Es ist Dienstagmorgen um 6.30 Uhr. Bei Steffi B. (Name von der Redaktion geändert) im vierten Stock eines Freiburger Mietshauses klingelt es. Wenig später wäre der Wecker angegangen, erzählt sie. Sie steht auf und geht verschlafen zur Tür, ohne sich besondere Gedanken zu machen. An der Gegensprechanlage meldet sich niemand. Ein Blick durch den Türspion – nicht möglich. Jemand hält offensichtlich die Hand davor. Es klopft. Ob Steffi nun schon angesprochen wurde oder erst die Tür einen Spalt öffnete, weiß sie nicht mehr. Es ging alles sehr schnell. Sie öffnet die Tür einen Spalt, die wird von außen aufgedrückt und sieben Polizisten und eine Frau stehen in der Einzimmerwohnung und zeigen einen Durchsuchungsbeschluss.
Vermummt soll sie sich haben bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD in Freiburg: im Februar 2025, für eine halbe Stunde. Weitere Vorwürfe? Keine. Damals, kurz vor der Bundestagswahl, ging es um das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz, das die CDU unter Friedrich Merz mit den Stimmen der AfD durchsetzen wollte. Im ganzen Land regte sich Widerspruch und Empörung, bundesweit demonstrierten in diesen Tagen und Wochen Hunderttausende Menschen dagegen.
Trotzdem durchwühlen die Polizisten, darunter der in Freiburg bekannte Staatsschutzbeamte K., nun ihre Klamotten. Eine helle Sturmhaube, ein Kapuzenpullover, eine beige Jacke und ein "kein Platz für Nazis"-Schild wollen sie finden. Steffi wünscht sich einen Zeugen und ruft ihren Nachbarn an, der trotz der frühen Uhrzeit auch schnell kommt, die Polizei lässt ihn aber nicht in die Wohnung. Ein bis zwei Polizisten bewachen ihn an der offenen Tür, berichtet sie. Wenigstens kann sie sich mit ihrem Nachbarn über den Durchsuchungsbeschluss austauschen. Sie selbst ist zu aufgeregt, um sich darauf zu konzentrieren.
"Ich war überfordert", erzählt Steffi im Gespräch über den 12. Mai. Auch wenn nicht alles rausgerissen worden sei, beschreibt sie das Öffnen sämtlicher Schubladen als sehr unangenehm, sehr intim. "Es war ein krasses Eindringen in meine Privatsphäre." Den Staatsschutzbeamten K. bittet sie, doch wenigstens Handschuhe anzuziehen. Nach einer knappen halben Stunde ist die Durchsuchung, die auch einen Gang in den Keller beinhaltet, vorbei. Gefunden haben die Polizisten nichts von den besagten Dingen. Während der Durchsuchung bekommt Steffi ein Bild von der vermummten Person gezeigt. Schon die Struktur der Haare, sagt Steffi, unterscheide sich offensichtlich von der ihrigen.
Nach dem 12. Mai meldete sich Steffi B. beim Ermittlungsausschuss Freiburg (EA), einer linken Gruppe, die ehrenamtlich linke Aktivist:innen unterstützt, wenn sie Probleme mit der Polizei haben oder sich vor Gericht verantworten müssen. "Wir sind erstaunt, dass eine Amtsrichterin wegen des Vorwurfs der Vermummung einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt, da uns bisher noch kein solcher Fall bekannt ist", schreibt die Gruppe auf ihrer Internetseite. Gegen den Beschluss geht Steffi B. mit ihrer Anwältin Angela Furmaniak vor. Die Vorsitzende des Republikanischen AnwältInnenvereins sagt, nachdem sie die Akte des Verfahrens gesichtet hat: "Ich war überrascht, wie leichtfertig die Beteiligten mit dieser Situation umgegangen sind." Weder habe es einen ausreichenden Anfangsverdacht gegen Steffi B. gegeben, noch sei die Durchsuchung aufgrund des Vorwurfs der Vermummung verhältnismäßig.
Staatsschützer wollte Öffentlichkeitsfahndung
Der Freiburger Staatsschutzbeamte K. wäre allerdings gerne noch weitergegangen. Sein Vorschlag: Öffentlichkeitsfahndung. K. wollte, dass ein Foto von Steffi B. in Medien oder im Internet veröffentlicht wird, der nichts anderes vorgeworfen wird, als sich bei einem Protest gegen die AfD, an dem sich mehr als 10.000 Menschen beteiligt hatten, eine halbe Stunde vermummt zu haben. Steinwürfe oder körperliche Angriffe gehören nicht zu den Vorwürfen. Nach dem 10. Februar 2025 hatte selbst die Polizei gegenüber Medien von einem "lauten, aber weitgehend friedlichen" Protestverlauf gesprochen, obwohl Polizeipferde mehrfach in die Gegendemonstration geritten wurden.




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