KONTEXT:Wochenzeitung
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Polizeiliches Zeugenkomplott

Polizeiliches Zeugenkomplott
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Mit der abrupten Einstellung des Wasserwerferprozesses wurde die Chance vertan, den Schwarzen Donnerstag besser aufzuklären, als zwei Untersuchungsausschüsse des Landtags dies bisher gekonnt haben. Bei einigen Fragestellungen, die nun offen bleiben, war die Strafkammer des Landgerichts den Antworten schon recht nahe gekommen. Dazu einige Beispiele.

Das fängt an bei der Frage, wer denn eigentlich den Einsatz der Wasserwerfer sowie von Pfefferspray und Schlagstöcken freigegeben hat. Nach allem, was im Prozess ausgesagt wurde, insbesondere der Aussage des Oberstaatsanwalts a. D. Bernhard Häußler, war dies nämlich weder – wie bisher diskutiert – der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf als Verantwortlicher für den Einsatz (sogenannter Polizeiführer) noch dessen Stellvertreter Norbert Walz, auch nicht der Leiter des polizeilichen Führungsstabs, Andreas St., sondern vielmehr Stumpfs Assistent Manfred Sch. Dieser hatte aber lediglich den Auftrag, Funksprüche für Stumpf entgegenzunehmen, aber keinerlei Befugnis, den abwesenden Polizeipräsidenten zu vertreten. Manfred Sch. wäre der nächste im Prozess geladene Zeuge gewesen.

Fragen bleiben auch hinsichtlich diverser polizeilicher Zeugenaussagen zur Einsatztaktik, wonach nicht mit Widerstand von Demonstranten zu rechnen gewesen sei und weshalb man auch die Rettungsdienste in die Planung nicht einbezogen und am Einsatztag nicht verständigt habe. Diese Aussagen sind wenig glaubwürdig und stehen dazuhin im krassen Widerspruch zu einer "Notiz für Herrn Ministerpräsidenten" des Abteilungsleiters I im Staatsministerium, Michael Kleiner, vom 28. 9. 2010. Demnach hatte die Polizei zwei Tage zuvor noch "<link file:13363>mit erheblichem, u. U. gewalttätigem Widerstand" gerechnet und von "wachsender Gewaltbereitschaft" gesprochen.

Kretschmann hätte aufklären können

Ungeklärt auch die Frage, was der Angeklagte Jürgen von M.-B. mit dem jetzigen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann während des Einsatzes auf dem sogenannten Feldherrenhügel besprach und was <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik tausend-mann-und-kein-befehl-2441.html>Kretschmann telefonisch mit dem damaligen Innenminister Heribert Rech erörterte. Über den Wochen zuvor gestellten Antrag des Nebenklägers Dietrich Wagner, Kretschmann im Prozess zu hören, hatte das Gericht bis zur Verfahrenseinstellung nicht entschieden.

Immerhin erläuterte die Vorsitzende Manuela Haußmann mündlich nach Verkündung des Einstellungsbeschlusses, Kretschmanns Vernehmung sei nicht erforderlich gewesen. Denn schließlich sei im Beweisantrag nur behauptet worden, Kretschmann habe mit dem Angeklagten über Verletzte gesprochen, nicht aber über durch Wasserstöße am Kopf Verletzte. Die Aussage Kretschmanns hätte durchaus die Behauptung der Angeklagten widerlegen können, nichts von Verletzten mitbekommen zu haben. Ohne weitere Nachprüfung hat die Kammer dieselbe Behauptung noch weiteren Polizeibeamten abgenommen. Und dies trotz Häußlers Aussage, er habe schon gegen 12 Uhr erkannt, dass der Polizeieinsatz außer Kontrolle geraten war und dass mit Verletzten sowie Strafanzeigen gegen Polizeibeamte zu rechnen sei.

