Die meisten schweren Verletzungen entstehen nicht, weil der Radler keinen Helm aufhat, sondern weil ihn der Autofahrer beim Rechtsabbiegen übersieht. Deshalb ist mittlerweile einwandfrei erwiesen, dass Radwege auf der Gehwegseite, also von der Straße aus hinter den parkenden Autos, viel gefährlicher sind als auf der Straßenseite. Grundsätzlich dürfen Radfahrer ohnehin die Straße benutzen. Es sei denn, ein Radwegschild verweist auf einen eigenen Fahrstreifen. Da fängt allerdings in vielen Fällen der Ärger schon an: Ist der Radweg 1,50 Meter breit, wie für eine Richtung vorgeschrieben – oder 2 Meter für beide Richtungen? Wann ist er in Stuttgart mal nicht zugeparkt? Was tun, wenn er plötzlich endet?
In Stuttgart sind Radfahrer in den meisten Fällen auf die Straße angewiesen: weil es einen Radweg schlicht und einfach nicht gibt. Aber mit dem Autoverkehr zu konkurrieren, bereitet wenig Vergnügen. Jeder, der einmal im Straßenverkehr bedrängt worden ist oder erlebt hat, wie plötzlich ein Auto ausparkt oder die Vorfahrt übersieht, weiß, wie einem dabei der Puls in die Höhe schnellt. Ebenso unangenehm kann es aber auch für Fußgänger sein, wenn plötzlich wie aus dem Nichts mit hoher Geschwindigkeit ein Fahrrad auftaucht. Umgekehrt ärgert sich auch der Radler, wenn ihm ein Pulk Spaziergänger in die Quere kommt.
Wie man es dreht und wendet: Wenn sich Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlicher Geschwindigkeit einen Verkehrsweg teilen, müssen sich alle nach dem Langsamsten richten. Andernfalls braucht es getrennte Wege. Wirkliche Sicherheit würde bedeuten, dass sich der Autoverkehr dem Tempo des Radverkehrs anpasst, wo keine Radwege vorhanden sind. Andernfalls müssen Radwege über lange Distanzen durchgehend befahrbar sein – ohne Parksünder, ohne Baustellen, ohne Engpässe, ohne dass vor einer Kreuzung plötzlich Schluss ist.
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Charlotte Rath
am 09.06.2017