Aufmerksamen Kund:innen kann sie gar nicht entgehen, die neue Optik im Schokoladeregal. Sogar die Alfred Ritter GmbH & Co.KG aus Waldenbuch ("Wer heute nicht handelt, hat morgen keine Zukunft") sah sich zur Nacharbeit aufgerufen. Trotz zahlreicher einschlägiger Errungenschaften, wie eigener Kakao-Produktion und Lieferketten-Transparenz, wurde die berühmte quadratische Tafel umetikettiert: Der Eye-Catcher "100% zertifiziert nachhaltiger Kakaobezug" ist überklebt mit der ziemlich nichtssagenden Auskunft "100 g". Denn die Bundesregierung hat sich anders als andere europäische Länder entschlossen, aus der EU-Greenwashing-Richtlinie, offiziell EmpCo-Richtlinie oder Empowering Consumers for the Green Transition, schon jetzt Alltagspraxis werden zu lassen: Übergangsfristen für den Abverkauf vorhandener Packungen gibt es keine.
Die Begründung ist leicht fasslich. Die Praxis der mannigfaltigen Täuschung muss beendet werden. Wie so oft, wenn es um veränderte EU-Regelungen geht, wurde seit sehr langer Zeit über Greenwashing diskutiert. Anfang der Neunziger Jahre und in Folge der UN-Klimakonferenz in Rio de Janeiro entdeckten zahlreiche Branchen – Lebensmittel, Kosmetik, Textil, Energie, Finanzen etc. – wie verkaufsförderlich vermeintlich grüne Argumente sein können. Erste Eigenlabels entstanden. Kitschige Floskeln und Begriffe wie "bio", "recyclebar", "emissionsfrei" oder "nachhaltig" kamen massenhaft und derart ungeniert in Umlauf, dass Konsument:innen mit gesteigertem Interesse an der jeweiligen Ware nur mit Lupe und intensiver Lektüre des Kleingedruckten auf der Hülle, dem Etikett oder dem Beipackzettel der Wahrheit nahekamen.
Schon vor fast einem Vierjahrhundert nahm sich die EU dem Wildwuchs an und sah sich aufgerufen, gegen "unlautere Geschäftspraktiken" vorzugehen. Zu unbestimmt jedoch, wie sich in der Folge herausstellte, und ohne durchschlagenden Erfolg. Phantasievoll erfundene Öko-Siegel schossen weiter ins Kraut und vor allem blieben sogenannte Kompensationsgeschäfte erlaubt als umweltfreundlich: Hersteller konnten, statt tatsächlich ökologisch zu produzieren, ihren CO2-Ausstoß ausschließlich oder weit überwiegend durch den Ankauf von Zertifikaten für Aufforstungsprojekte irgendwo auf der Welt ausgleichen.
Nachweispflicht liegt bei Unternehmen
Im März 2023 stellte die EU-Kommission die neuen strengen Rahmenbedingungen endgültig vor, 2024 wurden sie beschlossen. Zeit genug für Hersteller, argumentiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubing (SPD), sich zum Beispiel durch veränderte Verpackungshinweise, durch neue Werbung und eine Sammlung des ernsthaft Unternommenen auf die künftige Rechtslage einzustellen. Verbraucher und Verbraucherinnen hätten ein Recht auf korrekte Informationen, so die promovierte Juristin, und alle redlichen Unternehmen, die schon heute "echte und messbare Nachhaltigkeit" betrieben, ein Recht auf fairen Wettbewerb.




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