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Nach Anti-AfD-Demo

Hausdurchsuchung wegen Vermummung

Nach Anti-AfD-Demo: Hausdurchsuchung wegen Vermummung
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Am 12. Mai fand in Freiburg eine Hausdurchsuchung statt. Der Vorwurf: Vermummung bei Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung im Februar 2025. Der Fall zeigt, dass Polizei und Gerichten Grundrechtseingriffe leicht von der Hand gehen.

Es ist Dienstagmorgen um 6.30 Uhr. Bei Steffi B. (Name von der Redaktion geändert) im vierten Stock eines Freiburger Mietshauses klingelt es. Wenig später wäre der Wecker angegangen, erzählt sie. Sie steht auf und geht verschlafen zur Tür, ohne sich besondere Gedanken zu machen. An der Gegensprechanlage meldet sich niemand. Ein Blick durch den Türspion – nicht möglich. Jemand hält offensichtlich die Hand davor. Es klopft. Ob Steffi nun schon angesprochen wurde oder erst die Tür einen Spalt öffnete, weiß sie nicht mehr. Es ging alles sehr schnell. Sie öffnet die Tür einen Spalt, die wird von außen aufgedrückt und sieben Polizisten und eine Frau stehen in der Einzimmerwohnung und zeigen einen Durchsuchungsbeschluss.

Vermummt soll sie sich haben bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung der AfD in Freiburg: im Februar 2025, für eine halbe Stunde. Weitere Vorwürfe? Keine. Damals, kurz vor der Bundestagswahl, ging es um das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz, das die CDU unter Friedrich Merz mit den Stimmen der AfD durchsetzen wollte. Im ganzen Land regte sich Widerspruch und Empörung, bundesweit demonstrierten in diesen Tagen und Wochen Hunderttausende Menschen dagegen.

Trotzdem durchwühlen die Polizisten, darunter der in Freiburg bekannte Staatsschutzbeamte K., nun ihre Klamotten. Eine helle Sturmhaube, ein Kapuzenpullover, eine beige Jacke und ein "kein Platz für Nazis"-Schild wollen sie finden. Steffi wünscht sich einen Zeugen und ruft ihren Nachbarn an, der trotz der frühen Uhrzeit auch schnell kommt, die Polizei lässt ihn aber nicht in die Wohnung. Ein bis zwei Polizisten bewachen ihn an der offenen Tür, berichtet sie. Wenigstens kann sie sich mit ihrem Nachbarn über den Durchsuchungsbeschluss austauschen. Sie selbst ist zu aufgeregt, um sich darauf zu konzentrieren.

"Ich war überfordert", erzählt Steffi im Gespräch über den 12. Mai. Auch wenn nicht alles rausgerissen worden sei, beschreibt sie das Öffnen sämtlicher Schubladen als sehr unangenehm, sehr intim. "Es war ein krasses Eindringen in meine Privatsphäre." Den Staatsschutzbeamten K. bittet sie, doch wenigstens Handschuhe anzuziehen. Nach einer knappen halben Stunde ist die Durchsuchung, die auch einen Gang in den Keller beinhaltet, vorbei. Gefunden haben die Polizisten nichts von den besagten Dingen. Während der Durchsuchung bekommt Steffi ein Bild von der vermummten Person gezeigt. Schon die Struktur der Haare, sagt Steffi, unterscheide sich offensichtlich von der ihrigen.

Nach dem 12. Mai meldete sich Steffi B. beim Ermittlungsausschuss Freiburg (EA), einer linken Gruppe, die ehrenamtlich linke Aktivist:innen unterstützt, wenn sie Probleme mit der Polizei haben oder sich vor Gericht verantworten müssen. "Wir sind erstaunt, dass eine Amtsrichterin wegen des Vorwurfs der Vermummung einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt, da uns bisher noch kein solcher Fall bekannt ist", schreibt die Gruppe auf ihrer Internetseite. Gegen den Beschluss geht Steffi B. mit ihrer Anwältin Angela Furmaniak vor. Die Vorsitzende des Republikanischen AnwältInnenvereins sagt, nachdem sie die Akte des Verfahrens gesichtet hat: "Ich war überrascht, wie leichtfertig die Beteiligten mit dieser Situation umgegangen sind." Weder habe es einen ausreichenden Anfangsverdacht gegen Steffi B. gegeben, noch sei die Durchsuchung aufgrund des Vorwurfs der Vermummung verhältnismäßig.

Staatsschützer wollte Öffentlichkeitsfahndung

Der Freiburger Staatsschutzbeamte K. wäre allerdings gerne noch weitergegangen. Sein Vorschlag: Öffentlichkeitsfahndung. K. wollte, dass ein Foto von Steffi B. in Medien oder im Internet veröffentlicht wird, der nichts anderes vorgeworfen wird, als sich bei einem Protest gegen die AfD, an dem sich mehr als 10.000 Menschen beteiligt hatten, eine halbe Stunde vermummt zu haben. Steinwürfe oder körperliche Angriffe gehören nicht zu den Vorwürfen. Nach dem 10. Februar 2025 hatte selbst die Polizei gegenüber Medien von einem "lauten, aber weitgehend friedlichen" Protestverlauf gesprochen, obwohl Polizeipferde mehrfach in die Gegendemonstration geritten wurden.

