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Ein bisschen Befriedung

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Sechs Jahre nach dem Wasserwerfereinsatz bekommt der fast blind geschossene Dietrich Wagner eine Entschädigung. Wichtig sei, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen, sagt er. Sein Anwalt ist weniger milde. Er spricht von einer Gesamtbilanz, die eines Rechtstaats "unwürdig" sei.

Ob man tatsächlich von einer Entschädigung sprechen kann? Dietrich Wagner lacht trocken. Und reagiert mit einer Gegenfrage: "Was bleibt mir anderes übrig, als mich damit abzufinden?" Mehr als sechs Jahre hat es gedauert, bis das prominenteste Opfer der Polizeigewalt am "Schwarzen Donnerstag" für den fast vollständigen Verlust seines Sehvermögens Schmerzensgeld erhält. 120 000 Euro ist das Land zu zahlen bereit – eigentlich zu wenig, sagt Wagner. Nicht einmal genug, sich eine behindertengerechte Wohnung leisten zu können.

Sein Anwalt Frank-Ulrich Mann betont noch einen anderen Aspekt: "Dass wir dieses Angebot akzeptieren, ist ein Beitrag zur Befriedung." Neben Wagner hat Mann noch drei weitere Geschädigte vertreten, die nun ebenfalls Schmerzensgeld erhalten, allerdings deutlich geringere Summen, 14 000 Euro und weniger. In den USA wären insgesamt wohl mehrere Millionen geflossen, schätzt der Anwalt, für deutsche Verhältnisse seien die Beträge "aber gerade so vertretbar". So kommt es wie es häufig kommt: zu einer außergerichtlichen Einigung unter Vermeidung weiteren Streits. Zwar ist sich Mann sicher, dass seine Mandanten diesen gewonnen hätten. Die Frage ist dann eben nur, in wie vielen Jahren?

Das will sich Dietrich Wagner ersparen: "Ich bin jetzt 72", sagt er, "da bin ich froh, wenn diese Scherereien ein Ende finden." Für all das, was der Staat ihm in den letzten Jahren angetan und zugemutet hat, verblüfft die Gelassenheit, mit der der Rentner zurückblickt. Die Folgen des "Schwarzen Donnerstags" beschreibt er heute als "in der Tat ziemlich nervig".

Wagner darf jetzt kostenlos U-Bahn fahren

Freundlich formuliert, angesichts der traumatischen Erfahrung: Am 30.09.2010 wird Dietrich Wagner von einem Wasserstrahl mit einem Druck von mindestens 16 bar im Gesicht verletzt. Seitdem ist er auf einem Auge vollständig erblindet, auf dem anderen beträgt sein Sehvermögen nur noch gut fünf Prozent. Staatliche Unterstützung hat er nach seiner Verletzung keine erhalten, erzählt er: "Außer dass ich jetzt kostenlos U-Bahn fahren darf." Eine Assistenzkraft hätte ihm seine Krankenkasse verweigert: "Dafür soll meine Pflegestufe zu niedrig sein." Er könne von Glück reden, dass sich seine Lebensgefährtin um ihn gekümmert hat. Ihr will Wagner nun die Hälfte des Schmerzensgelds zukommen lassen.

"Mein Bild vom deutschen Rechtsstaat ist heute ein völlig anderes als noch 2010", bilanziert Wagner. Wahrscheinlich sei er "einfach zu naiv" gewesen. Hunderte Stunden hat er in den letzten sechs Jahren vor Gericht verbracht, auch als Nebenkläger im Wasserwerferprozess. Bei vielen Aussagen hätte er "am liebsten gebrüllt und geschrien", erzählt er, insbesondere, wenn der ehemalige Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler als Augenzeuge vor Ort behauptet habe, keine Kinder oder Polizeigewalt, dafür aber aggressive Demonstranten gesehen zu haben.

Auch Wagners Anwalt spricht von einem durch und durch ungewöhnlichen Prozedere, angefangen vom Polizeieinsatz bis zu den Verhandlungen und der Aufklärung. Aus juristischer Perspektive sei die Aufarbeitung des "Schwarzen Donnerstags" zwar mit der Akzeptanz der Entschädigungen abgeschlossen, betont Mann, die Gesamtbilanz bis hier hin sei aber "eines Rechtsstaats eigentlich unwürdig." Besonders schwerwiegend für ihn: Polizei und Staatsanwaltschaft unterstellten Wagner, er habe einen Wasserwerfer mit Pflastersteinen beworfen. Die Behauptung wurde nie belegt – aber ebenso wenig widerrufen.

Das Land beharrt immer noch auf einer Mitschuld

"Das Land beharrt noch immer darauf, bei den geschädigten Demonstranten eine Mitschuld für ihre Verletzungen sehen zu wollen", ärgert sich Anwalt Mann, "das ist, freundlich gesagt, eine Frechheit." Zumal das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz im Schlossgarten für rechtswidrig und die Demonstranten für friedlich erklärt habe. Über Vertrauensverluste und steigende Politikverdrossenheit müsse man sich da nicht wundern. "Dass der Staat trotz allem so hartnäckig bei dieser Lüge bleibt, ist schon ein starkes Stück", sagt der Jurist.

Und dennoch liegt sowohl Mann als auch seinem Mandanten viel daran, die Angelegenheit zu einem möglichst erträglichen Ausgang zu führen. "Mein Augenlicht bekomme ich nicht mehr zurück", sagt Wagner, "wichtig ist jetzt, dass sich solche Geschehnisse nicht wiederholen." Auch deshalb tritt der 72-Jährige noch heute auf Demonstrationen und Kundgebungen auf und fordert dort ein Verbot von Wasserwerfern: "Die haben in einer Demokratie nicht das geringste verloren."

Ein Pflichttermin bleibt für ihn die allwöchentliche Montagsdemo, die er, allen Beschwernissen zum Trotz, weiterhin regelmäßig besuchen will. Den Protest gegen Stuttgart 21 lässt sich Wagner nicht nehmen, immer noch davon überzeugt, dass er erfolgreich sein könnte. Dies sei auch das Anliegen seiner anderen Mandanten, betont Verteidiger Mann. Wenn die Politik noch einmal ernsthaft und unvoreingenommen die Option Umstieg prüfen würde, dann, ja dann wäre das wohl ein "einigermaßen versöhnliches Ende".


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5 Kommentare verfügbar

  • Marie
    am 08.01.2017
    Antworten
    Zustimmung @Ebbe Kögel.....

    Kretschi hat halt keine Zeit für so' n Gedöns, der muss fleissig Professorentitel verteilen.... in der Hoffnung, dann auch einen zu kriegen...
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