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Europäischer Gerichtshof zu Leiharbeit

Schlechtes Zeugnis für Gewerkschaften

Europäischer Gerichtshof zu Leiharbeit: Schlechtes Zeugnis für Gewerkschaften
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Alarmstimmung in Leiharbeitsfirmen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Leiharbeiter per Tarif zwar schlechter bezahlt werden dürfen, aber einen Ausgleich bekommen müssen. Damit wären die aktuellen Tarifverträge rechtswidrig. Das ist eine Ohrfeige auch für die Gewerkschaften.

"Ich bin gespannt, was die Gewerkschaften jetzt machen." Wolfgang Däubler, einer der renommiertesten Arbeitsrechtler der Republik, ist stolz. Denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geht maßgeblich auf ihn zurück. Der 83-jährige Jurist kann es nicht lassen, sich für Arbeitnehmerrechte einzusetzen. Vor mehr als fünf Jahren hat er sich in die Kampagne für Leiharbeiter:innen reingehängt, die auch von der Satiresendung "Die Anstalt" gepuscht wurde. Anlass war die Klage einer Leiharbeiterin in Bayern, die im Handel eingesetzt war und dort 4,40 Euro weniger in der Stunde verdiente als vergleichbare Stammkolleg:innen. Weil sie nach Leiharbeitstarif bezahlt wurde. Sie ging mit Rechtsschutz von Verdi vors Arbeitsgericht, wollte knapp 1.300 Euro einklagen. Vor den deutschen Arbeitsgerichten verlor sie, das Bundesarbeitsgericht schließlich fragte den Europäischen Gerichtshof.

Der urteilte nun im Dezember: Es ist zwar prinzipiell okay, Leiharbeiter:innen per Tarifvertrag schlechter zu bezahlen. Aber die europäischen Zeitarbeitsrichtlinie sieht einen "Gesamtschutz" der Arbeitnehmer:innen vor und das bedeutet, die schlechtere Bezahlung muss angemessen ausgeglichen werden. Zum Beispiel durch mehr Freizeit. Und damit sei nicht gemeint, für 20 Prozent weniger Gehalt einen Tag mehr Urlaub zu gewähren. Eben dieser Ausgleich ist in den Tarifverträgen zwischen DGB und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) nicht vorgesehen.

Nun geht das Verfahren wieder zurück ans Bundesarbeitsgericht (BAG), dessen Entscheidung wird Mitte dieses Jahres erwartet. Die Tarifpartner sollten sich schnell überlegen, was sie nun tun. Zumal aktuell ein neuer Tarifvertrag für Leiharbeiter verhandelt wird.

Arbeitgeber werden unruhig

Das Arbeitgeberlager hat schnell verstanden, welche Bedeutung der EuGH-Spruch haben kann. Bereits im Sommer, nachdem der Generalanwalt am EuGH seine Einschätzung abgegeben hat – die dem jetzigen Urteil entspricht –, warnten arbeitgebernahe Juristen und Medien vor den Folgen. "Bestehende Zeitarbeitstarifverträge mit reduzierter Vergütung dürften mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam sein", schrieb etwa der Jurist Christian Häußer im Handelsblatt-Blog und warnte: Wenn Leiharbeit im Grunde so teuer würde wie Festanstellungen, würde sie "als flexibles Arbeitsmarktinstrument damit insgesamt unattraktiver werden". Da nahezu alle Zeitarbeitsfirmen im Tarif sind, ist vom Urteil eine ganze Branche betroffen. Für die geht es "ums Eingemachte", heißt es in der Wochenschrift "Der Betrieb", dem Leitmedium zum Thema Unternehmerwissen im Bereich Steuern und Recht. Nun käme es auf die Kreativität der Tarifpartner an, einen angemessenen Ausgleich zu finden, damit Zeitarbeit sich nicht derart verteuere, dass sie sich nicht mehr lohnt.

Noch am Tag des Urteils gab der Arbeitgeberverband Zeitarbeit BAP eine Pressemitteilung heraus. Die Sozialpartnerschaft mit dem DGB habe sich doch so gut bewährt, heißt es darin. Nun habe das Bundesarbeitsgericht "sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu stellen und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in der Zeitarbeit auch zukünftig zu ermöglichen, und zwar rechtsicher, praktikabel und attraktiv". Attraktiv dürfte hier Billiglohn bedeuten.

