Auslöser für die Postsendung aus dem Staatsministerium war die Philippika von Gangolf Stocker in Kontext 148 vom 29. Januar 2014. Das Urgestein des Protests gegen den umstrittenen Tiefbahnhofsbau zu Stuttgart schrieb damals: "Der Landesvater steht mir bis zum Hals." Jetzt antwortet Kretschmann – mit geringem Überraschungseffekt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
mich erreichen immer wieder Schreiben und Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern in Gesprächen, die das Ergebnis der Volksabstimmung zum S-21-Kündigungsgesetz infrage stellen und sagen, Stuttgart 21 dürfe nicht gebaut werden. Dies gibt mir zu denken. Ich möchte Ihnen hierzu gerne meine Sichtweise darlegen.
Das Ergebnis der Landtagswahl haben wir GRÜNEN als Auftrag verstanden, mit der SPD zusammen die alte Landesregierung abzulösen. Die Menschen in Baden-Württemberg wollten einen Politikwechsel, weg von Schwarz-Gelb. Dabei haben die Wählerinnen und Wähler – wissend, dass sich die SPD für Stuttgart 21 ausspricht und die GRÜNEN dagegen – den beiden Parteien fast gleich viele Stimmen gegeben. Das war der Ausgangspunkt unserer Koalitionsverhandlungen.
Wir wollten den übergeordneten Wunsch der Wählerinnen und Wähler nach einem grundsätzlichen Politikwechsel in allen Lebensbereichen nicht an unseren gegensätzlichen Auffassungen zu Stuttgart 21 scheitern lassen. Daher haben wir uns verständigt, im Wege einer Volksabstimmung diese Frage an die Bevölkerung von Baden-Württemberg zurückzugeben.
Hinter dieser Entscheidung stehe ich nach wie vor. Aktuelle Umfragen und Studien zeigen uns, dass Befürworter wie Gegner dieses Projekts die Tatsache, dass es eine Volksabstimmung gab, gleichermaßen begrüßen.
Über 70 Prozent der Befragten einer Umfrage der Universität Mannheim bewerten es positiv, dass wir diesen Weg gegangen sind. Diese Akzeptanz der Volksabstimmung und ihres Ergebnisses bleibt bei Gegnern und Befürwortern des Projekts auch mehr als zwei Jahre nach der Volksabstimmung bestehen (Quelle:<link http: www.mzes.uni-mannheim.de projekte stuttgart21 s21_downloads.html _blank>www.mzes.uni-mannheim.de/projekte/stuttgart21/S21_downloads.html).
Ich habe gewusst, dass ich als Demokrat und Ministerpräsident den Willen des Souveräns würde umsetzen müssen: so oder so. Und ich habe im Vorfeld der Wahl alles darangesetzt, die Wählerinnen und Wähler von unserer Sicht der Dinge zu überzeugen, anders als dies Gangolf Stocker in seinem Gastbeitrag in der Kontext Wochenzeitung behauptet. Zehn Jahre habe ich gegen dieses Projekt engagiert gekämpft. Ich wundere mich deshalb, dass mir S-21-Gegner heute immer wieder Argumente vortragen, die ich vor der Volksentscheidung alle selber vorgetragen habe. Ich habe den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg klar gesagt, was im Falle des Scheiterns des S-21-Kündigungsgesetzes meine Pflicht als Ministerpräsident sein wird: Stuttgart 21 unter Berücksichtigung der eingegangenen vertraglichen Pflichten und unter Wahrung des Kostendeckels umzusetzen sowie kritisch-konstruktiv zu begleiten. So habe ich es am Abend der Volksentscheidung vorgetragen, und es fiel mir wahrlich nicht leicht.