Da hätte sich dem Gericht angesichts der kaum glaubhaften, aber übereinstimmenden Aussagen aller Polizeibeamten sogar die Frage stellen können, ob es sich nicht um ein sogenanntes Zeugenkomplott (Verabredung falscher Aussagen) handelt. Und auch Häußlers Aussage, seinen Ermittlungen zufolge seien alle von Pfeffersprayeinsätzen Betroffenen über 18 Jahre alt gewesen (der Einsatz von Pfefferspray gegen Kinder ist nämlich verboten), wäre leicht zu widerlegen gewesen. Schilderungen Betroffener über durch Pfefferspray verletzte Kinder und Jugendliche, die auch der Kontext:Wochenzeitung vorliegen, konnten wegen des plötzlichen Prozessendes nicht mehr eingeführt werden.

Die Politik hat von Verletzten gewusst

Ebenso wenig fanden die uns vorliegenden Mails des Lagezentrums im Innenministerium BW Eingang in den Prozess (siehe <link file:13365>hier, <link file:13366>hier und <link file:13367>hier). Das Lagezentrum hatte am 30. 9. 2010 den ganzen Tag über fortlaufend das Innenministerium (dort auch den Landespolizeipräsidenten Hammann und den Inspekteur der Polizei, Schneider) sowie das Staatsministerium mit Informationen versorgt, die jeweils umgehend an die Spitze des Ministeriums einschließlich Ministerpräsident Mappus weitergeleitet wurden. Darin ist sehr wohl von Verletzten die Rede: Um 15.51 Uhr sind es 25 bis 30 Personen, um 17.14 Uhr 80 Personen, bei fünf Personen ist stationäre Aufnahme erforderlich, um 18.24 Uhr werden 90 Verletzte ambulant versorgt, neun Personen sind in Krankenhäuser transportiert.

Auch die längst beantragte Vernehmung des damaligen Leiters der sogenannten Demosanitäter fiel dem Prozessende zum Opfer. Nach dessen (in dem Buch "Schwarzer Donnerstag – Wir klagen an!") veröffentlichten Schilderungen ist bereits am Morgen fern des Einsatzgeschehens ein Mädchen durch den Faustschlag eines Polizeibeamten ins Gesicht erheblich verletzt worden. Schon gegen 11 Uhr seien sogenannte Patientenablagen eingerichtet worden. Die Polizei habe ihre Verpflichtung, verletzte Bürger aus dem Gefahrenbereich zu retten und einer medizinischen Versorgung zuzuführen, an diesem Tag nicht wahrgenommen. Nach weiteren uns vorliegenden Zeugenaussagen soll es bereits im frühen Stadium des Einsatzes bei der Räumung des von Minderjährigen besetzten Gitterwagens infolge Pfeffersprayeinsatzes bis zu 20 verletzte Kinder und Jugendliche gegeben haben, die von Demosanitätern behandelt werden mussten.

Überhaupt: der Umgang mit Kindern und Jugendlichen. In der mündlichen Einstellungsbegründung hatte Manuela Haußmann ausgeführt, Wasserwerfer seien gegen Kinder nicht eingesetzt worden. Dabei hatte der Kommandant des Wasserwerfers 1 als Zeuge bekundet, man habe aus Rücksichtnahme nur Wasserregen eingesetzt, wenn der Wasserwerfer gegen Kinder vorgegangen sei. Und der katholische Prälat Brock, den die Strafkammer ebenfalls nicht gehört hat, hatte vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags gar ausgesagt, er habe Stumpf telefonisch über die Lage im Schlossgarten informiert und ihn gebeten, die Wasserwerfereinsätze zu stoppen. Brock schilderte dem Ausschuss: "Ich sagte wörtlich: Wissen Sie, dass dort 13-Jährige vor dem Wasserwerfer stehen? Und die Antwort war wörtlich: Dann nehmen Sie sie doch heraus." Als ob der Gottesmann für versagende weltliche Macht hätte einspringen sollen.