Der DGB ist im Urlaub

Und der DGB, der die Tarifverträge schließlich verhandelt hat? Alle im Urlaub, heißt es von der Pressestelle des DGB Bundesverbandes auf die Kontextanfrage, wie die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlungen denn nun weitermachen wolle und wie sie das Urteil auffasse. Auch Verdi, die diese Klage durchgezogen hat, sieht sich wegen der Urlaubszeit nicht in der Lage, sich zu äußern. Der baden-württembergische Landeschef Martin Gross sagt: "Einschätzen kann ich die Auswirkung noch nicht. Aber ich bin der Ansicht, dass wir Leiharbeiter mindestens genauso bezahlt werden müssen wie Stammbelegschaften. Wenn nicht besser." Bei der IG Metall war vor Weihnachten noch jemand da. "Wir begrüßen das EuGH-Urteil", schreibt die Pressestelle. Wie es in der Republik weitergeht, habe das Gericht aber nicht erklärt. Die IG Metall wartet ab, was das Bundesarbeitsgericht zu den hiesigen Tarifverträgen sagt.

Wie wenig Jubel bei den Gewerkschaften über das Urteil zu hören ist, verwundert. Ist es doch eine Steilvorlage, um in den Tarifverhandlungen jetzt im Januar für Leiharbeiter deutlich mehr rauszuholen. Bislang blieben die DGB-Gewerkschaften bei ihren Tarifverträgen für Leiharbeiter:innen deutlich hinter ihrem Slogan "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" zurück.

Begonnen hat das Leiharbeits-Desaster mit Gerhard Schröder. Mit seiner SPD und den Grünen hat er bekanntlich vieles durchgesetzt, um Billiglöhne zu erleichtern. Stolz erklärte Schröder vor dem World Economic Forum am 28. Januar 2005 in Davos: "Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt." Da hat er recht. Der Niedriglohnsektor funktioniert bis heute gut, besonders gut in der Leiharbeit. Die Antwort auf eine aktuelle Anfrage der Linken im Bundestag zeigt, dass zum 31. Dezember 2021 von den damals 620.000 in Vollzeit arbeitenden Leiharbeiter:innen fast zwei Drittel, 61 Prozent, im unteren Lohnbereich schafften. Bei festangestellten Vollzeitler:innen sind es 18 Prozent. Und: Fast die Hälfte aller Leiharbeiter:innen sind Ausländer:innen.

Leiharbeiter:innen als Verhandlungsmasse

Das eigentlich Absurde in diesem Land: Zwar gilt für Leiharbeiter:innen eigentlich equal pay und equal treatment, also gleiche Bezahlung und gleiche Behandlung. Aber per Tarifvertrag darf davon nach unten abgewichen werden. Nun wäre aus Arbeitnehmer:innensicht logisch gewesen, keinen Tarifvertrag abzuschließen. Aber nix da. Die DGB-Gewerkschaften machten mit. Im Schnitt liegen die Tariflöhne von Leiharbeiter:innen bis heute um 30 Prozent unter den Löhnen der Stammbelegschaften.

Die Debatten in den DGB Gewerkschaften damals waren heftig. Auch dort lehnten viele Tarifverträge für Billigarbeit ab. Doch sie setzen sich nicht durch. Gegenargumente waren unter anderem, dass die christlichen Gewerkschaften bei Fuß standen und noch miesere Tarifverträge abschlossen. Also müsse der DGB aktiv werden, um die Lage zu verbessern. Die christlichen Tarifverträge haben sich mittlerweile erledigt. 2010 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass diese Christengewerkschaften nicht tariffähig sind, die von ihnen geschlossenen Tarifverträge zur Zeitarbeit wurden unwirksam. Der DGB begrüßte damals das Urteil, gab betroffenen Arbeitnehmer:innen Hilfe bei der Einforderung von Lohn und kritisierte: "Auf Grundlage der "Tarifverträge" wollten die Arbeitgeber das "Equal-Pay-Prinzip" umgehen."

