Es ist wieder einmal so weit: Deutschland leistet sich die x-te Diskussion um Steuergerechtigkeit. Also darüber, wie die vielzitierten starken Schultern endlich tatsächlich schultern, was sie könnten und müssten, um zu einem funktionierenden Staat und damit zu einer funktionierenden Demokratie beizutragen. Besonders deutlich wird der Konflikt bei der Gewohnheit, am oberen Ende der Wohlstandsskala bei der Besteuerung nicht dieselben Maßstäbe anzulegen, die am unteren gelten.
Da wie dort geht es um die Zumutbarkeit von Regelungen, um die Prüfung von Bedürfnissen und Verhältnissen, um den bürokratischen Aufwand und darum, ob er in einem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen des Fiskus steht. Am unteren Ende verordnet die schwarz-rote Bundesregierung der Republik neue Härte, am oberen Ende dagegen kämpfen Konservative und Neoliberale für Steuergeschenke in Milliardenhöhe.
Selbst die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht bisherige Vorgaben schon mehrfach gerügt hat, ändert wenig. Ganz im Gegenteil entfachen die vor einigen Tagen in Berlin vorgestellten Pläne der SPD zur Erbschaftsteuer die üblichen Aufgeregtheiten, die den Blick auf die realen Verhältnisse verstellen sollen. Manche Reaktionen sind ungewollt entlarvend, etwa wenn der Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden durch eine veränderte Erbschaftssteuer, ganz unabhängig von der Ausgestaltung im Detail, nicht nur "Wohlstand und Arbeitsplätze gefährdet" sieht, sondern gleich auch noch mitteilt, dies gelte "völlig unabhängig von der wirtschaftlichen Lage". Was so viel heißt wie: Wir geben nichts, unter keinen Umständen.
Widerspruch zum Grundgesetz
Das widerspricht dem Leistungsgedanken, das widerspricht dem Grundgesetz, das Deutschland in Artikel 20 als "sozialen Bundesstaat" beschreibt. Das widerspricht selbst dem Geist der baden-württembergischen Landesverfassung, in der beschrieben wird, wie "das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen" ist. Dementsprechend hat sich der damals neue Stuttgarter Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) 2021 "sehr gut" vorstellen können, an die "sehr viele Ausnahmetatbestände der Erbschaftssteuer" heranzugehen. Hohe Betriebsvermögen würden zum Teil mit Nullbelastung vererbt, und zwar in "oft bereits sehr privilegierte Familien". O-Ton Bayaz: "Das sollten wir ändern." Beispielsweise mit Stundungen über mehrere Jahre, so dass die Zahlungen "eben nicht an die Substanz gehen und keine Arbeitsplätze und Investitionen gefährdet werden".
Eine Pandemie weiter, fast vier Jahre nach dem russischen Überfall der Ukraine und angesichts unterschiedlichster US-Zölle sind solche Töne selten geworden. Dabei kämen höhere Einnahmen aus der Erbschaftssteuer allein den 16 Bundesländern zugute. Baden-Württemberg konnte 2024 immerhin rund 1,1 Milliarden Euro verbuchen und 1,3 Milliarden in den ersten elf Monaten 2025 (Übersicht der Steuereinnahmen des Landes Baden-Württemberg, Landesfinanzministerium). Aber selbst das könnte bald Geschichte sein.




0 Kommentare verfügbar
Schreiben Sie den ersten Kommentar!