Zum Mittel der Öffentlichkeitsfahndung heißt es beim Bundeskriminalamt: "Für eine solche Fahndung muss eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen. Dazu zählen z.B. Mord, terroristische Anschläge, sexueller Missbrauch oder Raub." Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot gilt allerdings meist als nicht allzu gravierender Verstoß und wird vor Gerichten üblicherweise mit einer Strafe zwischen 20 und 50 Tagessätzen geahndet. Auch der Freiburger Staatsanwaltschaft ging deshalb der Antrag nach einer Öffentlichkeitsfahndung des Staatsschutzbeamten zu weit.

Anwältin Furmaniak ist nicht überrascht darüber, dass die Polizei bei der Wahl der Mittel wenig zurückhalten ist. "Das begegnet uns immer wieder. Eine Öffentlichkeitsfahndung wäre aber jenseits von Gut und Böse gewesen." Diese gab es also im Fall von Steffi B. nicht. Dafür aber eine polizeiinterne Fahndung. Staatsschutzbeamter K. hatte Screenshots aus Polizeivideos erstellt, die die vermummte Person einmal mit und einmal ohne Vermummung beim Protest gegen die AfD zeigten. Angela Furmaniak sagt, die Qualität der Aufnahmen sei sehr schlecht. Trotzdem wollte ein Polizist, der mit Steffi B. vor etwa 30 Jahren in der Grundschule gewesen war, sie wiedererkannt haben und sorgte dafür, dass die ehemalige Mitschülerin am 12. Mai von sieben Polizisten aus dem Schlaf gerissen wurde. Die Freiburger Staatsanwaltschaft führte aus, die Durchsuchung sei "notwendig" gewesen, "um Beweismittel zur Bekräftigung oder zur Entkräftung des Tatverdachts aufzufinden".

Der Richtervorbehalt ist wenig wert

"Es ist leider so, dass die Ermittlungsbehörden relativ großzügig mit dem Mittel der Hausdurchsuchung umgehen", erklärt Angela Furmaniak und verweist auf die Fälle von Politikerbeleidigungen, die Durchsuchungen nach sich gezogen und für bundesweites Aufsehen gesorgt haben: Wegen der Aussage, Merz sei ein Nazi, oder der Aussage, er sei ein Suffkopf, fanden jeweils polizeiliche Razzien statt, wie auch wegen der Beleidigung von Robert Habeck als Schwachkopf. "Da leuchtet glaube ich jedem ein, dass da bei der Verhältnismäßigkeit etwas ins Rutschen gekommen ist", sagt die Anwältin.

Immer wieder erklärt das Bundesverfassungsgericht Durchsuchungen für verfassungswidrig. Meist wird festgestellt, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig war. Allerdings ist der Schaden für die Privatsphäre der Betroffenen da schon angerichtet und die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts eher symbolisch.

"Es ist absurd, bei einer solchen Lappalie einen solch krassen Eingriff in die Grundrechte durchzuführen. Ich frage mich, wie die Richterin auf die Idee kommt, diesen Antrag zu bewilligen. Sie scheint ihn nicht umfangreich geprüft zu haben," empört sich Steffi B. über den Freiburger Vermummungsfall. Tatsächlich deuten einzelne Studien darauf hin, dass sich Richterinnen und Richter nicht allzu viel Zeit bei der Prüfung von Anträgen auf Hausdurchsuchungen nehmen würden. Meist würden Anträge der Staatsanwaltschaft durchgewunken. "Wenn ich mir Akten angucke, kommt es extrem selten vor, dass Richter so etwas mal zurückweisen" sagt auch Angela Fumaniak. Der Richtervorbehalt stehe aber nicht aus Spaß im Gesetz. Richterinnen und Richter verweisen immer wieder auf die Arbeitsbelastung. Im Fall von Steffi B. bewilligte eine Richterin am Freiburger Amtsgericht die Durchsuchung. Gegen diesen Beschluss hat Anwältin Furmaniak Beschwerde eingelegt, über die nun das Freiburger Landgericht entscheiden muss.

Sie wünscht sich, dass bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten ein anderes Bewusstsein dafür entsteht, dass eine Hausdurchsuchung ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ist, der nur angewandt werden darf, wenn es wirklich nicht anders geht. Die Vorsitzende des Republikanischen AnwältInnenvereins sieht dabei auch die Strafverteidiger:innen in der Pflicht. Man müsse öfter gegen Hausdurchsuchungsbeschlüsse vorgehen, um die Rechtspraxis zu ändern. Um dieses Bewusstsein bei den Kolleg:innen zu schärfen, hat Furmaniak im Herbst eine anwaltliche Fortbildung zum Thema Hausdurchsuchung organisiert.

Ob es in der Zukunft tatsächlich zu weniger Durchsuchungen führt, wenn mehr Fälle im Nachhinein durch anwaltliche Intervention für rechtswidrig erklärt werden, bleibt in der aktuellen Zeit abzuwarten. Steffi B. hat seit dem 12. Mai jedenfalls das Gefühl, dass man auch im eigenen Zuhause nicht sicher ist.

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