Das OLG-Urteil lässt uns aufatmen, nachdem die Entscheidung des Landgerichts uns zunächst den Atem geraubt hatte. Da verfährt der Mitarbeiter von bekannten AfD-Abgeordneten im Stuttgarter Landtag jahrelang nach dem beklagenswert bekannten Muster: Jüdische Holocaust-Opfer wie Anne Frank oder mutige Widerstandskämpferinnen gegen den Staatsterror der Nazis wie Sophie Scholl werden mit übelsten, sogar ekelhaften macho-sexistischen Schmähungen beschimpft, Flüchtlinge und Ausländer werden in Stürmer-Manier rassistisch verunglimpft und das Anzünden von Asylheimen wird mehr als verharmlost. Auch demokratische Politiker werden beleidigt, ja mit Gewalttaten bis hin zum Mord bedroht.
Kurz: Man findet alles, was bei den Rechtsextremen leider üblich ist. In widerlicher Deutlichkeit. Das erfolgt per Chat und natürlich unter Pseudonym, man will ja schließlich immer sagen können, man war es nicht. Und wenn man doch dann erwischt wird? Schließlich gibt es Anständige, die so etwas nie mehr hinnehmen wollen. Diese Whistleblower nehmen persönliche Risiken auf sich, weil sie dieses Denken rechtzeitig mit der Hilfe unserer freien Journalisten öffentlich machen wollen, um zu warnen. Schließlich darf dieser verbrecherische Ungeist nie wieder Macht gewinnen.
Was macht der clevere Rechtsextremist in diesem Fall? Er leugnet alles und stellt sich – natürlich mit dem bekannten treuherzigen Augenaufschlag – selbst als das Opfer der "Lügenpresse" dar. Eine Masche ist es dann, vor Gericht auszuprobieren, wie weit unser Recht als Waffe verwendet werden kann. Soweit kennen wir das alles. Und wer häufiger mit Vertretern dieser Richtung zu tun hat, der kennt diese Masche längst. Der weiß auch, dass Abstreiten und die eigene Opferrolle durchaus Falschaussagen beinhalten können, wo immer das nützlich erscheint. Und wenn einem das dann nachgewiesen wird, dann hat man sich halt geirrt. Sorry.
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Peter Cuenot
am 20.02.2019"liegt der Unterschied zwischen dem Hauptverfahren und dem hier vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren im zeitlichen Ablauf…