Warum die DGB-Gewerkschaften genau dasselbe taten und tun, erklärt sich Wolfgang Däubler damit, dass es bei ihnen "eine tiefsitzende Identifikation mit der bestehenden Ordnung" gibt. "Man empfindet sich nicht mehr als Gegenmacht." So beurteilt das auch Tom Adler, der in den 90ern Betriebsrat bei Daimler in Untertürkheim war und dort zur "Alternative" gehörte, eine Gruppe von IG Metallern, die ihre eigene Gewerkschaft kritisch sah. "Damals war so eine Phase, da haben die Gewerkschaften gesagt: Hauptsache, wir regeln irgendwas, damit wir dabei sind." Und so auch der befreundeten Regierungspartei nicht auf die Füße traten.

Für die Organistion Gewerkschaft kommen pragmatische Argumente dazu: Leiharbeiter:innen gewerkschaftlich zu organisieren, ist schwer. Keine Mitglieder beduetet, keine Mitgliedsbeiträge. Zudem sind Leiharbeiter:innen vor allem in Großunternehmen auch eine praktische Verhandlungsmasse. Adler: "Die waren und sind doch in jeder Flaute immer die ersten, die gehen müssen. Ein praktischer Puffer für die Stammbelegschaft." Die meist auch besser gewerkschaftlich organisiert ist. Ein anderer Metaller erinnert sich, dass in den Anfangszeiten der Tarifverhandlungen zur Zeitarbeit die Arbeitgeber auch erklärt hätte, ohne billige Leiharbeiter:innen würden sie mehr nach Osteuropa verlagern. Was trotzdem passiert ist und weiterhin geschieht.

Da könnten Millionen zu holen sein

Da es noch einige Monate dauert, bis das Bundesarbeitsgericht das EuGH-Urteil behandelt, bewegt sich für die einzelnen Beschäftigten in der Leiharbeit erstmal nichts. Außer die DGB-Gewerkschaften bewegen sich. Schließlich ist für diesen Monat eine nächste Verhandlungsrunde für die Leiharbeit angekündigt. Wenn die Gewerkschaften ihn fragen würden, was würde Däubler ihnen raten? Hohe Kompensation, um die niedrigen Löhne auszugleichen, sagt er, und: "Meiner Ansicht nach muss die Kompensation so stark sein, dass es sich nicht mehr lohnt, Leiharbeit statt eigener Beschäftigter einzustellen." Wenn Leiharbeit sehr teuer wird, dann würden Unternehmen nur dann auf sie zurückgreifen, wenn es wirklich nötig ist: bei Krankheitswellen oder wenn plötzlich und unerwartet zahlreiche Aufträge eingehen.

Druck auf die Sozialpartner, bessere Bedingungen für Leiharbeiter:innen auszuhandeln, erhofft sich der Jurist zudem von den Sozialversicherungsträgern. Denn: "Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach dem Lohn, der einem Beschäftigten zusteht, nicht nach dem, was er bekommt." Als die Christen-Tarifverträge wegfielen, konnten die Sozialversicherungsträger rund 250 Millionen Euro einkassieren. Da die aktuellen Tarifverträge in 99 von 100 Fällen nicht wirksam sind, so Däubler, sind praktisch alle Verleihfirmen betroffen. Da fehlende Beiträge vier Jahre rückwirkend zu bezahlen sind, würde es sich wirklich lohnen, die ausstehenden Beitragsschulden einzutreiben.

In der Politik halten sich die Reaktionen auf das EuGH-Urteil in Grenzen. Allein die Linke im Bundestag fordert, die Möglichkeit abzuschaffen, die es Tarifverträgen erlaubt, von equal treatment und equal pay abzuweichen. "Denn obwohl fast die gesamte Branche unter einen Tarifvertrag fällt, können viele Leiharbeitskräfte von gleichem Lohn für gleiche Arbeit nur träumen", erklärt die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl. Und am besten wäre, wenn es gar keine Leiharbeit gibt.


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6 Kommentare verfügbar

  • Sebastian
    am 15.01.2023
    Antworten
    Naja ich bin in der IG Metall, seid Oktober 2022. Aber davon hab ich nichts, war nur gut für die Stammbelegeschaft zum Streiken, ich brauch kein Geld oder wie, mache dieses kranke System nicht mehr lange mit die bekommen ende Januar fast 4k netto mit inflationsprämie..... und ich hab 1740€ den Monat…
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