KONTEXT:Wochenzeitung
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Arbeiten in der Tabuzone

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Ärztinnen stehen wegen angeblicher Abtreibungswerbung vor Gericht. Selbsternannte "LebensschützerInnen" sammeln sich vor Arztpraxen, belästigen Patientinnen, belagern Pro-Familia-Beratungsstellen. Ist das einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft würdig?

Über das Thema Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nach wie vor extrem kontrovers diskutiert. Die einen sehen sich dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet, die anderen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das entspricht der demokratischen Kultur freier Meinungsäußerung. Aber es hat sich etwas geändert in den vergangenen Jahren. Der Ton der AbtreibungsgegnerInnen und ihre Art der Auseinandersetzung sind aggressiver, übergriffiger geworden. Die in den 1970er Jahren durch die Protestbewegung gegen den Paragraphen 218 langsam in Gang gekommene Liberalisierung scheint längst gestoppt.

Seit 2003 hat die Anzahl der ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bundesweit um mehr als 40 Prozent abgenommen: 2003 waren es noch 2050 Praxen und Krankenhäuser, die Abbrüche gemeldet haben, 2019 nur noch 1152, teilte das Statistische Bundesamt auf Anfrage mit. Das ist drastisch. Bera­tungsstellen wie Pro Familia weisen ihre Landesregierungen und Gesundheitsministerien, die in dieser Frage ein ausreichendes Angebot an Praxen und Kliniken sicherstellen müssen, immer wieder erfolglos auf die zunehmende Unterversorgung vieler Regionen in Deutschland hin. Zu beobachten ist dabei ein deutliches Nord-Süd-Gefälle. Angespannt ist die Lage nicht in Großstädten wie Hamburg oder Berlin, dafür aber besonders im konservativeren Süden der Republik.

"LebensschützerInnen" agieren immer aggressiver

Schwangerschaftsabbrüche sind laut Paragraph 218 des Strafgesetzbuches nach wie vor Tötungsdelikte, die nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben. Die Gesetzeslage allerdings hat sich in dieser Zeitspanne nicht verändert.

Rechtliches

Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche dürfen nach derzeitiger Gesetzeslage durchgeführt werden, wenn vorher eine Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt ist. Nicht rechtswidrig sind Abbrüche aus kriminologischen Gründen wie einer Vergewaltigung oder wenn Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren besteht. Diese medizinische Indikation erlaubt Abbrüche über die zwölfte Woche hinaus. 96 Prozent der 2019 gemeldeten Abbrüche wurden laut Statistischem Bundesamt nach der Beratungsregelung vorgenommen. (vg)

Dass immer weniger ÄrztInnen Abbrüche durchführen, dürfte vor allem am gesellschaftlichen und politischen Klima liegen: Wie in den USA oder Polen gibt es auch hierzulande gut organisierte christliche FundamentalistInnen, die sich weltweit immer enger vernetzen und sich immer aggressiver zu Wort melden. Ihre Ideologie in Sachen Schwangerschaftsabbruch unterscheidet sich nicht von jener der Neuen Rechten. Da lässt sich kooperieren. Schließlich propagiert auch die AfD ein reaktionäres Familienbild, wonach deutsche Frauen vor allem eines sollen: deutsche Kinder gebären.

Wie erfolgreich eine vergleichsweise kleine Gruppe von AbtreibungsgegnerInnen agieren kann, zeigte sich vor wenigen Jahren in Stuttgart: Dass die Klinik Stapf, die hier pro Jahr etwa 2200 Abbrüche vorgenommen hat, die Landeshauptstadt 2015 verlassen musste und sich seitdem auf ihren zweiten Standort in München konzentriert, war eine Folge der Hetzkampagne militanter "LebensschützerInnen". Der Arzt Friedrich Stapf suchte deshalb vergeblich nach neuen Räumen für seine Klinik: Potenzielle VermieterInnen zogen sich wieder zurück, nachdem sie von den "LebensschützerInnen" bedroht worden waren. Monatelange Shitstorms im Netz und die Propaganda gegen die Klinik als "Tötungsfabrik" und "Tötungsspezialisten Nr. 1" zeigten ihre Wirkung – "mit Einfluss auf die Politik, die Gemeinderäte, den Bürgermeister", so erinnert sich Marion Janke, Ärztin und Geschäftsführerin von Pro Familia Stuttgart.

Stuttgarter Kliniken fühlen sich nicht zuständig

In dieser immer aggressiver attackierten, rechtlich kriminalisierten Tabuzone wollten immer weniger ÄrztInnen arbeiten, sagt sie. Die Alt-68er-Generation von ÄrztInnen, die das Leiden der Frauen nach illegalen Abbrüchen noch miterlebt und sich mit sehr viel Idealismus und aus politischer Überzeugung für die Liberalisierung der Abtreibung stark gemacht habe, gehe nach und nach in Ruhestand und finde oft genug keine NachfolgerInnen. "Jüngere fragen sich eben: Warum soll ich mir das antun?" erklärt Janke, "Schwangerschaftsabbrüche werden zudem nicht einmal mehr kostendeckend honoriert. Seit gut zwölf Jahren hat sich daran nichts geändert. Niemand kümmert sich darum, weil niemand etwas damit zu tun haben will. Und in der betroffenen Ärzteschaft schreibt man sich das nicht groß auf die Fahne."

