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Prozess gegen "Reichsbürger" Ingo K.

"Eine unglaubliche Radikalisierung"

Prozess gegen "Reichsbürger" Ingo K.: "Eine unglaubliche Radikalisierung"
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Nach sieben Monaten Prozess hat das Oberlandesgericht Stuttgart Ingo K. aus Bobstadt zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Für das Gericht steht fest: Der "Reichsbürger" versuchte, mehrere Polizist:innen zu erschießen.

"Schwer fassbar" sei das, was am 20. April 2022 im zu Boxberg gehörenden 400-Seelen-Dorf Bobstadt im Nordosten Baden-Württembergs geschah. Die Taten "lassen einen noch immer erschaudern", wohin die Radikalisierung und Staatsablehnung eines Menschen führen könne. Es sind aufwühlende, nachdenkliche Worte, die Stefan Maier, der Vorsitzende Richter des 7. Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, am 15. November im Urteil gegen den Angeklagten Ingo K. spricht.

Der 55-jährige Ingo K. steht seit April dieses Jahres vor dem OLG. Der Vorwurf: versuchter Mord. Bei einem SEK-Einsatz soll er versucht haben, mehrere Polizist:innen zu erschießen. Nach 29 Hauptverhandlungstagen mit über 80 Sachverständigen und Zeug:innen ist der Strafsenat überzeugt: Als das SEK eine Pistole der Marke Glock von Ingo K. einziehen wollte und ein Beamter den Rollladen seiner Terrassentür zerschnitt, um die Erdgeschosswohnung zu betreten, schoss der Angeklagte durch den Rollladen. "Es grenzt an ein Wunder", dass nur zwei SEK-Beamte verletzt wurden, merkt der Vorsitzende Richter Maier in seinem Urteil an. Schließlich habe Ingo K. einen "Kugelhagel mit mehr als 40 Schüssen" abgegeben.

Der "maßgebliche Einschnitt" kam 2021

Jener "Kugelhagel" war laut Maier das Ende einer "unglaublichen Radikalisierung". Dabei sei der Radikalisierungsprozess "nicht von Null auf 100" vonstattengegangen: 2016 sei mit der Fluchtbewegung ein erster, ab 2020 mit der Corona-Pandemie ein zweiter Einschnitt für den Angeklagten erfolgt. Damals hatte Ingo K. an Versammlungen gegen die Asyl- und Corona-Politik teilgenommen. Chemtrails, Reptiloiden sowie Juden, die Kinder schlachten und deren Blut trinken: Mit dem Glauben an Verschwörungsmythen habe die Radikalisierung ihren Lauf genommen.

Ende 2021, als der Angeklagte nach Bobstadt im Main-Tauber-Kreis zog, habe der "maßgebliche Einschnitt" stattgefunden. Fortan lebte er auf dem Bauernhof des "Reichsbürgers" Heiko A. und dessen Familie. Ingo K. bezog mit seinem Sohn das Erdgeschoss, Familie A. wohnte im Obergeschoss. Der Angeklagte und die Familie A. seien überzeugt gewesen, der Bauernhof liege außerhalb der bundesdeutschen Rechtsordnung. Nun unter Gleichgesinnten habe der Radikalisierungsprozess einen "entscheidenden Schub" erhalten. Ingo K. habe den "Kontakt zur Außenwelt" abgebrochen.

Wo hat Ingo K. die Waffen gekauft?

Ab 2016, als seine Radikalisierung begann, beschaffte der Angeklagte – neben seiner Pistole – eine Vielzahl an Waffen. So hatte er ein vollautomatisches Sturmgewehr der Marke Zastava M70, wie es von der Armee des ehemaligen Jugoslawiens verwendet wurde, im Frühjahr 2016 "entmilitarisiert" (sprich: unbrauchbar gemacht) gekauft und spätestens 2017 wieder militarisiert. Die Frage, wo Ingo K. das Gewehr, die spätere Tatwaffe, gekauft hatte, konnte im Prozess beantwortet werden. Aber: Woher er die übrigen Waffen hat, bleibt ungeklärt. Vor Gericht sagte er bloß: "Schwarzmarkt". In seiner Erdgeschosswohnung bewahrte er das Arsenal in einer Waffenkammer auf. Der Vorsitzende Richter Maier erklärt in seinem Urteil, die Waffen seien im Falle staatlicher Maßnahmen "jederzeit zugriffsbereit" und mehrheitlich "einsatzbereit" gewesen.

Mit dem Umzug nach Bobstadt wuchs nicht nur die Bedeutung der Waffen, sondern auch die Bedeutung der "Reichsbürger"-Ideologie. So verschickte der Angeklagte, mit Unterstützung seines Vermieters Heiko A., mehrere Behördenschreiben mit allerlei "Reichsbürger"-Vokabular.

