Bemerkenswerterweise gehören zu den ausgespähten Gefahren nicht: Der Brandschutz im Tiefbahnhof, der Kapazitätsabbau, das Gefälle der Gleise, das beim Sechsfachen des "eigentlich" Gestatteten liegt. Nichts davon wird erwähnt, und dabei kann jedes dieser Probleme dazu führen, dass die Inbetriebnahme massiv hinausgezögert wird. Am Ende ist sogar offen, ob, laut Bundesrechnungshof, die DB für den Tiefbahnhof "eine Betriebsgenehmigung erhalten" wird.
Andererseits entdeckt man wieder Passagen, die verdeutlichen, wie dünn inzwischen das Eis ist, auf dem sich die Bahn bewegt. An einer Stelle ist die Rede davon, man könne die Verzögerungen durch die "Einführung einer zweiten Schicht" reduzieren - Arbeiten von 4 bis 14 und von 14 bis 24 Uhr. Hier habe der Auftragnehmer Züblin erklärt, es fielen dafür "keine zusätzlichen Kosten" an. Das wird die betroffenen Anwohner erfreuen.
Wenn der Anhydrit quillt, ist Gefahr in Verzug
Eine echte Fundgrube ist das Dokument beim Thema Untergrund. Rund zehn Seiten des Gesamttextes widmen sich dem Aspekt Anhydrit. Ausdrücklich schreiben KPMG und Basler, dass das Risiko, das mit dem Untergrund verbunden sei, seitens der DB AG deutlich "unterbewertet" worden sei. Obgleich es eigentlich ein Muss sei, dass es bei den Tunnelbauarbeiten im Anhydrit-Bereich "keinen Wasserzutritt" gebe, habe man "bei einer Begehung am 17. August 2016" eben dies festgestellt: "Wasserzutritte". Im Dokument wird festgestellt: "Die Erfahrung zeigt, dass Tunnelbau ohne Wasser nicht möglich ist".
Insofern halte man es "nicht für realistisch, dass das Quellen des Anhydrit mit absoluter Sicherheit vollständig vermieden werden kann". Komme es dann zu "Anhebungen von mehr als 10 Zentimetern", dann müsse der entsprechende Tunnel "neu gebaut" werden. Ein entsprechendes "Ereignis" könne "vom Zeitpunkt des Ausbruchs" (der ersten Tunnelbohrungen) "bis hin zur kommerziellen Inbetriebnahme eintreten". Wobei das KPMG-Team hinzufügt: "Spätere Zeitpunkte werden nicht betrachtet." Was also nach einer Inbetriebnahme der S-21-Bauten so alles in den Röhren passieren kann, das bleibt für die Bahn-Checker Schall und Rauch.
10 Kommentare verfügbar
M. Schenk
am 06.12.2016@Wolfgang Kaemmer, 05.12.2016 10:16
Die Inbetriebnahme fahrplanrelevanter Bauzustände (zB IBN eines neuen Bahnhofes) wird in aller Regel mit dem Fahrplanwechsel Mitte Dez. vorgenommen, da die betrieblichen Veränderungen in den Fahrplan einfließen…