Der "Kollateralschaden", wie es jetzt manchmal heißt, ist politisch gewollt, ein Ergebnis der Fünf-Prozent-Klausel, die die großen Bundestagsparteien 1953 eingeführt hatten und die auch in den Länderparlamenten gilt. So war jede sechste Stimme (15,8 Prozent) bei der Abstimmung im Südweststaat für die Tonne, da die Wähler:innen für Parteien votierten, die die Hürde nicht überschritten haben. Ein neuer Rekord. Vor fünf Jahren traf es jede achte Stimme.
Und die AfD? Sie wird ihr Oppositionsarbeit inhaltlich wohl vor allem ihren völkisch-nationalistischen Überzeugungen unterordnen. Und sie wird versuchen, sich als "wahre Opposition" zu profilieren.
Verfälschung des Wählerwillens
Schlimmer noch: Die Stimmen für die kleinen Parteien kommen ungefragt den Grünen, der CDU, der AfD und zu einem geringen Teil der SPD zugute. Eine Verfälschung des Wählerwillens. Und eine maximale Schwächung der Opposition jenseits der AfD. Denn würden alle kleineren Parteien inklusive der SPD in den Landtag einziehen, kämen sie rechnerisch auf ein Fünftel (21,3 Prozent) der Stimmen und damit auch ein Fünftel der Sitze. Folge: Die verzwergte SPD stünde mit zehn Abgeordneten nicht mehr allein einer Übermacht von 112 grünen und schwarzen Parlamentarier:innen gegenüber. Gewaltenteilung, die vor allem von einer starken Opposition lebt, sieht anders aus.
Hinweis an die Unterstützer der (gescheiterten) Volksbegehren für einen kleineren Landtag, für einen Landtag, der auf 120 Sitze begrenzt werden sollte: Hätten sie sich durchgesetzt, müssten die Sozialdemokraten auf weitere zwei Mandate verzichten.
Selbst schuld, möchte man den Linken, der FDP, den Freien Wählern oder BSW zurufen. Warum kämpft ihr nicht für eine Abschaffung der undemokratischen Fünf-Prozent-Klausel? Das gleiche gilt für die SPD, die nur knapp daran vorbeigeschrammt ist. Und die Grünen, die das Problem aus ihrer "Jugendzeit" kennen und aktuell aus Wahlen im Saarland oder in den neuen Bundesländern. Selbst die AfD hatte einst die Abschaffung der Klausel gefordert. Jetzt herrscht auch dort Schweigen im Walde, denn sie gehört zu den großen Profiteuren.
Erster AfD-Ministerpräsident?
Das werden wir möglicherweise bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt noch in diesem Jahr erleben. Bei den Umfragen liegen die Blauen zum Teil schon bei 40 Prozent. Nicht ausgeschlossen, dass sie weiter zulegen, beispielsweise auf 43,5 Prozent der Stimmen. Damit hätten sie aller Wahrscheinlichkeit nach die absolute Mehrheit der Sitze und würden den ersten AfD-Ministerpräsidenten der Republik stellen.
Wer das nicht glaubt, muss nur ins Saarland schauen. Dort regiert die SPD allein, obwohl sie nur 43,5 Prozent erreicht hatte. Die Stimmen für die Grünen, die FDP, die Linke und andere kleine Parteien – zusammen ein Viertel (21,1 Prozent) aller abgegebenen Stimmen – wurden Dank Sperrklausel indirekt den großen Parteien zugeschanzt. So bekamen die Sozis die absolute Mehrheit der Sitze. Das kann in Sachsen-Anhalt ähnlich ausgehen, wenn Parteien wie SPD, BSW, Grünen, FDP und andere nicht in den Landtag einziehen würden.
Mit der viel beschworenen Resilienz der parlamentarischen Demokratie hat das wenig zu tun. Vielmehr scheinen allzu viele Politiker:innen ihre Verlautbarungen über Bürgerbeteiligung und Demokratie nicht ernst zu meinen.
Die Lehren aus Weimar
Aber halt! Sollte diese Fünf-Prozent-Hürde nicht verhindern, dass die Bonner Republik – wie die Weimarer – an ihren vielen Parteien scheitert? So die gängige Erzählung. Deshalb hätten die "Väter und Mütter des Grundgesetzes" eine Sperrklausel von fünf Prozent eingeführt (und analog die Bundesländer). Falsch, die Hürde war ursprünglich viel niedrigerer: Eine Partei konnte schon dann in den Bundestag schon einziehen, wenn sie in einem Bundesland fünf Prozent geknackt hat. Erst seit 1953 muss eine Partei diese Hürde auch bundesweit überschreiten (oder mindestens drei Direktmandate erringen). Ein schönes Geschenk für die großen Parteien, die sich seither die Sitze der Kleinen entsprechend ihrem Stimmenanteil unter den Nagel reißen.
Und das Ende der Weimarer Republik? Tatsächlich waren im Reichstag bis zu 15 Parteien (1928 und 1930) vertreten, darunter viele, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hatten. Doch daran ist keine der damaligen Regierungen gescheitert. Und das Ermächtigungsgesetz von 1933, dem 444 Abgeordnete zugestimmt hatten, hätte auch ohne diese kleinen Parteien eine Zweidrittelmehrheit erhalten.
Ausgesperrt aus dem Landesparlament
Zurück in die Gegenwart: Die Wahl im Südwesten hat noch einen weiteren demokratischen Makel: Zehntausende erwachsene Männer und Frauen durften nicht wählen, obwohl sie oft seit Jahrzehnten hier leben (und arbeiten). Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Allein in Stuttgart hat fast jeder Dritte über 16 Jahren kein Wahlrecht. Früher waren es Sklaven, die nicht wählen durften. Oder Frauen. Oder Menschen mit geringem Einkommen (Zensuswahlrecht). Heute sind es viele unserer Nachbar:innen mit Migrationsgeschichte.
Und von denjenigen, die Anfang März wählen durften, kann sich jeder sechste verschaukelt fühlen, weil die Repräsentanten, die er gewählt hat, aus dem Landesparlament ausgesperrt werden.




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