"Aus ideologischer Überzeugung"

In ihrem Plädoyer vom 18. Oktober 2023 hoben die Vertreter:innen der Bundesanwaltschaft die Bedeutung der "Reichsbürger"-Ideologie hervor. Sie stellten fest, Ingo K. sei "Reichsbürger" und somit überzeugt, der Staat und seine Institutionen besäßen keine Legitimation. Er "wähnte sich in einem Kampf" gegen die Polizei. Der Strafsenat teilte die Auffassung der Bundesanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter Maier sagte, Ingo K. habe "aus ideologischer Überzeugung" geschossen – weshalb das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sei.

Die Verteidigerin Andrea Combé hingegen trug in ihrem Plädoyer vor, ihr Mandant sei kein "Reichsbürger" und habe die Polizei am Tatmorgen nicht erkannt. Er sei in einer "psychischen Ausnahmesituation" gewesen und habe lediglich die "Eindringlinge" vom Grundstück "vertreiben" wollen. Verteidiger Thomas Seifert sprach von einem "rechtswidrigen Angriff" des SEK und von der "Notwehr" seines Mandanten. Auf diese Weise betrieb er eine lupenreine Täter-Opfer-Umkehr.

Angeblich nichts gehört und gesehen

Um seine Position, er habe die Polizei nicht erkannt, zu stärken, behauptete Ingo K. vor Gericht, er habe weder das Blaulicht gesehen noch das Martinshorn gehört. Jedoch belegen Aufnahmen der SEK-Helmkameras die Betätigung der Signale. Ein Zusammenschnitt der Aufnahmen wurde am siebten Prozesstag gezeigt. Außerdem berechnete das Fraunhofer-Institut für Bauphysik, inwiefern die Signale in der Erdgeschosswohnung zu hören und zu sehen waren. Die Ergebnisse der Gutachten, die am 24. Prozesstag vorgestellt wurden, sind eindeutig: Die Signale hätten "wahrnehmbar sein müssen".

Zuletzt gab der Angeklagte an, er sei kurzsichtig und schwerhörig. Daraufhin wurde er untersucht. Eine Rechtsmedizinerin erläuterte am 29. Prozesstag die Ergebnisse der Untersuchungen: Sowohl seine Hör- als auch Sehleistung seien kaum eingeschränkt. Worauf Ingo K. am Ende ihrer Vernehmung vor Gericht äußerte, er bezweifle die Messwerte. Denn aufgrund seiner beruflichen Tätigkeiten in Diskotheken müsse er eine Schwerhörigkeit haben.

Welche Rolle spielte Max A.?

"An der Alleintäterschaft bestehen keine Zweifel", erklärte der Vertreter der Bundesanwaltschaft im Plädoyer. Es gebe "keine belastbaren Anhaltspunkte", dass Mitglieder der Familie A. geschossen hätten. Auch der Strafsenat ist überzeugt: Ein zweiter oder gar dritter Schütze sei auszuschließen. Schließlich sei aus einer Waffe geschossen worden und die einzigen DNA-Spuren, die an der Waffe sichergestellt wurden, stammten vom Angeklagten.

Allerdings behauptete Ingo K.s Verteidigung in ihrem Plädoyer, es liege nahe, dass mehr als eine Person geschossen und Max A. – der Sohn des Vermieters – versucht habe, Schmauchspuren zu entfernen. An seinen Händen seien Gelbfärbungen festgestellt, aber nicht untersucht worden. Tatsächlich spricht vieles dafür, dass Max A. als zweiter Schütze auszuschließen ist. Jedoch bleibt ungeklärt, welche konkrete Rolle er am Tatmorgen spielte.

Wie Ingo K. behauptete Max A. am 14. Prozesstag vor Gericht, er habe weder Blaulicht noch Martinshorn wahrgenommen. Nach den Schüssen sei Ingo K. zur Familie A. ins Obergeschoss gekommen. Da habe Max A. gefragt, "was das sein könnte". Mit dem Angeklagten sei er eine Viertelstunde im Erdgeschoss und eine halbe Stunde im Treppenhaus zwischen Erd- und Obergeschoss gestanden. Im Treppenhaus riefen die beiden die Polizei an, um einen "Verhandler" zu verlangen. Die Aufnahmen der Telefonate wurden am 16. Prozesstag vorgespielt.

Dass Max A. in seiner Vernehmung einräumte, eine Dreiviertelstunde mit Ingo K. im Austausch gestanden und die Telefonate getätigt zu haben, wirft die Frage auf, inwiefern er in das Tatgeschehen involviert war. Es liegt durchaus nahe, dass Absprachen zwischen den beiden erfolgt sind.

Für das Urteil gegen Ingo K. spielte diese Frage indes keine Rolle. Die Bundesanwaltschaft forderte für ihn eine lebenslängliche Haft, mit 14 Jahren und sechs Monaten bleibt der Strafsenat des OLG unter dieser Forderung. Allerdings bleibt offen, ob er die Haft in ferner Zukunft verlassen darf. Denn eine anschließende Sicherungsverwahrung wird vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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