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Thüringen-Projekt

Einfallstore minimieren

Thüringen-Projekt: Einfallstore minimieren
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Was passiert, wenn eine autoritär-populistische Partei wie die AfD staatliche Machtmittel in die Hand bekommt – etwa in Thüringen nach der Landtagswahl am 1. September? Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs hat mehrere Szenarien entwickelt, um die Demokratie besser auf Angriffe von rechts vorzubereiten.

Foto: privat

Friedrich Zillessen ist Redakteur beim Verfassungsblog und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Thüringen-Projekt. Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag, den Zillessen Anfang Juli auf einer Veranstaltung der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg hielt. Für Kontext wurde er leicht gekürzt und aktualisiert.

Demokratien sterben heute nicht mehr wie früher – durch einen Putsch, einen starken Mann, der die Macht mit Hilfe des Militärs an sich reißt und die alte Ordnung über den Haufen wirft. Demokratien sterben langsam und "legal", von innen, durch gewählte Regierungen, die demokratische Institutionen und Machtgleichgewichte aushöhlen, die Gefahr ihres Abgewähltwerdens minimieren, sich unangreifbar machen für politischen oder rechtlichen Widerspruch.

Es gibt mehrere Beispiele: In Israel hat eine demokratisch gewählte Regierung versucht, das Verfassungsgericht zum Schweigen zu bringen. In Polen hat das bereits funktioniert. In der Türkei werden politische Gegner:innen inhaftiert. Die Regierung in Großbritannien hat das Recht zur freien Versammlung eingeschränkt, nachdem sie die EU verlassen hat. Die USA bereiten sich gerade mit ordentlich Getöse darauf vor, dass ein autoritärer Populist seine zweite Amtszeit erhalten könnte. Und Ungarn wird als Paradebeispiel für den autoritären Staatsumbau von den Trumps und Bolsonaros gefeiert: Dort könne man – Zitat Björn Höcke – "noch frei durchatmen". Ein bizarres Wahlrecht hat eine Mehrheit in eine Zweidrittelmehrheit verwandelt und Ministerpräsident Viktor Orbán ermöglicht, Wahlen, Gerichte, Behörden und Medien unter seine Kontrolle zu bringen.

Kann das auch in Deutschland passieren? In dieser sogenannten wehrhaften Demokratie, die als Antwort auf den Nationalsozialismus Mechanismen geschaffen hat, die verhindern sollen, dass sich Geschichte wiederholt? Etwa in Thüringen, wo am 1. September ein neuer Landtag gewählt wird und die AfD laut Umfragen mit rund einem Drittel der abgegebenen Stimmen rechnen kann?

Das Thüringen-Projekt

"Was wäre, wenn?"-Fragen stehen im Mittelpunkt: Das Thüringen-Projekt ist ein Forschungsprojekt, das im Sommer 2023 initiiert wurde vom Verfassungsblog, einer gemeinnützigen, wissenschaftlichen Debattenplattform im Internet. Für das Projekt konnte auf Basis einer Crowdfunding-Kampagne ein Team zusammengestellt werden, das Szenarien durchspielt: Welche Folgen für Demokratie und Rechtsstaat könnte es haben, wenn eine autoritär-populistische Partei wie die AfD Machtmittel in die Hand bekommt, wenn sie etwa bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September 2024 mindestens ein Drittel der Sitze im Landtag erringt? Entwickelt wurden die Szenarien in über 130 Treffen mit Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Richter:innen, Anwält:innen, Journalist:innen, Kulturschaffenden, Lehrer:innen und (Kommunal-)Beamt:innen. Zu den Zielen des Projekts gehört, die Öffentlichkeit über die Verwundbarkeiten der demokratischen Verfassung zu informieren, deren Resilienz zu stärken und nicht zuletzt, die Rechtswissenschaft für den Schutz der Verfassung zu sensibilisieren und zu mobilisieren.

Die Rechercheergebnisse mündeten bereits in mehrere Publikationen: Im April stellte das Projekt im Thüringer Landtag das Policy Paper "Rechtsstaatliche Resilienz in Thüringen stärken" mit sieben Handlungsempfehlungen vor. Im Juli erschien das Buch "Die verwundbare Demokratie. Strategien gegen die populistische Übernahme", das die Ergebnisse des Projekts zusammenfasst. Ebenfalls seit Juli gibt es den Podcast "Thüringen 2024 — Was wäre, wenn?". Zudem wurde gemeinsam mit dem Online-Portal "FragDenStaat" und der "Gesellschaft für Freiheitsrechte" das Projekt "Gegenrechtsschutz" gestartet, eine Rechtsschutzstruktur,  die "denen den Zugang zu rechtsstaatlichem Schutz erleichtern soll, die von rechtswidrigem, autoritär motiviertem Verwaltungshandeln betroffen sind", sagt Projektmitarbeiter Friedrich Zillessen. Das Angebot soll in ganz Deutschland – vorerst aber mit besonderen Fokus auf die ostdeutschen Länder – zur Verfügung stehen.  (os)

