"Die Verteilung und Nutzung des Bodens", heißt es in Artikel 155 der Weimarer Verfassung, die vor 100 Jahren in Kraft trat, "wird von Staats wegen in einer Weise überwacht, die Missbrauch verhütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern." Dies war die Grundlage für die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus, der damals, trotz der enormen wirtschaftlichen Probleme, erstmals in großem Umfang vorankam.
Mehrere Gründe bewogen den Staat, sich in Fragen von Grundbesitz und Bodennutzung viel stärker einzumischen als heute. Zum einen war das Wohnungsproblem im Kaiserreich ungelöst geblieben. Die Arbeiter in den Städten waren renditehungrigen Spekulanten schutzlos ausgeliefert. Zwar konnten Genossenschaften beachtliche Erfolge erzielen. Manche Unternehmer bauten Werkssiedlungen. Aber der Staat hielt sich vornehm zurück. Der Architekt Theodor Fischer, Gründungsvorsitzender des Deutschen Werkbunds: "Die krassen Unterschiede in der Wohnungsvorsorge – liegt hier nicht die Wunde der Klassengegensätze offen zutage?"
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Gerald Wissler
am 04.05.2020Singapur und Hongkong sind Stadtstaaten mit einem sehr begrenzten…