Interessant für das Verhalten der von Stumpf befehligten Polizeikräfte und der beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter auch beispielhaft andere Passagen der Aussage von Brock: "Übrigens: Auf dem Hügel stehend – ich unterstelle keine Absicht; ich sage nur die Wirkung –, auf dem Hügel stehend ein Kommandostand von frei stehenden Polizisten, die sie nicht erreichen können. Und von dort oben werden augenscheinlich die Kommandos gegeben. Das hat man gesehen. Und etwa zwei Stunden später – legen Sie mich jetzt nicht auf den genauen, auf die genaue Uhrzeit fest – kommt eine Hundertschaft über den Hügel herunter. Stellt sich nachher heraus, die kamen zu spät. Das können doch die Jugendlichen nicht wissen. Für die war das ein Überschwappen von – und jetzt nehmen Sie es bitte in Anführungszeichen, damit ich nicht falsch verstanden werde –, von Gewalt."

Nur Tatverdächtige und Opfer gehört

Damit hat sich die Strafkammer ebenso wenig befasst wie mit der Frage der Verantwortlichkeit der Angeklagten für fehlende medizinische Versorgung für Verletzte, insbesondere für von Pfefferspray Getroffene, verbotenem Pfeffersprayeinsatz gegen Kinder, Wasserwerfereinsatz gegen Personen abseits des zu räumenden Geländes und gegen Menschen, die bereits freiwillig das Gelände verließen und von hinten getroffen wurden. Untergegangen zu sein scheint auch die Aussage des DRK-Einsatzleiters über die Ausrufung des MANV (Katastrophenalarm), der zur weiteren Aufklärung die Vernehmung des dafür Verantwortlichen der Feuerwehr erfordert hätte.

Letztendlich – mit Ausnahme besagten DRK-Mitarbeiters – beschränkten sich die Vernehmungen im Wasserwerferprozess auf Tatverdächtige und Opfer. Bei dieser Beschränkung der Beweisaufnahme war es naturgemäß nicht möglich, sich ein tatsächliches Bild über die Vorgänge im Schlossgarten, den Kenntnisstand der Angeklagten und die Verantwortlichkeiten zu verschaffen.

Wenig Aufklärungsinteresse zeigte das Landgericht auch bei der Frage, wieso bereits nachmittags im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums das berühmte Foto des nahezu blind geschossenen Nebenklägers Dietrich Wagner aufgehängt worden war und ob dort auch die Liveaufnahmen der Internetsender Flügel TV und CamS21 aus dem Schlossgarten verfolgt wurden. Unüberprüft wurde die Behauptung übernommen, man habe das Foto von Wagner für eine Fälschung gehalten. Warum dann eine angebliche Fälschung aufgehängt wurde, wurde nicht hinterfragt. Genau so wenig wie Häußlers Aussage, Stumpf habe sich bei ihm noch Monate später darüber beklagt, dass im Führungs- und Lagezentrum diese Internetübertragungen verfolgt worden seien, ohne dass man ihn informiert hätte. Was in krassem Gegensatz zur Aussage des Leiters des Führungsstabs steht, man habe diese Übertragungen nicht zur Kenntnis genommen.

Das Wagner-Foto, später als "dpa-Bild des Jahres 2010" ausgezeichnet, wurde nach unseren Recherchen um 13.51 Uhr aufgenommen. Nachdem es über den dpa-Ticker gelaufen war, wurde es um 14.47 Uhr erstmals getwittert, um 15.04 Uhr bei "parkschützer.de" veröffentlicht und um 15.05 Uhr mit einer Pressemitteilung der Piratenpartei verschickt, die den Rücktritt von Innenminister Heribert Rech (CDU) forderte. Das Foto, das um die Welt ging, ist der frühe Beleg dafür, dass es im Schlossgarten nicht nur Verletzte gab, sondern Schwerverletzte. Ein Anruf bei dpa hätte genügt, um den Fälschungsverdacht zu verneinen.

