Einen Tag vor einer öffentlichen Verhandlung hat die Staatsanwaltschaft Rottweil eine Klage gegen Hermann Theisen zurückgenommen. Theisen hatte im Mai 2015 zwei Mal Flugblätter auf dem Parkplatz vor dem Heckler und Koch Werk in Oberndorf verteilt. Darin hatte er die Beschäftigten zum Whistleblowing aufgefordert. Sie sollten "die Öffentlichkeit umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der in Teilen illegalen Exportpraxis Ihres Arbeitgebers" informieren. Im Mai 2016 erhielt er dafür einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 40 Euro also 3600 Euro. Er habe zu einer rechtswidrigen Tat, nämlich Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, aufgerufen und Hausfriedensbruch begangen, schrieb der damalige Direktor des Amtsgerichts Oberndorf, Werner Grolig, der den Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil erlassen hatte.
Dagegen wehrte sich Theisen, und das Amtsgericht Oberndorf setzte für den 19. September eine Gerichtsverhandlung über den Strafbefehl wegen der Flugblattverteilung an. Einen Tag vor der Verhandlung die Überraschung: Die Staatsanwaltschaft zieht "die Klage gemäß § 411 Abs. 3" zurück, das Gericht sagt die Verhandlung ab. Hermann Theisens wundert sich: "Einen Strafbefehl vor mehr als einem Jahr zu erlassen, um ihn dann einen Tag vor der Hauptverhandlung wieder zurückzunehmen, mutet mehr als kafkaesk an", schreibt er in einer Pressemitteilung. Er vermutet, die Staatsanwaltschaft und das Gericht hätten "ganz offensichtlich kalte Füße bekommen". Sie wollten ein öffentliches Verfahren über die Aufrufe zum Whistleblowing bei Heckler und Koch verhindern. Dieses Vorgehen sei rechtsstaatlich skandalös und hinterlasse "ein für die baden-württembergische Justiz peinlich anmutendes Gschmäckle.
Der Direktor des Amtsgerichts Oberndorf, Wolfgang Heuer, erklärt dazu, er habe angeregt, dass die Staatsanwaltschaft noch einmal "im Blick auf neuere Rechtsprechung" prüfen solle, "ob der Sachverhalt tatsächlich strafbewehrt ist." Die Aufforderung zum Whistleblowing bei Heckler und Koch mit der Begründung der illegalen Waffenexporte sei angesichts des demnächst in Stuttgart beginnenden Strafprozesses wegen illegalen Waffenlieferungen gegen ehemalige Heckler-und-Koch-Manager anders zu bewerten, als wenn es dafür keinen realen Hintergrund gäbe, so Heuer.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Staatsanwalt Markus Wagner, bestätigt, dass der für den Fall zuständige Staatsanwalt den Strafbefehl zurückgenommen hat. Das Landgericht Koblenz habe "in einem vergleichbaren Fall auf Freispruch erkannt". Auch in diesem Verfahren war Hermann Theisen der Angeklagte. Er hatte Flugblätter zum Atombombenlager in Büchel in der Eifel verteilt.
In Freiburg beginnt ein weiteres Verfahren
Mit der Absage in Oberndorf ist für Theisen aber noch nicht alles gut. In Freiburg steht noch ein Verfahren an. Das Landratsamt Rottweil hatte wegen des Strafbefehls mehrere Flugblattverteilverbote erlassen. Auch weigerte sich das Landratsamt, Briefe mit den Flugblättern von Theisen an die Kreisräte weiterzuleiten. Schließlich habe das Ordnungsamt sogar einmal Theisens Flugblätter am Werksgelände von Heckler und Koch beschlagnahmt. Jeweils hatte das Landratsamt dies damit begründet, dass Theisen ja einen Strafbefehl wegen der Flugblätter erhalten habe. Dagegen hat sich wiederum Theisen gewehrt und das Landratsamt verklagt.
Hierüber soll nun kommende Woche beim Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt werden, am Mittwoch, 27. September ab 9.30 Uhr. Die Sprecherin des Landratsamts Brigitte Stein erklärt dazu, ihre Behörde werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten. "Das Verfahren läuft eigenständig."
Für Roland Blach, den Landesgeschäftsführer der deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK) Baden Württemberg, ist die Rücknahme der Klage auf die starke Resonanz in der Öffentlichkeit zurückzuführen: "Öffentlichkeit wirkt offensichtlich." Die Rücknahme sei "eine große Ermutigung für weitere gewaltfreie Proteste gegen die legalen und illegalen Waffenexporte nicht nur der Oberndorfer Waffenschmiede."
2 Kommentare verfügbar
Schwa be
am 25.09.2017