Die Rentensysteme in Deutschland und Österreich sind im Kern ähnlich. Auch in Österreich basiert die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) auf dem Bismarck'schen Modell der Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte. Sehr ähnlich ist auch das Wohlstandsniveau in den beiden Ländern. Und ähnlich ist auch der Hintergrund für die vielen Reformen, die in beiden Ländern gesetzt wurden: Hier wie dort waren der demografische Wandel und der damit verbundene tendenzielle Anstieg der Kosten die bestimmenden Faktoren. Ganz erheblich unterscheiden sich allerdings die Reformwege.
Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgten zu Beginn der 2000er-Jahre: Deutschland hat 2001 mit der "Riester-Reform" das Ziel der Lebensstandardsicherung durch die GRV aufgegeben und einen Gutteil der Verantwortung für die Alterssicherung zu den Betriebs- und Privatrenten verlagert. Ein Kernelement dieses Strategiewechsels war der damit angepeilte Ausbau kapitalbasierter Renten.
In Österreich wurde 2003 von der damaligen ÖVP/FPÖ-Regierung ein Reformkonzept vorgelegt, das in eine sehr ähnliche Richtung ging: drastische Reduktion der Rentenansprüche in der GRV und – parallel dazu – kräftige öffentliche Förderung kapitalbasierter Renten. Massiver Widerstand, geführt von den Gewerkschaften und von den damaligen Oppositionsparteien (SPÖ und Grüne) zwang die Regierung dann aber zum Einlenken. Der Widerstand hat sich gelohnt: Heute hat Österreich – nach einem zwischenzeitlich sehr unübersichtlichen Rentenrecht – ein starkes gesetzliches Rentensystem und eine wesentlich bessere Alterssicherung als Deutschland. Und das ohne Schaden für die Wirtschaft, wie <link https: www.boeckler.de pdf p_wsi_report_27_2016.pdf external-link-new-window>eine Vergleichsstudie von 2016 belegt.
Gegen das Konzept der Verlagerung hin zu Betriebs- und Privatrenten wurde in Österreich unter anderem ins Feld geführt, dass damit keine Kosten gespart, sondern bestenfalls verschoben werden, und dass die sogenannte "Kapitaldeckung" letztlich mehr Risiken birgt als die bei den gesetzlichen Renten praktizierte Finanzierung im Umlageverfahren. Befürchtet wurde eine Fragmentierung der Alterssicherung zwischen jenen, die sich private Altersvorsorge leisten können oder in finanzstarken Betrieben mit guten Betriebsrenten arbeiten, und jenen, bei denen das nicht der Fall ist.
Auch Selbständige sind in Österreich pflichtversichert
Schon vor Jahrzehnten hat Österreich mit der Einbindung auch der Selbständigen in die GRV einen Umbau in Richtung gesetzlicher Absicherung aller Erwerbstätigen eingeleitet. Ein weiterer Schritt in diese Richtung wurde Mitte der 1990er-Jahre mit der Pflichtversicherung auch der neuen Beschäftigungsformen im Grenzbereich zwischen unselbständiger und selbständiger Arbeit gesetzt.
Eigenständige Versorgungssysteme außerhalb der GRV haben die Beamten, allerdings sind in Österreich auch ihre Versorgungssysteme Teil des Reformprozesses. Auf lange Sicht wird das Niveau der Beamtenversorgung dem Niveau der GRV-Renten angeglichen. Obwohl auch in Österreich die Rentenberechnung umfassend reformiert und weniger günstig als früher gestaltet wurde, liegen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge wesentlich höher als beim großen Nachbarn: Während Männer in Deutschland monatlich im Schnitt 1050 Euro (netto vor Steuern) erhalten, sind es in Österreich 1820 Euro, bei Frauen stehen 590 Euro (Deutschland) 1220 Euro (Österreich) gegenüber.
Der Hauptgrund für diese riesigen Unterschiede besteht schlicht darin, dass in Österreich auch nach der 2003/2004 beschlossenen Senkung der Rentenprozente von vorher 2 Prozent auf 1,78 Prozent des versicherten Jahreslohns eine wesentliche höhere Rentengutschrift erfolgt als in Deutschland. Umgelegt auf die deutsche Rentenberechnungsformel heißt das, dass erworbene Entgeltpunkte in Österreich viel besser bewertet werden.
Auffällig ist, dass die Renten der Frauen in beiden Ländern – allerdings auf sehr unterschiedlichem Niveau – wesentlich niedriger liegen als jene der Männer. Darin spiegelt sich wider, dass Frauen seltener und oft in geringerem Umfang erwerbstätig sind als Männer, außerdem unterschiedliche Lohnhöhen, Defizite bei Kinderbetreuungseinrichtungen, etc. Die Unterschiede machen deutlich, wie eng die Renten in beiden Ländern mit dem Arbeitsmarkt verflochten sind und wie sehr eine beide Geschlechter erreichende Erwerbsintegration Teil der Rentenpolitik sein muss.
Bessere Perspektiven für die heute Jüngeren
Noch größer als die aktuellen Unterschiede in den Leistungsniveaus sind die Unterschiede in den Vorausberechnungen für die heute Jüngeren. Laut OECD-Berechnungen von 2015 für idealtypische Erwerbsverläufe werden Rentner, die 2014 mit 20 Jahren ihr Erwerbsleben begonnen haben und auf 45 Beitragsjahre kommen, in Deutschland ein Rentenniveau von 37,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens erreichen, in Österreich dagegen ein Nievau von 78,1 Prozent. Klar ist aber auch, dass die realen Erwerbsverläufe in aller Regel weniger günstig verlaufen als in diesen Berechnungen angenommen.
Die Rechenbeispiele machen deutlich, dass bei Beibehaltung des geltenden Rechts das Leistungsniveau der deutschen GRV in Zukunft noch weiter hinter das österreichische Niveau zurückfallen und ein extrem niedriges Niveau erreichen wird. Zumindest auf den ersten Blick günstiger als in Österreich ist in Deutschland die jährliche Anpassung der laufenden Renten geregelt.
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Phil D
am 13.07.2017