KONTEXT:Wochenzeitung
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Gefährder hinter jedem Busch

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Für das BKA ist das Land voller Krimineller. In riesigen Dateien werden sie gespeichert, mit teilweise abenteuerlichen Begründungen. Auch Alfred Denzinger von den "Beobachter News" gehört zu den Betroffenen. Gemeinsam mit acht Journalisten klagt er jetzt gegen die Bundesrepublik.

Eine Neigung zum Zynismus ist, wenn man dem Klischee Glauben schenken darf, feste Voraussetzung für den Berufsstand des Journalisten. Und so scherzen jene Kolleginnen und Kollegen, denen beim G20-Gipfel die Akkreditierung entzogen wurde, die Angelegenheit habe auch eine gute Seite gehabt: Wenigstens interessierten sich jetzt Teile der Öffentlichkeit dafür, dass die Polizei unbescholtene Bürger als Straftäter brandmarkt.

Einer, den das privat wie beruflich seit Jahren einschränkt, ist Alfred Denzinger. Über den Chefredakteur der linken "Beobachter News" existiert in internen Polizeisystemen <link https: www.kontextwochenzeitung.de medien immer-aerger-mit-den-cops-4168.html internal-link-new-window>der Vermerk "Straftäter linksmotiviert", auch wenn er nie als solcher verurteilt wurde. Obwohl entsprechende Ermittlungsverfahren ergebnislos eingestellt worden sind, genügte allein eine Anzeige, um Denzinger, als angeblichem "Sicherheitsrisiko", den Zutritt zu und damit die Berichterstattung über Veranstaltungen zu verweigern. <link https: www.kontextwochenzeitung.de medien seiberts-schwarze-liste-4488.html internal-link-new-window>Auf dieser Grundlage wurde Denzinger auch in Hamburg als einem von 32 Journalisten die bereits erteilte Akkreditierung entzogen.

Dass die Exekutive Unschuldige als Kriminelle abspeichert, ist allerdings keine Neuigkeit, sondern seit langem gelebte Praxis. Bereits seit 1994 führt das Bundeskriminalamt (BKA) die "Datei Gewalttäter Sport", und um jahrelang in der zu landen, muss man kein Gewalttäter sein. Stattdessen genügt schon eine angebliche Straftat, zum Beispiel, dass man jemanden beleidigt haben soll oder auch schon ein Platzverweis. Selbst ein Gespräch mit einer vermeintlich verdächtigen Person kann ausreichen, um unter dem Etikett "Gewalttäter" abgestempelt zu werden.

Vergleichbare Dateien existieren inzwischen auch auf Landesebene. Dass es sie auch in Hamburg gibt, förderte erst 2016 eine Anfrage der linken Abgeordneten Christiane Schneider zu Tage. Noch 2014 hatte das Hamburger Landeskriminalamt öffentlich erklärt, neben der Möglichkeit, auf die Bundesdatei zuzugreifen, würde "darüber hinaus jedoch keine eigene Datei geführt." Keine Lüge, ein "Missverständnis", versicherten Sprecher der Behörde im Nachhinein, denn: Die Sportgewalt mache in der Hamburger Datei "lediglich einen Teilbereich aus", und tatsächlich existiere kein eigenes System, das nur Gewalt im Sport erfasst.

Soll heißen: Statt die Brandmarkung unbescholtener Fußballfans bleiben zu lassen, erweiterte die Politik die Praxis auf die Gesamtbevölkerung und speichert jetzt auch vermeintliche Gefährder der Inneren Sicherheit (über 1 100 000 Einträge zu knapp 110 000 Personen) oder angebliche Rauschgiftkriminelle (mehrere Millionen Vermerke zu fast 500 000 Personen). Die Zuschreibungen in solchen Systemen lauten unter anderem "geisteskrank" oder warnen vor "Ansteckungsgefahr". Dass ein solcher Eintrag überhaupt existiert, erfahren Betroffene in aller Regel nur dann, wenn sie bei den Behörden einen Antrag auf Selbstauskunft stellen. 

Denzinger spricht von einer "Münchhausen-Datei"

Alfred Denzinger bekam erst Jahre später Kenntnis davon, dass er ein "linksmotivierter Straftäter" sein sollte, und wunderte sich vorher noch, warum ihn ein Beamter in einer routinemäßigen Personenkontrolle anstarrte, als säße da ein Terrorist vor ihm. Nach dem G20-Gipfel hat es sieben Wochen gedauert, bis die Behörden ihm ein fünfseitiges sogenanntes Begründungsschreiben vorlegten, in dem festgehalten ist, warum er ein zu großes Risiko für die Veranstaltung gewesen sei. Der Brief, sagt Denzinger, könne genauso gut "Münchhausen-Datei" heißen, die Anschuldigungen seien "lächerlich und erlogen, absolut dilettantisch". <link http: www.beobachternews.de bka-verunglimpft-mit-falschen-daten external-link-new-window>Auf den "Beobachter News" nimmt er detailliert Stellung. Selbst die heimische "Rems-Murr-Rundschau" fragt anlässlich des Falls entgeistert: "Wie kann eine als honorig geltende Behörde mit so haltlosen Vorwürfen hausieren gehen?"