Hinzu kommt, dass ÄrztInnen in der Ausbildung sich selbst Seminare organisieren müssen, um wenigstens Grundkenntnisse zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu erlangen. Denn die Universitäten bringen ihnen gar nichts oder zu wenig darüber bei. Durch die Medien gingen Anfang vergangenen Jahres die "Papaya-Workshops", in denen Berliner StudentInnen in ihrer Freizeit die gängige Absaugmethode an tropischen Früchten üben, weil Schwangerschaftsabbruch kein Bestandteil des Medizinstudiums an der Berliner Charité, Europas größter Uniklinik, ist.

Seit es die Klinik Stapf nicht mehr gibt, haben ungewollt schwangere Frauen innerhalb der Landeshauptstadt nur noch die Möglichkeit, eine der drei Arztpraxen aufzusuchen, die neben ihrer allgemeinen gynäkologischen Arbeit auch im kleineren Umfang Abbrüche vornehmen – in einem ambulanten Stuttgarter Operationszentrum. Eine Unterversorgung gebe es in Stuttgart dennoch nicht, erklärt Marion Janke. Es gebe zwar keine ausschließlich auf Abbrüche spezialisierte Praxis mehr in Stuttgart, jedoch eine im 15 Kilometer entfernten Ludwigsburg. Die dortige Praxisklinik versorge auch viele Frauen aus Stuttgart, und der Weg nach Ludwigsburg sei ja nicht weit. Aber dass eine Landeshauptstadt, eine Großstadt mit gut 622 000 EinwohnerInnen, selbst ein ausreichendes Angebot zur Verfügung stellen müsste, steht für sie außer Frage. Zumal ein Versorgungsproblem entstehen könnte, wenn die drei Stuttgarter Ärzte einmal in Ruhestand gingen oder die Klinik in Ludwigsburg schließe.  

Die vier städtischen Krankenhäuser des Klinikums Stuttgart fühlen sich für Schwangerschaftsabbrüche auf Beratungsschein nicht zuständig. "Das Klinikum Stuttgart ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung", heißt es auf Anfrage. "Es hat einen Versorgungsauftrag, der auf stationäre, typischerweise komplexe, interdisziplinäre Behandlungen ausgerichtet ist. Schwangerschaftsabbrüche als ambulante Eingriffe gehören nicht dazu." Aber dürfen sich städtische Krankenhäuser aus der Verantwortung ziehen? Schließlich sind doch die Landesbehörden dazu verpflichtet, Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu schaffen. Das sei eine Frage, sagt Marion Janke, die Pro Familia immer wieder mit dem Sozialministerium diskutiere: wer in dieser Sache eigentlich das Weisungsrecht besitze. "Auf das städtische Klinikum hat das Ministerium keinen Zugriff. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Klinikleitung", sagt Janke. Im Falle der vier Universitätskliniken Baden-Württembergs sehe die Sache zwar anders aus, allerdings sind auch hier nur in jener in Tübingen Abbrüche auf Beratungsschein möglich.

Infos zu Abtreibungspraxen gibt es kaum noch

Sucht eine ungewollt schwangere Frau Adressen oder eine verlässliche Übersicht zu Kliniken und Arztpraxen, die Abbrüche vornehmen, hat sie es ohnehin sehr schwer. Es herrscht Geheimhaltung. Nicht einmal die Anzahl der Praxen können einem die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Verband der Ersatzkassen oder der AOK-Bundesverband auf Anfrage nennen. Und auch das Statistische Bundesamt zählt zwar die Abbrüche (2018 waren es bundesweit 100 986), die Meldenden aber werden anonym behandelt. Wer eine offizielle Webseite der Klinik Stapf sucht, wird im Netz nicht fündig. Selbst Pro Familia und andere für Schwangerschaftskonfliktberatung zuständigen Organisationen müssen sich die Adressen mühsam zusammensuchen und aktuell halten, um angemessen beraten und weiterleiten zu können.

Schuld an diesem krassen Informationsmanko ist der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Lange spielte er in der öffentlichen Diskussion keine Rolle. Bis der Weinheimer Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der auf seinen Webseiten Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust vergleicht, auf ihn aufmerksam wurde. Er ist einer der Männer, die bundesweit ÄrztInnen, die auf ihren Seiten über Schwangerschaftsabbrüche informieren, mit Strafanzeigen schikanieren. Paragraph 219a verbietet "Werbung", das heißt die Information über Abbrüche. Entscheiden sich ÄrztInnen, trotzdem zu informieren, können sie strafrechtlich verfolgt und zu Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden. Jahrelang reagierten MedizinerInnen eingeschüchtert auf Annens Anzeigen und entfernten die Infos von ihren Seiten, um den Rechtskonflikt zu umgehen. Bis die Gießener Gynäkologin Kristina Hänel 2017 auf den Plan trat und erstmals Paroli bot, sich weigerte, ihre Broschüre über gesetzliche Voraussetzungen, die unterschiedlichen Methoden und den Ablauf des Abbruchs aus dem Netz zu nehmen. Das Amtsgericht Gießen verurteilte sie dafür zu einer Geldstrafe von 6000 Euro.

