Sachverstand fehlt offensichtlich jenen Politikern, die Anfang des Jahrtausends dafür gesorgt haben, dass die private kapitalgedeckte Altersvorsorge gefördert wird. Menschen, die in solche Altersvorsorge investieren, investieren damit in Rentenfonds und Versicherungen, die wiederum in Immobilien investieren. Sprich: Steigende Mieten sollen die Renten finanzieren. Im besten Fall bleibt das ein Nullsummenspiel. Aber nicht mal diese Rechnung geht auf: Die Mieten steigen stärker als die Renditen der Anlagen, weil viel Geld bei denen bleibt, die zwischen dem Anleger und dem Produkt, in das investiert wird, mitverdienen wollen. Zum Beispiel Herr Merz und Blackrock.
Das muss man bedenken, wenn man sich den Abschlussbericht der 2018 von der Bundesregierung eingesetzten Baulandkommission und die darin gemachten Empfehlungen vor Augen führt. Veröffentlicht wurde er am 2. Juli, und es steht – zumindest auf den ersten Blick – viel Erfreuliches darin: Gestärkt werden sollen Erbbaurecht und Konzeptvergaben (da geben Kommunen Bauland zu einem festgelegten Preis ab an den Interessenten mit dem besten Baukonzept). Die Länder sollen Haushalts- und Gemeindeordnungen so ändern, dass Grundstücke leichter an jene Träger abgegeben werden können, die "preisgedämpfte" Wohnungen errichten. Empfohlen wird den Kommunen eine Bodenvorratspolitik; Länder und Kommunalaufsicht werden dazu aufgefordert, für die entsprechenden Förderungen und Erleichterungen zu sorgen. Mehr als bisher müsste interkommunal und regional zusammengearbeitet und mit Stiftungen, Kirchen und anderen großen Grundstückseigentümern kooperiert werden.
In weiteren Empfehlungen wird darauf gedrängt, "dass die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung Gründe des Wohls der Allgemeinheit sind, um so die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erleichtern". Es wird auf das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung eingegangen: Ein "dörfliches Wohngebiet" soll als Baugebietskategorie ein Äquivalent zum "urbanen Wohngebiet" sein, auch wird der flexiblere Umgang mit Dichteobergrenzen gefordert. Zudem soll das Baugebot (gegen Spekulanten gerichtet) besser durchgesetzt werden können.
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