Inzwischen haben Bundespresseamt und BKA in vier Fällen Fehler eingeräumt und sich bei betroffenen Journalisten entschuldigt. Denzinger gehört nicht dazu. "Und ich würde auch keine Entschuldigung annehmen", betont der 60-Jährige. Er verlange Aufklärung, wie solche Fehler zustande kommen, und fordert, dass alle fehlerhaften und rechtswidrig gespeicherten Einträge gelöscht werden. Gemeinsam mit acht ebenfalls betroffenen KollegInnen klagt er vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ihr Anwalt rechnet allerdings nicht damit, dass es noch in diesem Jahr zu einer Verhandlung kommt.

Wie in Hamburg gibt es bei den Vermerken in Sicherheitssystemen eine intensive Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten. Dass dabei auch fehlerhafte Informationen in Umlauf geraten, ist durch eine Vielzahl von Fällen evident. Doch sind die Möglichkeiten, die Arbeit von Verfassungsschutz, BND und Co. zu überwachen, freundlich gesagt dürftig. Zuständig sind im Wesentlichen die Bundesdatenschutzbeauftragte, aktuell Andrea Voßhoff (CDU), und das Parlamentarische Kontrollgremium. Letzteres besteht aus neun Mitgliedern, davon kommen zur Zeit sieben aus den Regierungsparteien. Sie dürfen Schlapphüte zwar befragen, aber nicht berichten, was sie herausgefunden haben – sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber anderen Abgeordneten. Diese wiederum dürfen zwar Anfragen stellen, aber nicht unbedingt mit Antworten rechnen. Informationen seien geheimhaltungsbedürftig oder fielen in die Zuständigkeit des Kontrollgremiums, kann die Regierung argumentieren und eine Antwort damit, wenn nicht verhindern, so doch erheblich verzögern. Im Zweifel geht es bis vor das Bundesverfassungsgericht, das beispielsweise 2009 entschied, bei zwei Anfragen von 2006 sei die Auskunft rechtswidrig verweigert worden. Generell sind die Karlsruher Richter seit geraumer Zeit gut damit ausgelastet, regelmäßig zu erklären, warum zahlreiche sicherheitspolitische Praktiken oder Gesetze der Großen Koalition nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Das erstaunt nicht. In einem Bericht von 2016, <link https: netzpolitik.org geheimer-pruefbericht-der-bnd-bricht-dutzendfach-gesetz-und-verfassung-allein-in-bad-aibling external-link-new-window>der unter Verschluss bleiben sollte und nur dank einer Veröffentlichung auf "netzpolitik.org" publik wurde, listet Datenschützerin Voßhoff insgesamt 18 schwerwiegende Verstöße des BND auf – und das, obwohl eine umfangreiche Kontrolle nicht möglich gewesen sei, denn der Geheimdienst verletze seine Unterstützungspflicht. Unter anderem durch die fehlende Protokollierung von Datenspeicherungen und -weitergaben oder die Löschung sensibler Bestände kurz vor den Kontrollterminen. 

Orwell ist in der Realität längst überholt

Statt nun aber die Kontrolle der Geheimdienste zu verbessern, wurden deren Aufgaben und Befugnisse unter der großen Koalition erweitert und ehemals rechtswidrige Praktiken legalisiert. Das bemängelt auch der Bremer Rechtsanwalt Rolf Gössner, unter anderem im "Grundrechte-Report 2017". Dort schreibt der gebürtige Tübinger, Vorstandsmitglied in der Internationalen Liga für Menschenrechte, von "Verfassungs- und Gesetzesbrüchen in Serie". Seit 9/11, sagt er im Gespräch mit Kontext, sei eine sehr gefährliche Entwicklung zu beobachten, hin zu "einem präventiven Sicherheitsstaat im permanenten Ausnahmezustand". Zur vielfach bemühten Analogie zum totalitären Überwachungsstaat in George Orwells "1984" merkt er an, dass dieser in der Realität technisch schon lange überholt sei. "Sollte tatsächlich ein autoritäres Regime das volle Potenzial der heutigen Überwachungstechnologie ausnutzen, hätte das noch weitaus einschneidendere Konsequenzen als in Orwells Dystopie."

Der Rechtsanwalt, <link http: www.taz.de external-link-new-window>der selbst fast vier Jahrzehnte rechtswidrig vom Verfassungsschutz bespitzelt wurde, findet zudem, es sei höchste Zeit, die Sicherheitsgesetze der vergangenen Jahre, "ja das gesamte innere Sicherheitssystem auf den Prüfstand zu stellen und hinsichtlich Wirksamkeit und bürgerrechtlicher Verträglichkeit einer unabhängigen Evaluierung zu unterziehen". Dass der Bundestag dies bei den prognostizierten Mehrheitsverhältnissen künftig beschließen wird, hält er aber für denkbar unwahrscheinlich. "Stattdessen wird es wohl einfach weiter gehen mit immer mehr Eingriffsbefugnissen zulasten bürgerlicher Freiheitsrechte." So gebe es zwar noch mehr Überwachung, aber nicht unbedingt mehr Sicherheit.