Vor rund einem Jahr haben wir aus diesem Impuls heraus das Thüringen-Projekt gestartet. Es geht noch einen Schritt weiter und fragt: Was wäre, wenn? Wenn eine autoritär-populistische Partei staatliche Machtmittel in die Hand bekommt? Was passiert, wenn in Landratsämtern und Bürgermeisterbüros, in Landtagen und Ministerien Leute sitzen, die mit Ängsten Politik machen, die Grenzen des Sag- und Machbaren verschieben und die Demokratie untergraben? Wie könnten und wie würden diese Leute die Spielregeln ändern, um ihr eigenes Abgewähltwerden unmöglich zu machen? Mit einem Team aus Rechts- und Politikwissenschaftler:innen haben wir mehrere Szenarien durchgespielt. Als autoritär-populistisch bezeichnen wir dabei Parteien, die die Erzählung vom wahren "Volk" im Gegensatz zu "korrupten Eliten" einsetzen, um die pluralistische Demokratie zu delegitimieren und ein autoritäres Regime zu errichten.

Sperrminorität ab einem Drittel

Nehmen wir an, die Landtagswahlen in Thüringen sind gerade vorbei – und der größte Schreck ist ausgeblieben. Die AfD hat 35 Prozent der Sitze im Landtag gewonnen und ist klarer Wahlsieger, von einer Chance auf Regierungsbeteiligung jedoch weit entfernt. Die CDU steht noch, und irgendwie raufen sich die verbliebenen demokratischen Parteien zusammen, ob in einer Koalition oder einer weiteren Minderheitsregierung. AfD-Landeschef Björn Höcke hat trotzdem allen Grund zum Lachen, denn das ausgegebene Wahlziel hat die AfD erreicht: Sie hat nun eine Sperrminorität im Landtag, das heißt, dass sie jede Entscheidung im Parlament eigenständig stoppen kann, die eine Zweidrittelmehrheit erfordert. So kann sie der neuen Landesregierung das Leben zur Hölle machen und ganz legale Anschläge auf den Rechtsstaat planen.

Binnen 30 Tagen muss der neue Landtag zusammentreten. Die erste Hürde ist die Wahl der neuen Landtagspräsident:in oder des Präsidenten. Traditionell besetzt die größte Fraktion dieses Amt – in unserem Gedankenspiel also die AfD. Die kodifizierte Form dieser Tradition beinhaltet nur ein Vorschlagsrecht der größten Fraktion für dieses Amt. Gewählt werden muss der oder die Präsident:in dann von allen Mitgliedern des Landtages und dabei die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Diese Stimmen können natürlich verweigert werden.

Allerdings – die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident muss gewählt sein, damit sich das Parlament konstituieren kann. Ohne Präsident:in kann weder die Legislative noch die Exekutive ihre Arbeit aufnehmen. Würden sich die anderen Fraktionen des Parlaments aufgrund absehbarer unüberbrückbarer politischer Differenzen nicht auf eine:n gemeinsame:n andere:n Kandidat:in einigen können – den oder die sie nach dem ersten gescheiterten Wahldurchgang eines AfD-Vorschlags aufstellen könnten – erscheint die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten oder einer AfD-Präsidentin nicht mehr ganz unrealistisch – in unserem Gedankenspiel müssten nur einige Abgeordnete von BSW und CDU ihre Stimme dafür hergeben.

Was hätte das zur Folge? Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin leitet nicht nur die Verhandlungen und erteilt Ordnungsrufe. Er oder sie leitet natürlich auch die Wahl der oder des Ministerpräsidenten/in und hätte die faktische Macht zur Auslegung des umstrittenen dritten Wahlgangs. Er oder sie steht an der Spitze der Parlamentsverwaltung, die neutral und unpolitisch und allen Abgeordneten zu Diensten sein muss, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können.

Der Parlamentspräsident oder die Parlamentspräsidentin kann den oder die Direktor:in des Landtags ohne Angabe von Gründen durch eine loyale Person ersetzen. Dessen Bedeutung für den parlamentarischen Betrieb ist groß: Die Verwaltung verteilt die Vorlagen, über die die Abgeordneten beraten und beschließen, etwa Gesetzentwürfe. Sie stellt die ganze IT bereit. Bisher muss sich kein:e Abgeordnete:r fragen, wer in der Verwaltung alles die eigenen dienstlichen Emails mitlesen kann. Bisher konnten die Parlamentarier:innen darauf vertrauen, dass der Wissenschaftliche Dienst ihnen unabhängig zuarbeitet. Wie verändert sich das politische Klima und die Handlungsfähigkeit einer parlamentarischen Demokratie, wenn dieses Vertrauen nicht mehr begründet ist?

Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin fertigt in Thüringen auch die Gesetze aus und verkündet sie – bisher eine reine Formalität. Das hatte man in Polen auch gedacht, bis die autoritär-populistische PiS-Regierung plötzlich beschloss, Urteile des Verfassungsgerichts, die ihr nicht passten, eben nicht im Amtsblatt zu verkünden. Eine Formalität, aber eine, ohne die das, was verkündet werden muss, nicht zu geltendem Recht wird.

Verfassungsgerichtshof in Bedrängnis

In Polen haben wir auch gesehen, dass die "schwache" dritte Gewalt für autoritäre Populisten eins der wichtigsten Ziele ist. Wie verwundbar ist das oberste Gericht in Thüringen?

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof besteht aus acht ordentlichen Mitgliedern und einem Präsidenten. 2026 muss das erste ordentliche Mitglied nachbesetzt werden, davor schon einige Stellvertreter:innen. Mit ihrer Sperrminorität könnte die AfD verhindern, dass ein neues Mitglied gewählt wird, oder – vorausgesetzt die anderen Fraktionen lassen sich darauf ein – eine:n eigene:n Kandidatin/Kandidaten in das Amt pressen. Der Hebel ist erst einmal nicht so groß, denn ein Mitglied bleibt geschäftsführend im Amt, bis ein neues gewählt ist. Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass das Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz eine harte Altersgrenze bei 68 Jahren formuliert. Auch bei einer Funktionsübernahme, zum Beispiel in Landtag oder Landesregierung, verliert ein Richter, eine Richterin die Wählbarkeitsvoraussetzung.

Vorausgesetzt, es gibt keine vorzeitigen Neuwahlen, müssen dann 2029 – noch vor Ende der Legislaturperiode, aber mitten in einem neuen Landtagswahlkampf – acht von neun Mitgliedern neu gewählt werden. Es ist unklar, wie lange das Gericht es dann schaffen wird, sich beschlussfähig zu halten, wie lange genug geschäftsführende und stellvertretende Mitglieder vorhanden sind.

Die gute Nachricht: Um die Thüringer Verfassungsgerichtsbarkeit über den Weg der Sperrminorität effektiv zu untergraben, braucht die AfD einen langen Atem. Möglich aber ist es – und dafür muss sie nicht mal an der Macht sein. Jede Störung, jede Krise – und spätestens 2029 wären wir in einer veritablen Verfassungskrise – führt dem Narrativ der autoritären Populist:innen Evidenz zu, dass die Eliten und das politische System versagen.

Wenn Höcke Ministerpräsident wäre ...

Stellen wir uns nun vor, die AfD würde bei den Wahlen 2029 eine absolute Mehrheit im Thüringer Landtag erhalten. Björn Höcke könnte als Ministerpräsident nicht nur von seinem Amnestie- und Begnadigungsrecht Gebrauch machen und rechtsextreme Straftäter:innen begünstigen. Er könnte auch den Medienstaatsvertrag mit einer einfachen Unterschrift kündigen oder eine neue Anordnung aufsetzen, die die Linien der inhaltlichen Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung neu zieht – und sie personell neu aufstellen.

Im Einklang mit seinem "5-Punkte-Plan" könnte Höcke diesem "Laden" und sogenannten "Ideologieprojekten" mittelfristig den Saft abdrehen. Dann wäre auch Schluss mit dem Landesprogramm "Denk Bunt", das mit rund 6,1 Millionen Euro pro Jahr zivilgesellschaftliche Projekte finanziert. Würde dieses Landesprogramm gestrichen werden, hätten Betroffene rechtsextremer Gewalt kaum noch Hilfs- und Beratungsangebote. Viele Projekte und zivilgesellschaftliche Initiativen für ein demokratisches und gewaltfreies Miteinander bekämen fortan keine finanzielle Unterstützung mehr. Sie stünden vor dem Aus, könnten vermutlich kaum mehrere Monate überleben.

Dort, wo die Regierung den Geldhahn nicht einfach abdrehen kann, wird man um die Gemeinnützigkeit bangen müssen, lästige Steuerprüfungen und andere Einschüchterungsversuche über sich ergehen lassen. Die Arbeit der parteinahen oder privaten Stiftungen im Bildungs-, Vernetzungs- und Unterstützungsbereich wird von noch viel größerer Bedeutung sein als jetzt. Darauf sollte man sich auch dort vorbereiten. Vor diesem Hintergrund erscheint mir auch die Debatte um das Demokratiefördergesetz in einem anderen Licht.

Lösungsvorschläge im Landtag vorgestellt

Im Rahmen des Thüringen-Projekts recherchieren seit über einem Jahr, was auf Demokratie und Rechtsstaat zukommen könnte, wenn die AfD über staatliche Machtmittel verfügt – und sich die Bedrohungsallianzen weiter verschärfen.

