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Schmerz lässt nicht nach

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Vor genau einem Jahr hat das Verwaltungsgericht Stuttgart geurteilt: Der Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag war unrechtmäßig. Konsequenzen gezogen hat daraus bis heute niemand. Und auch die Schwerverletzten vom 30. September 2010 sind immer noch nicht entschädigt.

D as Urteil vom 18. November 2015 war eine Ohrfeige für alle, die in Politik, Polizei und Justiz Verantwortung trugen – an jenem 30. September 2010, als es im Stuttgarter Schlossgarten zu mehr als 400 Verletzten durch Schlagstock-, Pfefferspray- und Wasserwerfereinsätze kam. Der missratene Polizeieinsatz schaffte es im vergangenen Herbst noch einmal in die Hauptnachrichten der deutschen Medien und tatsächlich sah es kurz so aus, als wäre es Zeit für Versöhnung: Das (beklagte) Land ging nicht in Berufung und Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprang über den eigenen Schatten. Vier Wochen nach dem Urteil versprach er zügige Erledigung aller Ansprüche und sagte vor allem erstmals "Entschuldigung" – namens des Landes Baden-Württemberg.

Allerdings, unkten manche sogleich, herrschte vor einem Jahr Landtags-Wahlkampf. Grün-Rot wollte wiedergewählt werden und die Schlagzeile von der Versöhnung kam zur rechten Zeit. Nur hatte sich offenbar keiner gefunden, der das heikle Thema selber in die Hand nehmen wollte. So wurde es <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik wo-bleibt-das-schmerzensgeld-3504.html internal-link-new-window>delegiert – an die Täter: Ausgerechnet das Polizeipräsidium Stuttgart, hieß es, also just die für den rechtswidrigen Einsatz verantwortliche Behörde, werde im Januar 2016 auf die Geschädigten "zugehen, um mit ihnen in Gespräche einzusteigen". Die Entschädigung erfolge dann "im Rahmen und nach den Regeln des Amtshaftungsrechtes". Und innerhalb des Polizeipräsidiums wurde als zuständiger Sachbearbeiter jener Gerhard Groß ausgeguckt, der vor dem Verwaltungsgericht das Land vertreten und bis zuletzt behauptet hatte, die Versammlung im Schlossgarten sei eine unfriedliche gewesen.

Immerhin: Eine zerbrochene Brille wurde ersetzt

Schnell wurde danach außerdem klar, dass die Ankündigung keineswegs so zu verstehen war, das Land werde nunmehr auf alle Verletzten des Schwarzen Donnerstag zugehen. Tatsächlich wurde lediglich Kontakt aufgenommen zu den (wenigen) Klägern jenes Verfahrens beim Verwaltungsgericht sowie zu einzelnen Verletzten, die von sich aus beim Polizeipräsidium Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert hatten. Wiewohl seither reichlich Zeit verstrich und der Sachverhalt – juristisch – eindeutig ist, sind davon lediglich einige wenige Fälle erledigt. So wurde ein leicht verletzter Kläger <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik internal-link-new-window>mit 300 Euro entschädigt, ein anderer Anspruchsteller erhielt immerhin auch Ersatz für seine im Schlossgarten zerbrochene Brille.

Schwer tun sich das Land und das mit der Bearbeitung der Ansprüche beauftragte Polizeipräsidium Stuttgart ausgerechnet mit den Ansprüchen der Schwerverletzten. Auch ein Jahr nach dem Urteil haben diese immer noch keinen Cent erhalten. Ausgerechnet dem nahezu blind geschossenen Dietrich Wagner wurde eine von seinem Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann im April des Jahres vorgeschlagene Abschlagszahlung verweigert – mit der Begründung, das sei nach dem Haushaltsrecht nicht möglich. Nichts von wegen Schmerz lass nach: Der Anwalt hat nunmehr eine letzte Frist bis zum 22. November gesetzt; danach wird er Klage einreichen.

Die Anwälte der schwer verletzten Opfer berichten übereinstimmend, sie hätten mit zahllosen Schreiben und Telefonaten versucht, die Abwicklung zu beschleunigen, was aber erfolglos geblieben sei. Das Land hatte den Stuttgarter Rechtsanwalt Winfried Porsch mit der Prüfung der Ansprüche beauftragt, also jenen Juristen, den 2011 noch die Mappus-Regierung mit der Verwaltungsgerichts-Klage betraut hatte und der im Herbst 2015, als endlich verhandelt wurde, die Ablehnung der Klage beantragt hatte. Gut möglich, dass die Sache deswegen dauert, weil die Vorstellungen über die Höhe der jeweiligen Geldbeträge weit auseinander gehen.

Immerhin teilte Porsch vor wenigen Tagen einer beteiligten Anwältin mit, die Abstimmung mit den zuständigen Ministerien sei nunmehr abgeschlossen. Demnach sollen in dieser Woche Briefe an die Betroffenen gehen, in denen Entschädigungssummen vorgeschlagen werden. Das deckt sich mit der Auskunft, die Kontext auf Anfrage vom zuständigen Polizeipräsidium erhielt. Die Forderungen hätten rechtlich geprüft und bewertet sowie die Ergebnisse und das weitere Vorgehen mit den übergeordneten Stellen abgestimmt werden müssen: "Es ist vorgesehen, zeitnah auf die Betroffenen zuzugehen."

