Darum geht's bei der Bahn-Klage
Im April 2009 schloss die Deutsche Bahn mit den sogenannten Projektpartnern – Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart – den Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21. In dem ist die Aufteilung der Kosten haarklein geregelt, aber nur bis zu Projektkosten von rund 4,5 Milliarden Euro. Als der Vertrag unterzeichnet wurde, kalkulierte man noch mit 3,076 Milliarden Euro Kosten, plus einem Risikotopf von 1,45 Milliarden. Wer von den Beteiligten wie viel genau in diesen Topf zahlen sollte, war in Paragraf 8, Absatz 3 des Vertrags genau festgehalten. Zusammengerechnet: Das Land beteiligt sich inklusive Risikopuffer mit maximal 930 Millionen Euro am Projekt, die Stadt mit 292, die Region mit 100 und der Flughafen mit 227 Millionen. Was passiert, wenn der Risikotopf nicht reicht, ist in Paragraf 8, Absatz 4 des Vertrags geregelt: "Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahnunternehmen, also DB AG und Töchter, d. Red.) und das Land Gespräche auf." Was genau aus dieser sogenannten "Sprechklausel" folgt und wie sie zu verstehen ist, darüber gehen die Meinungen weit auseinander.
Mittlerweile liegen die Projektkosten nach drei Steigerungsrunden bei 9,8 Milliarden Euro (inklusive 640 Millionen Risikopuffer), gerüchteweise ist schon von über elf Milliarden die Rede. Weil sich die Projektpartner weigern, sich daran zu beteiligen, reichte die DB im Dezember 2016 Klage auf Übernahme der Mehrkosten gegen sie ein. Am 8. Mai 2023 war der erste Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Stuttgart. Richter Wolfgang Kern geht davon aus, dass das Verfahren durch weitere Instanzen gehen und mehrere Jahre dauern wird. (os)
4 Kommentare verfügbar
Nico
am 14.12.2023VERJÄHRT.
Bahn, bau und zahl. Oder lasse es.