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Erbschaftssteuer

Wir geben nichts

Erbschaftssteuer: Wir geben nichts
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Grüne und CDU haben im Koalitionsvertrag 2021 der Familie als "Fundament unserer Gesellschaft" ein großes Versprechen gemacht: "Wir unterstützen sie in all ihrer Vielfalt." Tatsächlich werden reiche Familien geschont und arme nicht entlastet.

Es ist wieder einmal so weit: Deutschland leistet sich die x-te Diskussion um Steuergerechtigkeit. Also darüber, wie die vielzitierten starken Schultern endlich tatsächlich schultern, was sie könnten und müssten, um zu einem funktionierenden Staat und damit zu einer funktionierenden Demokratie beizutragen. Besonders deutlich wird der Konflikt bei der Gewohnheit, am oberen Ende der Wohlstandsskala bei der Besteuerung nicht dieselben Maßstäbe anzulegen, die am unteren gelten.

Da wie dort geht es um die Zumutbarkeit von Regelungen, um die Prüfung von Bedürfnissen und Verhältnissen, um den bürokratischen Aufwand und darum, ob er in einem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen des Fiskus steht. Am unteren Ende verordnet die schwarz-rote Bundesregierung der Republik neue Härte, am oberen Ende dagegen kämpfen Konservative und Neoliberale für Steuergeschenke in Milliardenhöhe.

Selbst die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht bisherige Vorgaben schon mehrfach gerügt hat, ändert wenig. Ganz im Gegenteil entfachen die vor einigen Tagen in Berlin vorgestellten Pläne der SPD zur Erbschaftsteuer die üblichen Aufgeregtheiten, die den Blick auf die realen Verhältnisse verstellen sollen. Manche Reaktionen sind ungewollt entlarvend, etwa wenn der Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden durch eine veränderte Erbschaftssteuer, ganz unabhängig von der Ausgestaltung im Detail, nicht nur "Wohlstand und Arbeitsplätze gefährdet" sieht, sondern gleich auch noch mitteilt, dies gelte "völlig unabhängig von der wirtschaftlichen Lage". Was so viel heißt wie: Wir geben nichts, unter keinen Umständen.

Widerspruch zum Grundgesetz 

Das widerspricht dem Leistungsgedanken, das widerspricht dem Grundgesetz, das Deutschland in Artikel 20 als "sozialen Bundesstaat" beschreibt. Das widerspricht selbst dem Geist der baden-württembergischen Landesverfassung, in der beschrieben wird, wie "das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen" ist. Dementsprechend hat sich der damals neue Stuttgarter Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) 2021 "sehr gut" vorstellen können, an die "sehr viele Ausnahmetatbestände der Erbschaftssteuer" heranzugehen. Hohe Betriebsvermögen würden zum Teil mit Nullbelastung vererbt, und zwar in "oft bereits sehr privilegierte Familien". O-Ton Bayaz: "Das sollten wir ändern." Beispielsweise mit Stundungen über mehrere Jahre, so dass die Zahlungen "eben nicht an die Substanz gehen und keine Arbeitsplätze und Investitionen gefährdet werden".  

Eine Pandemie weiter, fast vier Jahre nach dem russischen Überfall der Ukraine und angesichts unterschiedlichster US-Zölle sind solche Töne selten geworden. Dabei kämen höhere Einnahmen aus der Erbschaftssteuer allein den 16 Bundesländern zugute. Baden-Württemberg konnte 2024 immerhin rund 1,1 Milliarden Euro verbuchen und 1,3 Milliarden in den ersten elf Monaten 2025 (Übersicht der Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg, Landesfinanzministerium). Aber selbst das könnte bald Geschichte sein.

Immer noch reicher

Bevor Markus Söder (CSU) die Erbschaftssteuer drastisch kürzen möchte, hat der bayerische Fiskus noch einmal so richtig abkassiert. In normalen Jahren kommt der Freistaat auf rund dreieinhalb Milliarden Euro. Im vergangenen Frühjahr gab es etwa vier Milliarden obendrauf, nach dem Streit innerhalb einer Milliardärsfamilie, die unter anderem Fristen für Verschonungsmöglichkeiten versäumt hatte. Die Hälfte davon floss in den Länderfinanzausgleich. Dass es sich dabei um einen einmaligen Sonderfaktor handelt, verschweigt Söder geflissentlich, wenn er mit Zahlen von 2025 Stimmung macht gegen das bundesweite Ausgleichssystem zwischen den sechzehn Bundesländern. Spannend zu beobachten wird sein, wie sich das wirtschaftliche Engagement der von dieser einmaligen Milliarden-Zahlung Betroffenen entwickelt, also ihre persönlichen Beteiligungen oder die eigene Familienstiftung: Nach den bei jeder Erbschaftssteuerdebatte auftauchenden Horrorgemälden müssten die Geschröpften doch mächtig unter Druck geraten oder sogar in bedrohliche Schieflagen. Die ist keinem Unternehmen zu wünschen, nicht zuletzt wegen der Arbeitsplätze. Plausibel ist jedoch zugleich, dass sich an diesem Beispiel irgendwann belegen lassen wird, wie die Schwarzmalerei unter Vermögenden sehr häufig ganz allein vom eigenen Interesse geleitet ist. Damit reiche Familien von Generation zu Generation immer noch reicher zu werden.  (jhw)

