Die Advents- und Weihnachtszeit ist die Zeit der Weihnachtsaktionen. Viele Zeitungen bitten in diesen Tagen um Spenden für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nicht auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens stehen. Mit am bekanntesten und größten ist die <link https: www.stuttgarter-zeitung.de stz-hilfe external-link-new-window>Hilfe für den Nachbarn, initiiert von der "Stuttgarter Zeitung". Hier reichen Diakonie, Caritas, das Rote Kreuz, die städtischen Sozialberatungsstellen und viele andere soziale Organisationen jährlich circa 1700 Spendenanträge ein, online und gedruckt werden einige Fälle von Betroffenen geschildert. Weit mehr als eine Million Euro, zum größten Teil von Leserinnen und Lesern und zu einem kleineren von Firmen gespendet, kommen so Jahr für Jahr zusammen, werden an Menschen verteilt, für die sich das Attribut Bedürftige eingebürgert hat. Und Jahr für Jahr wird Hilfe für den Nachbarn mit Lob überschüttet, da es ohne die Aktion viele Menschen in der Stadt und Region deutlich schwerer hätten. Für sie ist es eine große Erleichterung, wenn es Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die ihnen helfen, ihre finanzielle Not zu lindern.
Viele der Menschen, für die in der "Stuttgarter Zeitung" um Spenden gebeten wird, leben ganz oder zum Teil von Leistungen der Grundsicherung, die in der Umgangssprache als Hartz IV beziehungsweise als Sozialhilfe bezeichnet werden. Die Grundsicherung soll, so steht es im Gesetz, "ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht". An vielen der veröffentlichten Geschichten lässt sich deutlich ablesen, dass dies in einer der reichsten Regionen in einem der reichsten Bundesländer in einem der reichsten Länder der Welt von der Wirklichkeit weit entfernt ist. Das zeigen die geschilderten Fälle wie der der alleinerziehenden Frau B., die Wintersachen für ihre Kinder, Stühle und einen Esstisch benötigt. Oder der Fall von Frau S., die von einer Minirente und Sozialhilfe lebt, die trotz Rückenproblemen in einem Sessel schläft und jetzt, da dieser kaputt ist, ein neues Bett benötigt. Auch der leukämiekranken Mittvierzigerin Frau N., die mit ihren vier Kindern in einem baufälligen Haus lebt, fehlt es am Nötigsten. Die Kinder haben keine Betten, es fehlt an Schreibtischen und an warmer Winterkleidung.
Bei einer Reihe von Geschichten stellt sich allerdings die Frage, ob die Hilfsorganisationen auch wirklich alle Ansprüche sorgfältig geprüft haben, bevor sie einen Spendenantrag eingereicht haben. So wird zum Beispiel für Frau W. um eine Spende für eine Waschmaschine, einen Fernseher und einen Staubsauger gebeten, die durch einen Wohnungsbrand zerstört wurden – obwohl eindeutig ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt besteht.
Spenden fürs Inkassounternehmen?
Oder das Beispiel der Frau Z., die eine neue Matratze und eine Couch benötigt. Frau Z. hatte in der Vergangenheit bereits ein privates Insolvenzverfahren durchlaufen und hat jetzt wieder Schulden. Was nicht ungewöhnlich ist, wenn man gezwungen ist, von der deutlich zu niedrigen Grundsicherung zu leben. Frau Z. bezahlt auf die neuen Schulden "Raten, die von einem Inkassodienst eingetrieben werden". Diese "sprengen ihr Budget, so dass ihr dann das Geld für Medikamente und Essen fehlt". Nach den Regelungen der Zivilprozessordnung hätte Frau Z. jedoch das Recht, die Zahlungen an den Inkassodienst zu verweigern. Damit wären ihre Schulden zwar nicht bezahlt, aber sie könnte ihren Lebensunterhalt einigermaßen finanzieren. So wie sich die Geschichte darstellt, könnte man, salopp gesagt, die Spende auch direkt an den Inkassodienst überweisen.
Herr F., der von Hartz IV lebt und davon unter anderem Schulden bei der Krankenkasse abbezahlen muss, hat zu wenig Geld, um über die Runden zu kommen. Er könnte sich allerdings finanziell besser stellen, wenn er seine Zahlungen an die Krankenkasse einstellen würde, hat er doch das Recht, diese zu verweigern, ohne dass die Kasse ihm Leistungen vorenthalten darf.
Einige Geschichten sind so dargestellt, dass man zumindest eine ernsthafte Prüfung vermisst, ob nicht ohnehin ein Rechtsanspruch besteht, durch den eine Spende überflüssig würde. Zum Beispiel bei Herrn P., der lange als Fahrer gearbeitet hat und seinen Führerschein verloren hat. Herr P. hat vom Jobcenter die Zusage erhalten, dass ihm die Kosten für die Wiedererlangung des Führerscheins finanziert werden. Für ihn wird nun um eine Spende für "die neue Brille, die er als Fahrer unbedingt benötigt", gebeten. Wenn das Jobcenter Herrn P. einen Führerschein aus dem Vermittlungsbudget bezahlt, müsste es auch zusätzlich die Brille bezahlen, da Herr P. ansonsten auch den Führerschein nicht machen und nicht als Fahrer arbeiten kann.
Jobcenter müssen Kinderbetten zahlen
Mehrere Kinder aus Hartz IV beziehenden Familien haben keine Betten und keine Schreibtische, und wie alle Jahre wieder werden auch dieses Jahr Spenden für Waschmaschinen beantragt. Benötigen Kinder größere Betten, weil sie aus ihren Kinder- bzw. Babybetten herausgewachsen sind, oder Schreibtische, gibt es die plausible Rechtsauffassung, dass sie als Erstausstattungen vom Jobcenter als nicht zurückzuzahlender Zuschuss zu bezahlen sind. Diese Rechtsauffassung wurde vom Sozialgericht Berlin im Falle der Schreibtische und vom Landessozialgericht Baden-Württemberg im Falle der Betten bestätigt. Die Kosten für eine (günstige) Waschmaschine sind völlig eindeutig vom Jobcenter zu übernehmen. Entweder als Zuschuss, oder als Darlehen.
7 Kommentare verfügbar
Andromeda Müller
am 05.01.2018Zitat :
"Und wie kann es eigentlich sein, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Menschen auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind."
Weil man "das Land" und "die Reichen" 0,1-1-10% , je nach Anschauung , auch nicht kontextuell , gleichsetzen darf.…