Die Frage der Kosten war im Abstimmungswahlkampf der Volksabstimmung am 27. November 2011 über das S-21-Kündigungsgesetz ein gewichtiges Argument. Auf das Problem einer drohenden Kostenexplosion und die ungeklärte Frage, wer für die Kostensteigerungen bezahlen muss, wurde nicht zuletzt in dem Abstimmungsheft der Landesregierung mehr als deutlich hingewiesen. Ebenso in der von Herrn Dr. Heiner Geißler im Oktober und November 2010 geleiteten sogenannten Schlichtung wurde ein Faktencheck durchgeführt, den bis zu eine Million Zuschauerinnen und Zuschauer gesehen haben. In Broschüren, Internetauftritten und Veranstaltungen im ganzen Land konnte sich jeder dezidiert und genau über Pro und Kontra informieren. Dies zeigt, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich aktiv mit allen Details von Stuttgart 21 auseinandergesetzt haben. Die im März 2013 bekannt gewordenen Kostensteigerungen bei Stuttgart 21 haben der Volksabstimmung daher nicht nachträglich die Grundlage entzogen, sondern sie waren bereits Gegenstand des Abstimmungswahlkampfs. Bei einem Abstimmungswahlkampf haben alle Parteien die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen. Aber wie in einem Wahlkampf für eine Wahl gibt es auch bei einem Abstimmungskampf eines Volksentscheids keine Instanz, die den Wahrheitsgehalt oder die Richtigkeit der vorgetragenen Argumente verbindlich bewertet. Das ist aber offenbar die Vorstellung derer, die dauernd von der "Wahrheit" reden. Die Experten beider Seiten nehmen Stellung, aber sie entscheiden nicht. Das Volk entscheidet, repräsentativ oder direkt, und zwar mehrheitlich. Das ist der Kern des Demokratieprinzips. Und selbstverständlich kann diese Mehrheit irren und Fehlentscheidungen treffen. So bin ich beispielsweise der Ansicht, dass die Mehrheit der Schweizer mit der Einschränkung der Freizügigkeit eine Fehlent-scheidung getroffen hat. Nichtsdestotrotz gilt sie.
Niemand wird auch am Ende die Legitimität eines Wahlergebnisses in Frage stellen, wenn ein Wahlsieger das im Wahlprogramm Versprochene (z. B. Steuersenkungen) später nicht umsetzt. Der Wahlkampf und seine vorgetragenen Argumente als fester Bestandteil der Demokratie werden allenfalls bei der nächstmöglichen Wahlentscheidung durch die Wähler überprüft und entsprechend bewertet. Darüber hinaus ist natürlich eine gerichtliche Überprüfung möglich – wie ja auch der Staatsgerichtshof mehrere Einsprüche gegen die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 geprüft und letztlich verworfen hat.
In der Regierungsform der Demokratie gehen wir von einer mündigen Bürgerschaft aus. Jede Stimme zählt gleich, egal, wer sie abgibt, aus welchen Gründen auch immer und ob die Person sich gut oder schlecht informiert hat. In einer Demokratie entscheidet die Mehrheit und nicht die "Wahrheit". Das, was als Wahrheit gesehen oder angenommen wird, darüber wird in der Demokratie gestritten, und das kann sich im Laufe der Zeit auch immer ändern. Und wie sollte ein objektiv unanfechtbares Urteil über einen Sachverhalt getroffen werden, wenn sich nicht einmal die Gutachter auf eine einheitliche Sicht einigen können, wie das beim Streit über die Leistungsfähigkeit der geplanten Bahninfrastruktur der Fall ist? Auch die aktuell debattierten Gutachten zur Personenstromanalyse zeigen einmal mehr, wie schwierig es ist, zu einem zweifelsfreien Urteil über die präzisen Auswirkungen von komplexen Planungen zu kommen.
Deshalb ist die politische Debatte über Für und Wider, über Risiken und Chancen, über Interessen und Werte so wichtig. In der Demokratie wird nicht über Lüge und Wahrheit entschieden, sondern über Alternativen. Deswegen wird bei Wahlen oder Abstimmungen die Minderheit nicht der Lüge überführt. Das wäre ja für sie und die Unterlegenen unerträglich. Man hat verloren, mag enttäuscht sein, aber das muss man als Demokrat ertragen können. Am Ende entscheidet immer die Mehrheit, und es kommt darauf an, wem diese Mehrheit Glauben schenkt. Das ist eines der Grundprinzipien unserer Demokratie. Etwas Besseres als die Mehrheitsregel ist noch niemandem eingefallen. Wer soll denn sonst in staatlichen Angelegenheiten bestimmen, entscheiden, handeln?
Als Ministerpräsident bin ich die Spitze der Exekutive, der vollziehenden Gewalt. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes heißt es: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsgemäße Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Damit ist es meine Aufgabe und Verpflichtung, die Beschlüsse des Landtags oder in besonderen Fällen die direkten Beschlüsse des Volkes als Gesetzgeber umzusetzen. Meine persönliche Meinung ist hierbei irrelevant. Doch ändert eine unterschiedliche persönliche Sichtweise nichts daran, dass es meine Pflicht ist, Beschlüsse des Gesetzgebers umzusetzen. Einen Entscheidungsspielraum habe ich hierbei – zu Recht – nicht. Denn der Souverän hat gesprochen. Deshalb komme ich dieser Pflicht nach. Ich möchte betonen, dass es sich um eine rechtlich bindende Abstimmung gehandelt hat. Kann sich jemand im Ernst vorstellen, dass sich eine Regierung nicht an eine Volksabstimmung hält, die sie nach Artikel 60 der Landesverfassung selber eingeleitet hat? Rechtliche Grundlage war das Gesetz über Volksabstimmung und Volksbegehren.