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bastelt schon an der neuen Südschiene, für den Fall, dass Manuel Hagel (CDU) Baden-Württembergs neuer Ministerpräsident wird. Auf einer Wahlveranstaltung in Nagold Mitte November hatten beide eine gemeinsame Lösung zur Erbschaftssteuer in Aussicht gestellt – "als starkes Projekt dieser Südschiene". Mittlerweile hat Söder verraten, was er sich darunter vorstellt: eine "drastische Senkung". Sein Koalitionspartner Hubert Aiwanger (Freie Wähler) will diese Steuer sogar komplett streichen. Allerdings würde das der Verfassung des Freistaats widersprechen. Artikel 123 besagt: "Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen. Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern." 

Bürokratie – vor allem für Arme 

Die Ungleichbehandlung von Familien ist eklatant und missachtet oft genug Geist und Buchstaben von Verfassungen. Baden-Württemberg hat 2015 "die Achtung der Würde" von Kindern und Jugendlichen hineingeschrieben. Und im Programm der CDU für die Landtagswahl am 8. März heißt es über Eltern, sie prägten Werte, soziale Kompetenzen und die Entwicklung ihrer Kinder – "Gesellschaft und Staat unterstützen sie dabei". Oder: "Insbesondere die spezifischen Bedarfe Alleinerziehender, die oftmals trotz Erwerbstätigkeit von Armut gefährdet sind, nehmen wir in den Blick."

Vermögende können darauf bauen, Bürgergeld- oder künftige Grundsicherungsempfänger:innen eher weniger. Vornehmlich auf Druck der Union und speziell von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird ordentlich nachgeschärft bei jenen, die ohnehin von Armut bedroht sind. Die Schwüre zum Thema Bürokratieabbau werden hier nur allzu oft ignoriert bei der Forderung von Ämtern, Bedürftigkeit nachzuweisen. Dasselbe gilt für die Bekenntnisse in jeder Debatte zur Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Gebetsmühlenhaft wird die mitbestimmt von der Forderung, dass Aufwand der Erhebung und finanzieller Mehrwert in einem angemessenen Verhältnis stehen müssten. Wer staatliche Leistungen bekommt, muss sich dagegen im Detail durchleuchten lassen. Künftig fällt die einjährige Karenzzeit weg, die ein persönliches Polster von 40.000 Euro garantiert hat. Wer den neuen Freibetrag von 15.000 Euro in Anspruch nehmen will, muss seine Verhältnisse im Detail darlegen, einschließlich Wohneigentum oder sogar Altersvorsorge.

Der Sozialstaat werde eben "grundlegend aktualisiert", nennt Söder das. Die Grundsicherung atme einen "neuen Geist", lobt Kanzleramtsminister Thorsten Frei, seit bald 20 Jahren CDU-Vize in Baden-Württemberg. Danach müssen Mütter und Väter ihre Kinder sogar ab dem ersten Geburtstag, in krassem Widerspruch zum sonst so oft beschworenen Elternwillen, in die Kita schicken – jedenfalls dann, wenn ein Platz vorhanden ist. Betroffen davon sind selbst Alleinerziehende, die auch härteren Regeln bei Fragen nach der Angemessenheit ihrer Mietkosten unterworfen werden.

Verfassungsgericht: Betriebsvermögen nicht schonen

Kann gut sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Bälde mit solchen Details zu befassen hat. Allen voran mit der Neuregelung, wonach Transferleistungen einschließlich Wohnungsmieten ganz gestrichen werden können. Bisherige Urteile des Gerichts zum Existenzminimum vertragen sich damit nicht. Das vorerst letzte Wort werden die dortigen Richter:innen jedenfalls auch in Sachen Erbschaftssteuer haben. Gleich mehrere einschlägige Verfahren sind anhängig in der Residenz des Rechts. 

Frühere Entscheidungen geben zumindest einen Fingerzeig, der gerade der Lobby der Familienunternehmen eigentlich nicht gefallen kann: So hatte 2014 der Erste Senat die Schonung von Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Es liege im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittelständische Unternehmen zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze von der Erbschaftsteuer weitgehend oder vollständig freizustellen, hieß es damals. Die Privilegierung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens sei "jedoch unverhältnismäßig, soweit die Verschonung über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen". Wenig Phantasie gehört zu dem Gedanken, dass nach solchen Prüfungen etliche dort dringend benötigte Milliardenbeträge in leeren Staatssäckeln landen würden.

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