Doch bereits nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist eindeutig, dass die uferlosen Zusatzbefugnisse der Sicherheitsbehörden zum Großteil ziemlich nutzlos sind, und dass in einer Flut von belanglosen Details die wirklich relevanten Informationen untergehen. Gerade im angeblich angestrebten Kampf gegen den Terrorismus. Nach Recherchen des "Spiegel Online"-Kolumnisten Sascha Lobo waren <link http: www.spiegel.de netzwelt web islamistischer-terror-in-europa-unsere-sicherheit-ist-eine-inszenierung-a-1150015.html external-link-new-window>alle 24 identifizierten Täter oder Tatverdächtigen der 13 islamistischen Attentate in Europa seit 2014 zu 100 Prozent bei den Behörden bekannt und von diesen als gewaltaffin eingestuft. In diesem Zusammenhang sieht Lobo "eine politische Hilflosigkeit, die mündet in der Inszenierung und Vermarktung von gefühlter Sicherheit, scheinbar auf Kosten tatsächlicher Sicherheit."

Die Aufklärungsquote verbessert sich um 0,006 Prozent

Ein Paradebeispiel dafür ist die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Selbst das BKA kam bereits 2007 zu dem Befund, dass die VDS nicht nur keine präventive Wirkung, sondern auch bei der Aufarbeitung von Straftaten keine nennenswerte Verbesserung erzielen würde. So könne sie die durchschnittliche <link https: www.heise.de newsticker meldung vorratsdatenspeicherung-fuer-eine-0-006-prozentpunkte-hoehere-aufklaerungsquote-151466.html external-link-new-window>Aufklärungsquote von "derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen. Ungeachtet dessen beschloss der Bundestag wenige Wochen später die Einführung. Dieter Wiefelspütz, damals innenpolitischer Sprecher der SPD, führte dazu aus: "Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismus relativ wenig zu tun". Er stimmte dennoch für die Einführung, die würde er nämlich auch dann befürworten, "wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe." Gut zwei Jahre später kassierte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz, was die Große Koalition nicht daran hinderte, die Vorratsdatenspeicherung 2015 erneut einzuführen.

Während so Bürgerrechte fortlaufend beschnitten werden, und die Bevölkerung zunehmend gläserner wird, gibt es keine Anzeichen, dass bei der Kontrolle der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden künftig mehr Transparenz geschaffen wird. Im Gegenteil: Zur Debatte stand, das ohnehin dürftige Parlamentarische Kontrollgremium durch ein sogenanntes Unabhängiges Gremium zu ersetzen. Dessen Mitglieder nicht der Bundestag, sondern die Regierung selbst bestimmt.

Man kann es allerdings auch einschätzen wie Rechtsanwalt Rolf Gössner, für den Geheimdienste und demokratische Kontrolle ein Widerspruch in sich sind. Denn es liege im Wesen eines Geheimdienstes, dass dieser nicht-öffentlich, also geheim agiere. "Das führt aber immer wieder zu Verschleierung, Machtmissbrauch und Skandalen", sagt er, das zeigten zuletzt die NSU- und NSA-Skandale und die Vergeblichkeit, diese wirklich aufzuarbeiten. "Der Verfassungsschutz ist in seiner geheimdienstlichen Ausprägung ein Fremdkörper in der Demokratie." Da er sich als weitgehend ineffizient, unkontrollierbar und demokratiewidrig erwiesen habe, <link https: www.verfassung-schuetzen.de wissen memorandum external-link-new-window>plädiert Gössner zusammen mit namhaften Bürgerrechtsorganisationen dafür, "ihn als Geheimdienst aufzulösen, also seiner geheimdienstlichen Sonderbefugnisse zu entledigen." Das bedeute, ihm "die Lizenz zur Gesinnungskontrolle, zum Führen von V-Leuten und zum Infiltrieren zu entziehen." Dies sei durchaus verfassungskonform.

Während auch in diesem Wahlkampf die Sicherheitspolitik ein Lieblingsthema konservativer Hardliner ist, dreht sich der öffentliche Diskurs fast ausschließlich um die Erweiterung der behördlichen Befugnisse – was offenbar mehr schadet als nutzt beziehungsweise die Grenzen des Grundgesetzes stark strapaziert und stellenweise überschreitet. Diese systematische Verletzung verfassungsmäßiger Freiheiten kann man als Extremismus einer radikalen Mitte bezeichnen. Und wenn sich dafür eine Behörde federführend zeigt, die auf dem Papier für den Schutz der Verfassung zuständig ist, also das Innenministerium unter Thomas de Maizière – dann sollte das die Bevölkerung verunsichern. 


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3 Kommentare verfügbar

  • Jörg Tauss
    am 17.09.2017
    Antworten
    Es ist ein Mix aus traurig und lustig, dass das Bundeskriminalamt noch immer als "honorig" gilt.... Den Klägern muss man, in unser aller Interesse, dessen ungeachtet die Daumen drücken. Wo vornedran der Deutsche Bundestag und die Regierungen auf Bundes- wie auf Landesebene als Hüter des…
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