Das Video dauert nur knapp eine Minute. Doch es klingt wie ein dramatischer Aufruf um Hilfe in höchster Not: "Wir wurden von Deutschland abgeschoben in ein fremdes Land", sagt Gylten Tahiri in die Kamera. "Wir kennen diese Sprache nicht, wir wissen nicht, wohin. Wir haben kein Geld", fasst sie ihre Situation zusammen. Neben ihr steht ihre Schwester Gylije. Die beiden sind als Kleinkinder 1998 mit ihren Eltern aus dem Kosovo geflüchtet und lebten über 20 Jahre in Baden-Württemberg. In dem Video beklagen sie, dass sie nach ihrer Abschiebung von Männern verfolgt und von Hunden gejagt wurden und sich hinter Containern verstecken müssen. Am Schluss bitten sie um die Erlaubnis, wieder nach Deutschland zurückkehren zu können, wo sie über 20 Jahre gelebt haben und Bekannte und Freunde fanden. Bis am 27. September 2019, als die Polizei die Schwestern morgens um 3:34 Uhr zur Abschiebung abholte.
Ende September machten sich viele Medien in Deutschland große Sorgen, weil einige TouristInnen nach der Pleite des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook ein paar Tage länger als geplant an ihren Urlaubsorten bleiben mussten. Viele ReporterInnen befragten die Betroffenen über ihre Ängste und Gefühle. Dabei war klar, dass der Zwangsurlaub nur wenige Tage dauern würde. Das Video der Tahiri-Schwestern wurde hingegen nicht in der Tagesschau gesendet. Verbreitet wurde es vom Antirassistischen Netzwerk Baden-Württemberg. Es sieht darin auch eine Anklage gegen die Abschiebepolitik einer grün-schwarzen Landesregierung. Der Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen in Baden-Württemberg Daniel Lede Abal sprach gegenüber der Tageszeitung "Neues Deutschland" von einer brutalen Abschiebepolitik, für die allerdings das CDU-geführte Innenministerium verantwortlich sei. Eine Koalitionskrise wollen die Grünen deswegen wohl nicht riskieren. Auf Anfrage von Kontext bedauert David Fischer, Pressesprecher der grünen Landtagsfraktion, die Abschiebungen der Frauen.
"Wir Grüne haben uns deshalb am Montag mit einem Schreiben an das Innenministerium gewandt und um vollständige Aufklärung gebeten. Wir wollen wissen, ob hier wirklich alle Spielräume gegen eine Abschiebung ausgeschöpft worden sind. Eine Antwort auf offiziellem Weg zu unserem Schreiben haben wir bislang nicht erhalten", schildert Fischer die Aktivitäten der Landtagsfraktion einer Partei, die doch bundesweit großen Wert auf eine Willkommenskultur legt. Auch zur Forderung nach der Rückkehr der beiden Schwestern äußert sich der Pressesprecher verhalten: "Wir fordern das Innenministerium auf, die Rechtmäßigkeit dieses Abschiebefalles nochmals zu untersuchen. Dazu gehört auch, ob die Möglichkeit eines Bleiberechts geprüft wurde." Solche Sätze lassen nicht erkennen, dass die Grünen den Fall nutzen wollen, um die Abschiebepolitik in Baden-Württemberg insgesamt zu thematisieren.
Tausende Minderjährige abgeschoben
Dabei haben die Abschiebungen von Menschen aus dem Balkan, die oft über viele Jahre in Baden-Württemberg lebten, in den vergangenen Jahren zugenommen, klagt Walter Schlecht vom Freiburger "Bündnis gegen Ausgrenzung" gegenüber Kontext. Der Flughafen Karlsruhe-Baden Baden (FKB) sei in den letzten Jahren zu einem Abschiebeflughafen ausgebaut und in Pforzheim ein Abschiebegefängnis gebaut worden. "Das Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo und vor allem die Umsetzung des politisch-rechtlichen Konstrukts der ’sicheren Herkunftsländer‘ hat in den letzten vier Jahren zu tausenden Polizeieinsätzen gegen Einzelpersonen und Familien mit Kindern geführt. Diese fanden meist in den frühen Morgenstunden statt. Die Menschen wurden im Schlaf überrascht. Nicht selten wurde Gewalt angewendet oder angedroht", erzählt Schlecht. Unter den mehr als 9000 Personen, die zwischen 2012 und 2019 vom FKB abgeschoben wurden, seien etwa 3000 Minderjährige und davon etwa drei Viertel unter 14 Jahren gewesen, erklärt Schlecht. Auch mit dem Flugzeug, das die Tahiri-Schwestern außer Landes brachte, soll nach ihren Angaben ein 9-jähriger Junge abgeschoben worden sein. Dass diese Abschieberoutine in der Öffentlichkeit wenig beachtet wird, liegt nach der Beobachtung von Schlecht auch daran, dass sich viele UnterstützerInnen von Geflüchteten vor allem auf die Menschen, die in den Jahren 2014 und 2015 aus Syrien oder afrikanischen Ländern nach Deutschland kamen, konzentrieren. Die Menschen, die aus den 1990er Jahren vor den Kriegen nach dem Zerfall Jugoslawiens in Deutschland Schutz gesucht hatten, würden dabei oft vergessen.