Das Staatsministerium hüllt sich in vornehmes Schweigen

Immerhin beantwortete das Polizeipräsidium unsere erneute Anfrage. Dagegen hüllte sich das Staatsministerium auf Nachfragen zum Thema in vornehmes Schweigen. Spärlich auch die Antworten von Krankenkassen, die Behandlungskosten für Verletzte des Polizeieinsatzes zu tragen hatten, dazu, ob sie das Land in Regress nehmen wollten. Lediglich ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg teilte mit, diese habe in einem Fall Ansprüche gegen das Land gestellt. Offenbar trägt in allen anderen Fällen nicht das Land als Verursacher der Verletzungen die Kosten, sondern der Beitragszahler.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts hatte das Land auch erklärt, man werde daraus Konsequenzen für künftige Polizeieinsätze ziehen. Dazu gehört allerdings nicht die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte bei derartigen Einsätzen. Zwar war diese noch im Koalitionsvertrag von Grün-Rot aus dem Jahr 2011 vereinbart, wurde allerdings nicht umgesetzt. Im Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz ist sie gar nicht mehr vorgesehen.

Auch rückwirkende Konsequenzen aus dem Urteil wurden nicht gezogen. So gilt noch immer der Bericht der Landesregierung "Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten" vom 1.7.2011 unter der Verantwortung des damaligen Innenministers Reinhold Gall (SPD). Der Innenausschuss des Landtags hatte darüber am 6.7.2011 beraten und dann beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, davon Kenntnis zu nehmen. Das hatte der Landtag am 21.7.2011 dann auch ohne Aussprache getan. Bis heute bleibt es also bei der im Bericht enthaltenen Behauptung: "Bei all dem darf aber nicht verkannt werden, dass die primäre Ursache für den Einsatzverlauf am 30. September 2010 durch das Verhalten der S-21-Gegner gesetzt wurde."

Es bleibt dabei: Die Schuldigen sind die S-21-Gegner

Und weiter: "Der Einsatz der Wasserwerfer erfolgte am 30. September 2010 grundsätzlich regelkonform." Dazu hatte das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ausgeführt, insbesondere sei zweifelhaft, ob die Wasserstöße angemessen gewesen seien. "Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass Personen im Gesicht getroffen werden würden, hätten wohl jedenfalls die Wasserstöße zur Vermeidung der Unangemessenheit der Anwendung unmittelbaren Zwangs unterbleiben müssen."

Und so steht immer noch die Feststellung des früheren Landespolizeipräsidenten Hammann vor dem Innenausschuss im Raum, dass es "für einen vom Gefahrenpotenzial relativ niedrig nivellierten Einsatz recht viele Verletzte gegeben" habe. Und ebenso blieb es bei der Stellungnahme des damaligen Präsidenten des Landeskriminalamts, Dieter Schneider, wonach "aufgrund der Zahl der zum Widerstand entschlossenen und Widerstand leistenden Störer auf Seiten der Stuttgart-21-Gegner unter den zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Bedingungen der Einsatz der Wasserwerfer das einzig geeignete Mittel" gewesen sei, um den polizeilichen Auftrag zu erfüllen. Gehört hat man nach dem Urteil auch nichts mehr vom CDU-Abgeordneten Thomas Blenke, der damals im Innenausschuss erklärt hatte, ihm sei wichtig, dass die Ursache für die Geschehnisse am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten nicht von der Polizei gesetzt worden sei, sondern von denen, die sich nicht an polizeiliche Anweisungen gehalten hätten.

Nichts getan hat sich übrigens auch bei der Strafjustiz. Wer erwartet hätte, die Staatsanwaltschaft nehme angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts, wonach die polizeilichen Maßnahmen samt und sonders rechtswidrig waren, ihre Ermittlungen gegen eingesetzte Polizeibeamte und Verantwortliche für den Einsatz wieder auf, <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik weiter-im-stile-haeusslers-3412.html internal-link-new-window>sah sich enttäuscht. Ohnehin waren zum Zeitpunkt des Urteils mehr als fünf Jahre nach dem Einsatz die meisten strafrechtlichen Vorwürfe bereits verjährt. Im Wesentlichen hätten nur noch Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung verfolgt werden können, wenn also die Körperverletzung mittels eines Werkzeugs, zum Beispiel durch Pfefferspray oder Wasserwerfer, oder von mehreren gemeinschaftlich begangen worden war. Allerdings setzt dieses Delikt voraus, dass die Körperverletzung vorsätzlich begangen wurde. Da jedoch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die eingesetzten Polizeibeamten allenfalls für fahrlässige Körperverletzungen im Amt verantwortlich waren, kam es zu neuen Ermittlungen nicht mehr.

Und so halten sich die Auswirkungen des Urteils in Grenzen. Von einer echten Aufarbeitung mit Konsequenzen für die Zukunft kann wohl kaum die Rede sein.


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5 Kommentare verfügbar

  • Alfred
    am 19.11.2016
    Antworten
    Was sagt uns das "vornehme Schweigen der Staatsregierung" ?

    Wir die Grünen in der Staatsregierung setzten uns nicht gegen das SPD geführte Innenministerium nicht durch ?

    Wir die Grünen in der Staatsregierung setzen uns gegen das CDU
    geführte Innenministerium nicht durch ?

    Was sagt uns die…
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