Wäre ich Ministerpräsident, würde ich die gleiche Haltung einnehmen, wie Kretschmann es gerade tut: Ich grabe mich ein und sage: Mir gäbet nix. Aber ob er am Ende dieses Verfahrens diese Haltung beibehalten kann, daran kann man schon seine Zweifel haben. Denn diese Sprechklausel <link https: vm.baden-wuerttemberg.de fileadmin redaktion m-mvi intern dateien pdf stuttgart_21 finanzierungsvertrag_s21.pdf _blank external-link>im Finanzierungsvertrag, um die es geht ...
... und die besagt: "Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf" ...
... diese Sprechklausel muss man ja irgendwie auslegen. Ein Gericht wird sagen: Warum habt ihr denn eine Sprechklausel, wenn ihr nicht sprechen wollt? Was wolltet ihr denn damit zum Ausdruck bringen? Ihr wolltet zum Ausdruck bringen, bei Kostenerhöhungen sind wir bereit, uns zu beteiligen. Über die Höhe muss man dann sprechen. Denn wenn man nicht sprechen möchte, dann bräuchte man ja keine Sprechklausel. Dann könnte man schreiben: Wir zahlen den Betrag X und Deckel drauf, dabei bleibt's. Aber die damaligen Landesregierungen und der damalige Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster, die waren ja bereit zu reden mit dem Ziel, sich dann irgendwie zu einigen. Damals gab es ja eine eindeutige politische Mehrheit für Stuttgart 21. Und an diese vertragliche Vereinbarung sind, so sehen es die Gerichte in der Regel, auch die folgenden Regierungen gebunden. Regierungen sind zwar zeitlich befristete Institutionen, sie können aber das Land oder die Stadt auf Dauer rechtlich binden. Von daher wird es aus meiner Sicht nicht so bleiben können, dass das Land sagt: Wir zahlen nichts, und den Prozess gewinnen wir.
Das hieße also, ein Gericht würde gewissermaßen dem Geist des Finanzierungsvertrags folgen, einem in ihm erkennbaren Willen der Projektpartner, das Projekt durchzuführen und finanzieren?
Die Juristen nennen das die Geschäftsgrundlage eines Vertrages. Die wird auf jeden Fall mal eine Rolle spielen. Eine zweite Frage ist, wie man verfährt, wenn die Kostenerhöhungen einseitig von einem der Vertragspartner zu verantworten sind. Dann sieht's ganz anders aus. Ich überspitze jetzt einmal: Wäre es bei vertragsgemäßem Handeln der Bahn zu keiner Kostenerhöhung gekommen, etwa weil die Bahn Dinge getan hat, die sie nach dem Vertrag nicht hätte tun dürfen, dann wird sie hierfür auch die Kosten zu tragen haben. Dies wäre etwa der Fall, wenn sie schlecht gearbeitet oder verzögert gearbeitet hätte oder wenn sie schlecht arbeitende Unternehmen beauftragt hätte.
Man könnte auch einfach sagen: Die Bahn hat von vornherein keine realistische Kalkulation vorgelegt.
Ja, das könnte natürlich auch eine Rolle spielen. Ganz allgemein: Sobald sich für eine Seite das Risiko, das sie selber zu tragen hat, erhöht und sie für diese Erhöhung verantwortlich ist, würde ich sagen, dann muss auch diese Seite die daraus resultierenden Kosten übernehmen. Anders könnte es aussehen, wenn niemand für die Erhöhung verantwortlich ist, etwa bei einer allgemeinen Erhöhung der Baukosten. Also angenommen, die Baukosten steigen einfach aufgrund der Dauer dieses Verfahrens höher, als man den Puffer eingebaut hat. Aber wenn's beim Tunnel A bautechnische Probleme gibt und beim Tunnel B der Brandschutz nicht ganz eingehalten wurde und man muss es nachbessern, da hatten ja weder Stadt noch Land irgendeine Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen. Das ist allein Sache der Bahn, und wenn die da nicht ordentlich gearbeitet hat, kann sie sich wohl nicht zurücklehnen und sagen: Das zahlen sowieso die Partner mit, das tut mir gar nicht so weh.
3 Kommentare verfügbar
Peter Meisel
am 12.01.2018Meine Meinung "Ein Schwabenstreich mit Selbstüberlistung" Stuttgart 21 für 4.526 Mrd. Euro + X
Projektidee wird begossen Manfred Rommel, ?? , Heinz Dürr, …