War sie nicht, urteilte der Richter. Denn für bevorstehende Straftaten konnte Hölz "keinerlei Anknüpfungspunkte" erkennen. Es habe zudem auch keine richterliche Anordnung für die Inhaftierung gegeben, wie sie juristische Voraussetzung für einen rechtskonformen Vorgang gewesen wäre. Und zuletzt bemängelte der Jurist, dass die drei Personen vor allem deswegen inhaftiert worden seien, weil sie Italiener sind: "So geht's nicht." Immerhin: Den Betroffenen wurde nun im Nachhinein Recht zugesprochen. Was allerdings nichts daran ändert, dass sie bei greller Beleuchtung fast 24 Stunden in einer Zelle ohne Matratze eingesperrt waren, während sich pflichtbewusste Beamte alle halbe Stunde bei den Inhaftierten erkundigten, ob sie denn noch am Leben sind. Dieser dauerhafte Schlafentzug, befand das Verwaltungsgericht, verstoße obendrein gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Szenenwechsel. Ein anderes Beispiel, diesmal aus Nordrhein-Westfalen. Aufgeheizte Stimmung im Hambacher Forst. Die Polizei will räumen, damit RWE roden kann. Hunderte UmweltaktivistInnen wehren sich. Einige sind bereit, Gewalt einzusetzen, um den Wald zu erhalten. Böller fliegen in Richtung Polizei. Währenddessen spielt eine junge Frau auf einer Trommel. Sie wird festgenommen, landet in U-Haft und wird einige Monate später verurteilt. Denn sie habe, so die offenbar ernst gemeinte Begründung des Kerpener Amtsgerichts, die Böllerwerfer "trommelnd unterstützt" – und sich damit der "Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung" schuldig gemacht. Die Konsequenz: Neun Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Das Urteil, erläuterte der zuständige Richter Peter Königsfeld, solle auch einen "generalpräventiven Charakter" haben. Fragt sich nur, wovon die Staatsmacht ihre Bürgerinnen und Bürger abhalten möchte. Vom Musizieren?
Auf manche Menschen könnten repressive Maßnahmen wie hier geschildert eine abschreckende Wirkung haben: Spielt nicht mit den Schmuddelkindern. Bleibt lieber zuhause als zu demonstrieren. Ihr könntet sonst im Knast landen.
Der HSV und die Champions League
Vor dem Hamburger Landgericht wurde Mitte Dezember ein Verfahren gegen vier Personen eröffnet, von denen die Staatsanwaltschaft nicht weiß, ob sie selbst randaliert haben. Angeklagt sind sie, weil sie dabei waren, als 220 Vermummte am Morgen des 7. Juli 2017 rund um die Elbchaussee einen Sachschaden von einer Million Euro verursachten und acht Menschen Schocks erlitten beziehungsweise verletzt wurden. Laut der Staatsanwaltschaft sei das gemeinsame Ziel dabei gewesen, aus dem Schutz der Gruppe Straftaten zu begehen. Wer nicht selbst randalierte, sei "dafür zuständig gewesen, Passanten einzuschüchtern und Gewalttaten abzusichern", fasst "Spiegel Online" zusammen. Alle Anwesenden wären demnach als Mittäter einzustufen. Das Demonstrationsrecht wird in der Anklage ignoriert. Staatsanwalt Tim Paschkowski sagt zum Prozessauftakt: "Die Tathandlungen haben mit dem Demonstrationsrecht so viel zu tun wie der HSV mit der Champions League, nämlich gar nichts."
Den Beschuldigten drohen nun bis zu zehn Jahre Haft, und die Staatsanwaltschaft drängt auf harte Urteile. Die Verteidigerin eines Angeklagten vermutet, hier solle ein Exempel statuiert werden, und spricht von einem fatalen Signal für die Demokratie, wenn allein die Anwesenheit bei Ausschreitungen strafbar wird. "Das kann dazu führen, dass Menschen nicht mehr wagen, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen", zitiert sie "Spiegel Online".
Es erscheint allerdings ausgesprochen unwahrscheinlich, dass vermummte Menschen rein zufällig in einen ebenfalls vermummten Mob hereingeraten, ganz ohne Zugehörigkeit. Laut der Vorsitzenden Richterin sei, wie der NDR berichtet, dennoch fraglich, ob "die Inhaftierten Mittäter und Teil einer homogenen Gruppe gewesen seien". Die Staatsanwaltschaft hat bereits einen erfolglosen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, da sich diese einseitig zugunsten der Beschuldigten festgelegt habe.
Mehr als 1342 Demonstrationen zogen 2017 durch die Stadt Stuttgart, im Jahr 2018 dürften es nicht weniger gewesen sein. Die politische Meinungsäußerung durch öffentliche Demonstrationen ist ein Grundrecht in Deutschland. Am 24. Mai dieses Jahres wird das Grundgesetz samt der darin verankerten Versammlungsfreiheit übrigens 70 Jahre alt.
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Jue.So Jürgen Sojka
am 25.04.2019NDRinfo heute 12.00 Uhr G20-Randale: Richter zweifeln an Polizeiarbeit https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Prozess-in-Hamburg-dauert-deutlich-laenger,gzwanzig398.html
Die Bilder gingen um die Welt: Rund 200…