Ob man tatsächlich von einer Entschädigung sprechen kann? Dietrich Wagner lacht trocken. Und reagiert mit einer Gegenfrage: "Was bleibt mir anderes übrig, als mich damit abzufinden?" Mehr als sechs Jahre hat es gedauert, bis das prominenteste Opfer der Polizeigewalt am "Schwarzen Donnerstag" für den fast vollständigen Verlust seines Sehvermögens Schmerzensgeld erhält. 120 000 Euro ist das Land zu zahlen bereit – eigentlich zu wenig, sagt Wagner. Nicht einmal genug, sich eine behindertengerechte Wohnung leisten zu können.
Sein Anwalt Frank-Ulrich Mann betont noch einen anderen Aspekt: "Dass wir dieses Angebot akzeptieren, ist ein Beitrag zur Befriedung." Neben Wagner hat Mann noch drei weitere Geschädigte vertreten, die nun ebenfalls Schmerzensgeld erhalten, allerdings deutlich geringere Summen, 14 000 Euro und weniger. In den USA wären insgesamt wohl mehrere Millionen geflossen, schätzt der Anwalt, für deutsche Verhältnisse seien die Beträge "aber gerade so vertretbar". So kommt es wie es häufig kommt: zu einer außergerichtlichen Einigung unter Vermeidung weiteren Streits. Zwar ist sich Mann sicher, dass seine Mandanten diesen gewonnen hätten. Die Frage ist dann eben nur, in wie vielen Jahren?
Das will sich Dietrich Wagner ersparen: "Ich bin jetzt 72", sagt er, "da bin ich froh, wenn diese Scherereien ein Ende finden." Für all das, was der Staat ihm in den letzten Jahren angetan und zugemutet hat, verblüfft die Gelassenheit, mit der der Rentner zurückblickt. Die Folgen des "Schwarzen Donnerstags" beschreibt er heute als "in der Tat ziemlich nervig".
Wagner darf jetzt kostenlos U-Bahn fahren
Freundlich formuliert, angesichts der traumatischen Erfahrung: Am 30.09.2010 wird Dietrich Wagner von einem Wasserstrahl mit einem Druck von mindestens 16 bar im Gesicht verletzt. Seitdem ist er auf einem Auge vollständig erblindet, auf dem anderen beträgt sein Sehvermögen nur noch gut fünf Prozent. Staatliche Unterstützung hat er nach seiner Verletzung keine erhalten, erzählt er: "Außer dass ich jetzt kostenlos U-Bahn fahren darf." Eine Assistenzkraft hätte ihm seine Krankenkasse verweigert: "Dafür soll meine Pflegestufe zu niedrig sein." Er könne von Glück reden, dass sich seine Lebensgefährtin um ihn gekümmert hat. Ihr will Wagner nun die Hälfte des Schmerzensgelds zukommen lassen.
5 Kommentare verfügbar
Marie
am 08.01.2017Kretschi hat halt keine Zeit für so' n Gedöns, der muss fleissig Professorentitel verteilen.... in der Hoffnung, dann auch einen zu kriegen...