Dabei ist richtig, dass nicht unmittelbar über das Projekt Stuttgart 21 abgestimmt wurde, sondern über die finanzielle Beteiligung des Landes. Konkret wurde über die Frage abgestimmt, ob das Land aus den bestehenden Verträgen zu Stuttgart 21 aussteigen soll. Diese Frage haben die Wählerinnen und Wähler klar mit "nein" beantwortet. Das Land ist deshalb weiterhin an die bestehenden Verträge mit allen ihren Pflichten gebunden. Auch eine Projektförderpflicht resultiert aus diesen abgeschlossenen Verträgen. Redlicherweise muss man diesem Votum entnehmen, dass eine Mehrheit der Bürgerschaft den Bau von Stuttgart 21 wünscht. Damit entfällt meiner Meinung nach in einer Demokratie für die Politik und für mich die Legitimation, das Projekt Stuttgart 21 dem Grunde nach immer und immer wieder in Frage zu stellen.
Wir werden über die vertraglich zugesicherte Kostenbeteiligung des Landes in Höhe von maximal 930 Millionen Euro hinaus keine Mittel zur Verfügung stellen. Aber an diese Zahlung ist die Landesregierung vertraglich und nach dem Willen der Bürgerschaft gebunden. Dabei sind unsere Einflussmöglichkeiten auf Projektfortgang und Bauabläufe durchaus begrenzt: Bauherrin und Projektträgerin von Stuttgart 21 ist die Bahn, nicht das Land. Maßgebliche Entscheidungen zu dem Projekt wurden daher durch den Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG gefällt. Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und keine Landesbehörde. Nicht ausgeschlossen ist es hingegen, Fehler und Schwächen des Projekts deutlich aufzuzeigen und gegebenenfalls auf Nachbesserungen zu drängen. Dies werden wir weiter tun. Aber mehr als dies steht uns rechtlich und politisch nicht zu.
Weil die Deutsche Bahn AG am 5. März 2013 entschieden hat, trotz der massiven Kostensteigerungen den Bau fortzusetzen und dessen Finanzierungsrahmen um zwei Milliarden Euro auf 6,526 Milliarden Euro zu erhöhen, trägt sie die alleinige Verantwortung. Und obwohl wir als Land eine Beteiligung an den weiteren Kosten seit dem Regierungswechsel ablehnen, muss davon ausgegangen werden, dass Stuttgart 21 gebaut wird.
Welche Lehren können wir aus Stuttgart 21 ziehen?
Eine wichtige Lehre ist sicher, die Faktenklärung früher zu beginnen und die Menschen somit von Anfang an ernsthaft an den Planungen zu beteiligen. Im Planungsleitfaden der Landesregierung wurde dies festgelegt. Wir wollen mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam einen Fahrplan für die Bürgerbeteiligung aufstellen. Durch alle Phasen eines Projekts hindurch soll es bei Infrastrukturvorhaben eine situationsangepasste Beteiligung geben. Ich möchte in dem Zusammenhang aber gerne auf ein weit verbreitetes Missverständnis hinweisen, nämlich auf die Gleichsetzung der Bürgerbeteiligung mit der direkten Demokratie. Die Bürgerbeteiligung dient der Konsultation. Bei direkter Demokratie entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst unmittelbar. Die Landesregierung steht dafür, dass die Bürgerbeteiligung und die direkte Demokratie sozusagen vor die Klammer des politischen Handelns gezogen werden. Anliegen der Regierung oder einer Regierungspartei werden nicht "durchgedrückt", sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern offen, transparent und nachvollziehbar erörtert. Daneben haben sich die Fraktionen im Landtag auf einen Ausbau der direkten Demokratie geeinigt. Das begrüße ich sehr.
So wird die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 nicht ein Solitär bleiben. Denn es wird in Zukunft mehr Abstimmungsmöglichkeiten geben. Dieses Mehr an Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ist heute republikweit anerkannt und wird in Baden-Württemberg umgesetzt. Auch wenn die S-21-Gegner in der Sache verloren haben, ist dies für die Zukunft doch ein bleibender und wichtiger Erfolg dieser Bürgerbewegung.
Mit freundlichen Grüßen,
54 Kommentare verfügbar
Jue.So Jürgen Sojka
am 03.11.2022Die Gesetzmäßigkeiten in Gesetze zu formulieren, ist nicht "jedermanns Sache" [1].
3.11.2022 SWR S21: Zulassungsprobleme bei der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wu…