Im Rahmen unserer Recherchen haben wir sieben Einfallstore in der Thüringer Verfassungsordnung identifiziert, durch die autoritäre Populisten schlüpfen können, um die Verfassung legal auszuhöhlen – die aber auch ohne große Kosten für die Demokratie geschlossen werden können, solange demokratische, gegebenenfalls verfassungsändernde Mehrheiten möglich sind.

Im April haben wir im Thüringer Landtag ein Positionspapier mit konkreten Lösungsvorschlägen für diese sieben Probleme vorgestellt, die die Einfallstore minimieren. Wir schlagen zum Beispiel vor, dass der Ministerpräsident die Zustimmung des Landtags zur Kündigung von Medienstaatsverträgen braucht, damit er nicht im Alleingang die Rundfunkstaatsverträge zu MDR, ARD und ZDF vernichten kann. Wir sind außerdem dafür, dass das Vorschlagsrecht der Landtagspräsident:in in der Geschäftsordnung konkretisiert wird, um Auslegungsstreitigkeiten vorzubeugen. Polizeipräsident:in, Verfassungsschutzpräsident:in und Landtagsdirektor:in sollten keine politischen Beamt:innen sein. Und konsultative Volksbefragungen sollten von der Verfassung ausgeschlossen werden, um zu vermeiden, dass sich ein Ministerpräsident Björn Höcke das Lieblingsinstrument von Viktor Orban und der PiS in Polen selbst schafft.

Mit unseren Ergebnissen wollen wir vor allem die Menschen erreichen, die ab dem Herbst mit diesen Szenarien konfrontiert sein könnten. Um Funktionsträger:innen auf diese Situationen vorzubereiten und unter ihnen mehr (Rechts-)Sicherheit zu schaffen, organisieren wir mit Kooperationspartner:innen Workshops, etwa mit der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft für Lehrer:innen oder mit der deutschen Richtervereinigung für Rechtreferendar:innen.

Ziviler Verfassungsschutz

Die vier Säulen unserer Arbeit, die sich herauskristallisiert haben – Recherche und Forschung, politische Bildung, Policy Arbeit und Kommunikation –, tragen das, was wir zivilen Verfassungsschutz nennen: Wir wollen die demokratische Öffentlichkeit für die Schachzüge autoritär-populistischer Parteien sensibilisieren und durch Antizipation dafür sorgen, dass sie wachsam bleibt. Wehrhaft ist eine Demokratie, wenn sie sich ihrer Schwächen bewusst ist. Dabei geht es in erster Linie nicht um die Verhinderung der Krise, sondern um die rechtzeitige Vorbereitung auf eine bestimmte Situation.

Das anschaulichste Beispiel für dieses antizipierende Zusammenwirken von Rechtswissenschaft und Zivilgesellschaft findet sich in Israel. Dort gingen Tausende Menschen gegen die sogenannte Justizreform auf die Straße. Sie hatten erkannt, dass die scheinbar technische Frage, wie weit genau der Prüfumfang eines Gerichts reicht, um die es in der Reform unter anderem ging, alle etwas angeht. Solche Änderungen an Recht und Verfassung haben, so scheint es, nichts mit unserem individuellen Leben zu tun – bis sie es tun. Und dann ist es meist schon zu spät.

In Israel haben zahlreiche Rechtswissenschaftler:innen Menschen in ihre Häuser eingeladen, um ihnen zu erklären, was hinter den Plänen der israelischen Regierung steckt. Dabei konnten sie auf Erfahrungen aus Polen und Ungarn zurückgreifen. Anders als dort hat das zivilgesellschaftliche Bewusstsein in Israel dazu geführt, dass das Regierungsvorhaben gesellschaftlich unter Druck geriet. Zu Beginn des Jahres hat der Supreme Court das Gesetz gekippt. Mit ihrem lautstarken Protest hat die israelische Zivilgesellschaft dem Gericht den Rücken gestärkt.

Wir hoffen, dass wir die Schwachstellentests auch auf andere Bundesländer und die Bundesebene ausweiten können, denn wir sehen, dass wir über Thüringen hinaus auf Szenarien aufmerksam machen konnten. Mit etwas Stolz können wir jetzt schon sagen: Das Thüringen-Projekt wirkt.

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3 Kommentare verfügbar

  • Jue.So Jürgen Sojka
    vor 3 Wochen
    Antworten
    Minimieren – nicht eher komplett schließen?!?

    Grad gestern auf tagesschau.de im Kommentar [Zeileweiterschaltung eingefügt] von
    wassolldas 27. August 2024 • 15:28 Uhr
    Franz Josef Strauß sagte 1986 über die übliche Rhetorik von Politikern folgendes:„Es passiert ein schreckliches Verbrechen.
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