Durch Hänels mutiges Auftreten geriet das Thema Werbeverbot in den Fokus der Medien und landete schließlich im Bundestag, wo es zum offenen Streit in der großen Koalition führte. Die Abänderung des Paragraphen 219a, die im März 2019 in Kraft trat, wurde letztlich ein fauler Kompromiss: ÄrztInnen und Kliniken dürfen darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Mehr aber auch nicht. Zudem soll eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit ÄrztInnen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, im Netz verfügbar sein. Aber diese Liste ist nur schwer zu finden, dazu unvollständig, weil die Aufnahme freiwillig ist. Wer trägt sich im derzeitigen gesellschaftlichen Klima da schon ein? "In Baden-Württemberg sind es gerade mal zehn ÄrztInnen von etwa hundert", sagt Marion Janke. "Diese Liste hilft niemandem." Für sie bestätigt die Gesetzesänderung noch einmal das Informationsverbot, das sie für "absolut unärztlich" hält: „Wenn man einen Eingriff macht, muss man doch darüber informieren dürfen. Welcher Arzt, welche Ärztin käme auf die Idee, für einen Abbruch zu werben?“

Frauenärztinnen gehen auf die Barrikaden

Das Urteil gegen die Frauenärztin Hänel wurde im Juli 2019, nach der Paragraphen-Änderung, zwar aufgehoben, aber bei der Neuverhandlung im vergangenen Dezember kam es wieder zu einer Verurteilung. Diesmal zu 2500 Euro Strafe. Hänel kündigte Revision an und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. In ihrem Widerstand erhält sie mittlerweile Unterstützung von Kolleginnen in Kassel und Berlin, die sich ebenfalls auf den Rechtsstreit einließen. Es tut sich was in Sachen Werbeverbot.

Ist die Versorgungslage in Stuttgart noch entspannt, sieht es im übrigen Baden-Württemberg problematischer aus. Ob im Rems-Murr-Kreis, in Oberschwaben oder im Schwarzwald. Ungewollt Schwangere müssten für den Eingriff oft mehr als 100 Kilometer reisen, erklärt Marion Janke. Auch hätten die Frauen in vielen Fällen keine Wahl, was die Methode des Eingriffs angeht: chirurgisch oder medikamentös. "Es ist schon ein Unding, dass es nicht zu schaffen ist, in Baden-Württemberg flächendeckend ein Angebot zur Verfügung zu stellen."

Jankes Forderung ist deutlich: Schwangerschaftsabbruch müsse entkriminalisiert werden, man brauche eine Regelung, aber kein Strafgesetz. Keine Verhütung sei hundertprozentig, und ungewollte Schwangerschaften seien gesellschaftliche Realität. "Es wird sie immer geben. Wir müssen alles dafür tun, diese Rate möglichst gering zu halten", sagt sie, "aber Frauen in so einer Notlage machen Abbrüche, auch wenn sie ihr Leben und ihre Gesundheit dabei riskieren."

Deshalb hält Janke auch von der Zwangsberatung nicht viel. "Beratung unter Zwang ist keine Beratung. Frauen brechen ja nicht leichtfertig ab. Das Frauenbild, das dahinter steht, macht mich wütend. Wer denkt sich aus, dass man Frauen zwangsweise beraten muss, damit sie die richtige Entscheidung treffen?" Gerade die Erfahrungen in den Ländern mit sehr liberalen Regelungen wie etwa Kanada bewiesen, dass die Strafandrohung keinen Einfluss habe auf die Abbruchsrate. Ungewollte Schwangerschaften verhindere man vielmehr, in dem man Verhütungsmittel niederschwelliger und kostenfrei zur Verfügung stelle, für flächendeckende sexualpädagogische Aufklärung und ein gutes Beratungsangebot auf freiwilliger Basis sorge, sagt Janke. "Auf jeden Fall: weg mit diesem Strafgesetz!"


Info:
Ausführliche Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch (auch Broschüren in Fremdsprachen und Kontakte zu Beratungsstellen) unter www.profamilia.de.


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6 Kommentare verfügbar

  • Jaheira
    am 15.01.2020
    Antworten
    Ich frage mich, warum sich "Lebensschützer" vorwiegend um das Leben von Embryonen sorgen, während sehr viel Menschen durch Armut, Kriege oder Krankenhauskeime sterben. Warum sieht man nie "Lebensschützer" mit Putzzeug vor dem Gesundheitsministerium gegen Hygienemängel in Krankenhäusern…
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