eigene Gewaltanwendung zur Last gelegt wird, in Hamburg auf der Anklagebank. Weil er zum Zeitpunkt des Tatgeschehens minderjährig war, findet sein Prozess mit der Begründung Jugendschutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Betroffene selbst hätte sich hingegen gewünscht, dass möglichst viele etwas vom Verfahren mitbekommen. Auch, um eine kritische Prozessbegleitung zu ermöglichen. "Staatliche Repression gegen politische Akteure", sagt er im Gespräch mit Kontext, "kennt immer drei Ebenen: Einmal soll der Einzelne für sein Verhalten bestraft werden. Dann geht es darum, durch ein hartes Vorgehen potenzielle Nachahmer abzuschrecken. Und zuletzt soll der Protest insgesamt delegitimiert werden." Zum Beispiel, indem so getan werde, als ginge es irgendwelchen linken Chaoten nur um ihre Zerstörungslust, nicht aber um inhaltliche Anliegen.

Nun wäre es mit Blick auf die Ausschreitungen in Hamburg eine törichte Annahme, dass es sich bei den Demonstrierenden ausschließlich um engelsgleiche Pazifisten handeln würde. Mitunter wird Militanz ja in Teilen der radikalen Linken offen befürwortet. Und dennoch gibt es im Rechtsstaat normalerweise den Grundsatz, dass nur individuelle Schuld bestraft werden darf. Zudem wäre der Schluss mindestens gewagt, die Freude an der Gewalt als alleinige Motivation für den Protest gegen die herrschenden Verhältnisse anzuführen. Ansatzpunkte für radikale Kritik, wie sie in einer liberalen Demokratie möglich sein muss, liefern die G20-Staaten jedenfalls zuhauf.

So äußerte sich etwa Antonio Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, vor wenigen Wochen in einer Deutlichkeit, die in der deutschen Diplomatie selten vorkommt: "Der Planet ist kaputt. Die Menschheit führt Krieg gegen die Natur. Das ist selbstmörderisch." Ganz vorn an der Zerstörungsfront: die wirtschaftlichen Schwergewichte. Laut Guterres wären die massiven staatlichen Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise eine Gelegenheit, "den grünen Schalter umzulegen" – aber das Gegenteil geschehe, wie die Vereinten Nationen insbesondere mit Blick auf die G20 bemängeln. So haben diese in der Pandemie zwar 146 Milliarden Dollar in erneuerbare Energien und klimafreundliche Mobilität investiert – aber gleichzeitig 233 Milliarden für die fossile Lobby ausgegeben, etwa um Fluggesellschaften vor dem Absturz zu bewahren oder den Absatz von Autos anzukurbeln.

Extreme Ungleichheit zwischen Arm und Reich

Doch für Yannik U. sind es lange nicht nur Erderhitzung und Umweltzerstörung, an denen die wirtschaftsstärksten Nationen durch ihr "rücksichtsloses, anmaßendes und anti-egalitäres Verhalten" den größten Anteil zu verantworten haben. Für ihn stehen die G20 auch für die extreme Ungleichheit zwischen Arm und Reich, für die Ausbeutung der Benachteiligten, für kommerzielle Kriegsführung und die profitorientierte Verwertung aller Lebensbereiche. Kurzum: "Am Beispiel dieser Staaten werden die fatalen Folgen des Kapitalismus am sichtbarsten." Und weil er die nicht stumm erdulden will, würde er heute "ohne zu zögern" wieder nach Hamburg fahren. Als dort 2017 die Reichen und Mächtigen zusammentrafen, sei es – angesichts der medialen Fokussierung auf die Krawalle – leider zur Randnotiz geraten, dass die wohlhabendsten Nationen dort unter sich diskutiert haben, wie sich der Kontinent Afrika attraktiver für private Investoren gestalten lasse.

Mit der Corona-Pandemie, meint U., würden sich lange vorhandene Tendenzen verschärfen und die Krise des Kapitalismus sich weiter zuspitzen – etwa wenn in der Wirtschaftsmacht USA Millionen von Menschen in der Obdachlosigkeit verelenden, während MilliardärInnen ihr Vermögen in Rekordgeschwindigkeit mehren. "Mit einem weiteren Eskalieren der Systemkrise", sagt er, "ist wohl auch mit immer härterer Repression gegen alle Protestformen, insbesondere aber revolutionäre Bewegungen zu rechnen." Auch deswegen hält er die politische Tragweite seines Prozesses, der zum Präzendenzfall werden könnte, für immens. "Wenn man verurteilt werden kann, nur weil man dabei war, wenn andere gewalttätig werden – dann wird das wahrscheinlich ein paar Leute davon abhalten, sich auf die Straße zu trauen."

Bis es zu einem ersten Richtspruch kommt, werden seit dem Morgen am Rondenbarg wohl mindestens vier Jahre vergangen sein. U. glaubt nicht, dass es damit ein Ende haben wird. "Egal, wie das ausgeht: Eine der beiden Seiten wird mit ziemlicher Sicherheit vor die nächste Instanz ziehen." Inhaltlich, verrät der 20-Jährige, sei in seinem Prozess noch nichts geschehen: Die Termine mussten bislang, etwa weil Verfahrensbeteiligte erkrankt sind oder wegen alarmierender Corona-Zahlen, allesamt abgesagt werden. Zum formellen Auftakt am 5. Dezember 2020 haben sich gut 2.000 Demonstrierende in Hamburg solidarisch gezeigt – obwohl der Verfassungsschutz vor Sabotageakten und Anschlägen aus der radikalen Szene warnte: "Wer an dieser Versammlung teilnimmt, macht sich mit gewaltorientierten Linksextremisten gemein." Zu Straftaten ist es zwar nicht gekommen. Aber falls da irgendwo ein Stein geflogen wäre, hätten die Behörden nach Rechtsauffassung der Hamburger Staatsanwaltschaft wohl eine ganze Menge zu ermitteln gehabt.


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7 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    am 05.02.2021
    Antworten
    PuP = Politik und Polizei _ Wie meinen Polizisten seit vielen Jahren? „Wir werden verheizt!“ [2]

    StN Do. 04.02.2021 Titelseite: „Mehrheit fordert weitere Rechte für die Polizei im Land“ Von Arnold Rieger
    STUTTGART. Für einen besseren Schutz vor
    Verbrechen ist offenbar eine große Mehrheit
    der…
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