Jetzt, mit einer gewissen zeitlichen Distanz und nachdem sich der politische Pulverdampf verzogen hat, möchte ich den Blick auf einen Aspekt in der Diskussion lenken, der bislang eine allenfalls nebensächliche Rolle gespielt hat: Ja, Pragmatismus im politischen Alltag ist eine wichtige Handlungsoption aller Parteien, die aber dann, wenn sie mit der Verfassung in Konflikt gerät, auf eine rote Linie trifft. Und das ist hier mindestens mittelbar der Fall: Meist wurde in der medialen Diskussion noch erwähnt, dass die AfD in Thüringen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Warum beobachtet werden kann, nämlich weil die Bewertung und Einordnung der Thüringer AfD als "gesichert rechtsextremistische Partei" erfolgt ist, fiel allerdings oft unter den Tisch. Dabei ist das für Beurteilung des Vorganges ein zentraler Punkt.
Eine solche Einordnung und die daraus resultierende Befugnis des Verfassungsschutzes nachrichtendienstliche Mittel wie Telefonüberwachung oder das Einschleusen von V-Leuten einzusetzen, hat zur Voraussetzung, dass handfeste Belege für die verfassungsfeindlichen Ziele der AfD vorliegen. Der Verfassungsschutz Thüringen stellt fest, dass die Ideologie, die die Politik der AfD bestimmt, von Positionen gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip beherrscht wird.
Fachleute halten AfD für verbotsfähig
Einen gewichtigen Verstoß gegen die Menschenwürde sieht die Behörde zum Schutz der Verfassung unter anderem darin, dass die AfD die deutsche Staatsbürgerschaft mit der ethnisch-kulturellen Volkszugehörigkeit gleichsetzt und die persönliche Freiheit der Menschen einem Konzept der Volksgemeinschaft unterordnet. Erschreckend deutlich konkretisiert sich das in dem vom Landesvorsitzenden Björn Höcke propagierten Projekt der "Remigration", was soviel wie die Rückabwicklung der Migration bedeutet: Auch Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus sollen verschwinden. Wobei er noch einen drauf setzt mit der Anmerkung, dass bei der Durchführung der Remigration "wohltemperierte Grausamkeiten" nicht zu vermeiden wären. Das ist Rassismus pur und Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip gleichermaßen.
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Dietmar Rauter
am 27.09.2023