Erstaunlich unterschiedlich fiel teilweise der Tenor der Berichterstattung zu den beiden Verhandlungstagen aus. Während etwa die "Süddeutsche Zeitung" als Hintergrund der Klage in erster Linie die Aufarbeitung der Finanzkrise ausmachte, sahen Stuttgarter Blätter eher <link http: www.stuttgarter-nachrichten.de inhalt.prozess-um-tiefbahnhof-stuttgart-21-vor-dem-verfassungsgericht.b36d3cb0-63ef-4491-b8a8-bf60a20c5aeb.html external-link-new-window>"Stuttgart 21 vor dem Verfassungsgericht". Beides spielt eine Rolle, aber eher in dem Sinne, dass in beiden Fällen die Bundesregierung dem Bundestag wichtige Informationen vorenthalten und damit gegen das Grundgesetz verstoßen habe, so die Argumentation der Kläger. Der SWR stellte zudem einen <link link: http: www.swr.de swraktuell verfassungsgericht-verhandelt-informationspflicht-s21-banker-boni-opposition-fordert-mehr-infos id="396/did=19509522/nid=396/19s9ux7/" external-link-new-window>Zusammenhang mit den Rechten einer kleinen Opposition her, die aktuell im Bundestag, wegen der Großen Koalition, nur 20 Prozent der Sitze stellt.
Sechs Jahre zwischen Antragstellung und Verfahren
Diese Frage spielte zumindest zum Zeitpunkt, als die Grünen ihren nun verhandelten Antrag an das Bundesverfassungsgericht stellten, aber keine Rolle. Denn das war schon im März 2011, als im Bund noch keine GroKo, sondern mit überschaubarerer Mehrheit Schwarz-Gelb regierte. Die respektable Bearbeitungszeit von sechs Jahren will von Notz nicht kommentieren, und vielleicht sind er und seine Parteifreunde auch froh genug, dass der Fall überhaupt nach Karlsruhe kam. Dass es solange gedauert hat, bis sich Deutschlands oberstes Gericht endlich mit dieser Frage befasst, ist dennoch bemerkenswert, nannte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle das Verfahren doch in ungewohntem Pathos eine "Operation nahe am Herzen der Demokratie". Deutlich machten die beiden Verhandlungstage auf jeden Fall schon, dass die DB AG eine in demokratischer Hinsicht höchst problematische Konstruktion ist.
Die Bahn als ganz normales Wirtschaftsunternehmen darzustellen, das mühte sich vergangenen Mittwoch Enak Ferlemann (CDU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu betonen. In diesem Sinne argumentierte dann auch Bahn-Vorstandsmitglied Berthold Huber: Selbst Informationen zur Pünktlichkeit ihrer Züge könne die Bahn nicht einfach so rausrücken – auch dies hatten die Grünen in einer kleinen Anfrage gefordert –, denn auch aus solchen Daten könnten sich private Konkurrenten Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Als absurd könnte man diese Aussage momentan allein deshalb abtun, weil es trotz verschiedener Privatbahnen keinen wirklichen Wettbewerb auf den Schienen gibt, was gerade erst auch <link http: www.spiegel.de wirtschaft unternehmen locomore-und-die-deutsche-bahn-die-luege-vom-wettbewerb-auf-der-schiene-a-1147363.html external-link-new-window>die Insolvenz von Locomore zeigte. Darüber hinaus kollidiert sie mit dem Grundgesetz. Denn die Bahn "steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes", betont von Notz, "deshalb muss es in der parlamentarischen Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Parlament hier Aufklärung betreiben kann."
0 Kommentare verfügbar
Schreiben Sie den ersten Kommentar!