Wer in den Reihen der Stuttgarter Polizei diesen Verdacht aufgebracht und kommuniziert hatte, ohne ihn zu verifizieren, bleibt ebenso ungeklärt wie die Frage, welche Funktion an diesem Tag eigentlich der Einsatzabschnitt 6 (Aufklärung) hatte, dessen Job es gewesen wäre, das Internet auszuwerten, in dem ab Einsatzbeginn von zahlreichen Live-Cams übertragen wurde, was im Park tatsächlich passierte. Auch das ein Beispiel für kapitales handwerkliches Versagen der Polizei am Schwarzen Donnerstag, das ohne jede Konsequenz geblieben ist.

Rechtmäßigkeit der Baumfällungen ohne Bedeutung

Auch die Frage, ob die Baumfällungen im Schlossgarten, deren Durchsetzung der missratene Polizeieinsatz diente, überhaupt rechtmäßig waren, interessierte das Gericht nicht. Schließlich hatte das Eisenbahn-Bundesamt die Fällungen am 30. 9. 2010 ausdrücklich untersagt. Ob die Demonstranten also die Bäume gegen rechtswidrige Fällungen schützen wollten, hätte vielleicht schon interessieren können. Wie auch die Frage, ob der damalige Amtschef im Umwelt- und Verkehrsministerium, Bernhard Bauer, tatsächlich vom Fällverbot nichts wusste. Denn er war derjenige, der den Polizeieinsatz nicht stoppte, als das entsprechende Schreiben des EBA bekannt und der Polizeiführung präsentiert wurde. Nach den uns hierzu vorliegenden Unterlagen des Lagezentrums im Innenministerium war Bauer derjenige, der auf Veranlassung des Inspekteurs der Polizei hierzu kontaktiert wurde und die falsche Auskunft gab, es handle sich lediglich um ein Gerücht (siehe <link file:13357>hier, <link file:13359>hier und <link file:13360>hier). Bauer übrigens, der unbedingt bei den Baumfällungen anwesend sein wollte, wurde abends von Polizeipräsident Stumpf persönlich im Ministerium abgeholt und im Führungsfahrzeug (in dem auch Oberstaatsanwalt Häußler saß) zum Tatort gebracht. So viel Zeit für die Pflege politischer Kontakte musste für Stumpf sogar mitten im Einsatz bleiben ...

Nicht zur Sprache kam schließlich auch das Verhalten von Innenministerium und Staatsministerium am frühen Abend des 30. 9. 2010 (siehe <link file:13361>hier). Nachdem der Vorsitzende einer Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts das Regierungspräsidium telefonisch über einen Eilantrag des BUND informiert hatte, die Baumfällungen zu untersagen, und der Vorsitzende gebeten hatte, in der Nacht keine Bäume zu fällen, da das Gericht erst am nächsten Tag entscheiden könne, informierte das zuständige Referat Naturschutz, Recht um 17.00 Uhr behördenintern, worauf auch das Staatsministerium verständigt wurde. Dieses wiederum wandte sich an das Umwelt- und Verkehrsministerium. Schließlich beschied das Staatsministerium um 18.48 Uhr das Umwelt- und Verkehrsministerium, aus Sicht der Polizei sei es unzumutbar, der Bitte des Gerichts zu entsprechen und die Bäume in der Nacht nicht zu fällen. Der weitere Verlauf – direkt nach Mitternacht wurde ungeachtet des Baumfällverbots des EBA und des Eilantrags des BUND mit den Fällungen begonnen – ist bekannt.

Voraussetzung für die Verfahrenseinstellung war unter anderem das Erlöschen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Wie aber dieses Interesse angesichts all der offenen Fragen erlöschen konnte, das wird das Geheimnis von Manuela Haußmann und der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart bleiben.


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21 Kommentare verfügbar

  • Peter S.
    am 03.01.2015
    Antworten
    Hallol Herr Alfred, und es gab in München beim NSU Prozess auch keine solch abartigen Leibesvisitationen wie in Stuttgart. Also stuft die Stuttgarter Richterin die Besucher als gefährlicher ein, als Besucher bei einem Terroristen- und Mörderprozess in München?
    Ist schon ein seltsames Verhalten den…
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