Eine Petition an Thomas Strobl (CDU), den Innenminister von Baden-Württemberg, bekam mit der Forderung "Holt die Tahiri-Schwestern zurück" innerhalb weniger Tage fast 30 000 Unterschriften. Zuvor wurde bereits eine von Mirlinda Ramadani initiierte Petition mit der gleichen Forderung an das Regierungspräsidium von Karlsruhe in kurzer Zeit von 7000 Personen unterstützt. Die Frau kennt die Tahiri-Schwestern seit ihrer Schulzeit und steht auch jetzt noch mit ihnen in Kontakt. Besonders empört Ramadani, dass die beiden Frauen von ihrer Abschiebung überrascht worden seien.
Dem widerspricht die Stadt Tuttlingen in einer Presseerklärung. Sie wies darauf hin, dass nur eine der Schwestern in Tuttlingen wohnte. "Bereits im Mai 2019 war die junge Frau von der Behörde darüber informiert worden, dass eine Abschiebung bevorsteht und sie nun die Möglichkeit hat, ihre Integration durch entsprechende Belege nachzuweisen. Die Betreffende hat dies nicht in Anspruch genommen und darauf nicht reagiert." Die Stadt habe daher keine Indizien finden können, die ihrer Abschiebung entgegen stünden, betonte der Pressesprecher der Stadt. Ob die Frau das Schreiben nicht erhalten oder nicht ernst genommen hat, bleibt offen.
Bündnis fordert Bleiberecht für diskriminierte Roma
In der Lokalpresse wurde als Argument für die Abschiebung eine Schulhofschlägerei angeführt, in die eine der beiden Schwestern vor Jahren verwickelt gewesen sein soll. Zudem laufe gegen eine der beiden Frauen ein Ermittlungsverfahren. Die "Schwäbische Zeitung" schreibt: "Jetzt äußert sich die Stadtverwaltung – und zeichnet ein wenig schmeichelhaftes Bild der Frauen". Wenn eine Schulhofschlägerei zum Integrationshindernis erklärt würde, sagt Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, wäre wohl kaum jemand in Deutschland integriert. Das Ermittlungsverfahren wäre für McGinley noch ein Grund mehr, die Frauen wieder nach Deutschland zurückzuholen. Schließlich darf keine Person abgeschoben werden, gegen die von der Justiz gerade ermittelt wird. Walter Schlecht nennt zwei weitere rechtlich problematische Punkte bei der Abschiebung: Das Eindringen in die Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss verstoße gegen den Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Zudem sei gegen das Polizeigesetz verstoßen worden, da die Nachtruhe erst um 4 Uhr endet, die Abschiebung der beiden Frauen aber bereits um 3:30 Uhr vollzogen wurde.
Antirassistischen Gruppen geht es nicht darum, aus den beiden Schwestern Heilige zu machen. Wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sollen sie behandelt werden wie deutsche StaatsbürgerInnen. Die Abschiebung aber ist eine besondere Bestrafung. Menschen und Initiativen, die sich für eine Willkommenskultur auch in Baden-Württemberg einsetzen, wollen die Aufmerksamkeit, die das Video bekommen hat, zur generellen Kritik an der Abschiebepolitik der Landesregierung nutzen. Am 26. Oktober 2019 laden sie zwischen 14 und 17 Uhr zu einen Protestspaziergang am "Flughafen der Unerwünschten" ein, wie sie den Abschiebe-Airport Karlsruhe – Baden Baden nennen. Sie fordern ein sofortiges Ende der Abschiebungen in den West-Balkan und ein bedingungsloses Aufenthaltsrecht der Roma, die am Balkan eine fortwährende Diskriminierung erleiden.
6 Kommentare verfügbar
Peter Meisel
am 19.10.2019Aber in diesem "christlichen Baden-Württemberg" leben die "Menschen" von der Automobil Industrie, sagen sie.
Ein Gerücht behauptet, die grüne…