Bald sind die Abgeordneten, die die Brief-Affäre von Innenminister Thomas Strobl (CDU), Beförderungen bei der Polizei, den Aufstieg des vom Dienst suspendierten Inspekteurs (IdP) Andreas Renner und mögliche sexuelle Übergriffe durchleuchten wollen, seit zwei Jahren an der Arbeit. In die 23. öffentliche Sitzung zu Wochenbeginn bringt der frühere Landeskriminaldirektor Klaus Ziwey viel Erfahrung mit. 1982 trat er in den Polizeidienst ein. Bei seiner Verabschiedung in den Ruhestand im August vorigen Jahres lobte ihn Innenminister Thomas Strobl (CDU) als eine "herausragende Persönlichkeit mit versiertem kriminalistischem Sachverstand und hervorragenden Führungsqualitäten". Zuletzt war der heute 61-Jährige kommissarisch sogar als IdP tätig, weil er für Renner einspringen musste.
Ziwey macht in seiner mehrstündigen Vernehmung deutlich, dass in den lichten Höhen wichtiger Ämter neben der Bestenauslese andere Aspekte und Kriterien zum Zuge kommen: Wenn ein Personaltableau konstruiert werden soll, dann wird austariert und herumgeschoben, Kandidat:innen werden zur Aufgabe oder zur Neubewerbung bewegt – natürlich immer nur in bester Absicht, etwa um auf eine Pensionierungswelle auf einer der Führungsebenen richtig zu reagieren.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Als Beleg für die Notwendigkeit dieser Art Karriereschach fällt dem Zeugen ausgerechnet das Defizit an weiblichen Führungskräften ein. Es gebe viele Frauen, die "eine echt klasse Leistung" abliefern, es gebe aber immer noch viel zu wenige in Spitzenpositionen. Seit Kurzem sind es übrigens drei: Zur Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz und der Karlsruher Präsidentin Caren Denner kommt die Ziwey-Nachfolgerin Sandra Zarges als Landeskriminaldirektorin.
CDU wollte sich mit Renner Einfluss sichern
Mit solchen Hinweisen lenkt der pensionierte Spitzenbeamte allerdings davon ab, wie Renners Karriere zunächst als Vizepräsident im Landeskriminalamt (LKA) und dann als IdP an Grundregeln vorbei vonstattenging. Erst kürzlich legten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einer Ausarbeitung zu Stellenbesetzungen dar, dass "weitere Kriterien" nach Maßgabe der Bestenauslese im Artikel 33 erst dann herangezogen werden dürfen, wenn "Bewerber in Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung als gleichermaßen qualifiziert für das zu besetzende Amt anzusehen sind". Es sei im Fall des IdP aber gar nicht um die Auslese des Besten gegangen, sagt Sascha Binder, der SPD-Obmann im Ausschuss, "sondern darum, dass zum Schluss nur einer übrig bleibt". Und zwar Strobls ausdrücklicher Favorit Andreas Renner.
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Frieder Kohler
am 01.03.2024