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Erwachsenenbildung und Demokratie

BAMF blockiert Integration

Erwachsenenbildung und Demokratie: BAMF blockiert Integration
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Volkshochschulen sind eine wichtige Säule der Demokratiebildung, Teilhabe und Integration. Doch durch den Wandel in der Migrationspolitik, die Wirtschaftskrise und den zunehmenden Druck der Rentenversicherung stehen sowohl sie als auch ihre Dozent:innen vor unsicheren Zeiten.

Was die Zahl der Deutschkurse für Geflüchtete und Migrant:innen angeht, waren die Jahre 2023 bis 2024 Rekordjahre für die Volkshochschule (VHS) Unteres Remstal im Rems-Murr-Kreis. Etwa 7.000 Menschen aus mehr als 100 Ländern nahmen 2024 an Kursen teil, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Doch diese Hochphase ist seit dem letzten Jahr vorbei. Während Alphabetisierungs- und Integrationskurse – mit reduziertem Budget – in diesem Jahr weiterhin finanziert werden, gibt es für berufsbezogene Kurse kaum noch Förderung durch das BAMF.

Diese Entwicklung sieht Stephanie Köhler, Leiterin der VHS Unteres Remstal, mit Sorge. Denn für Geflüchtete und Eingewanderte ist ein Sprachniveau von B2 in vielen Fällen eine zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung, etwa in Pflege- oder Erziehungsberufen. Doch durch die Mittelkürzungen des BAMF haben Menschen, die bereits Integrationskurse abgeschlossen haben, kaum noch Möglichkeiten, berufsbezogene B2-Kurse zu besuchen, die ihnen ermöglichen würden, eine Arbeit aufzunehmen. "Die Menschen bleiben länger in Transferleistungen, während ihnen nur ein kleiner Schritt zur Ausübung ihrer Tätigkeit fehlt", kritisiert Köhler. Zwar bestehe die Möglichkeit, solche Kurse selbst zu finanzieren, doch für viele Geflüchtete seien die Kosten von rund 1.300 Euro pro Kurs schlicht zu hoch.

Der Stellenabbau hat schon begonnen

Vom BAMF kommen die Kürzungen für die Integrationskurse schleichend. So wird der Stundensatz der geförderten Kurse ab dem 17. Teilnehmenden im Kurs reduziert. Auch wenn manche Volkshochschulen pädagogisch bis zu 25 Teilnehmende betreuen könnten, lohnt es sich für sie wirtschaftlich nicht mehr, große Kurse anzubieten. Diese Sparmaßnahme verschärft ein ohnehin schwieriges Verhältnis zwischen Kursträgern und BAMF.

BAMF-Kurse

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert seit 25 Jahren Integrationskurse, berufsbezogene Deutschkurse seit 2017. Die Kurse werden von Volkshochschulen und anderen gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen organisiert und durch zertifizierte Dozent:innen durchgeführt. Die VHS Unteres Remstal organisierte im Jahr 2023 sieben berufsbezogene B2-Kurse, 28 Integrations- und drei Alphabetisierungskurse. Heute sind es nur noch ein berufsbezogener Kurs, ein Integrationskurs und drei Alphabetisierungskurse. Für Selbstzahlerkurse gibt es nicht genügend Nachfrage, weswegen dieses Jahr keine mehr angeboten werden (2023 waren es sechs). Die vom BAMF geförderten Deutschkurse machten bislang rund 50 Prozent des Angebots der Volkshochschule aus. Wie mehrere Medien berichteten, kürzt das BAMF derzeit nicht nur die Mittel für Kurse, sondern hat seit Dezember 2025 auch die Zulassungen für Integrationskurse für Migrant:innen auf Eis gelegt. Vor allem freiwillige Teilnehmer:innen würden nicht mehr zugelassen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband sprach von einer "dramatischen Situation".  (ses)

Als Beispiel für bürokratische Hürden nennt VHS-Leiterin Köhler die Unterschriften der Teilnehmenden, die einzeln vom BAMF kontrolliert werden. Leistungen können vollständig gestrichen werden, wenn sich etwa nach einem Alphabetisierungskurs eine Unterschrift verändert oder mit einem ausradierbaren Kugelschreiber unterschrieben wird. Offensichtlich vertraut das BAMF den Kursträgern nicht – auch wenn es sich um öffentliche Einrichtungen handelt.

Die VHS Unteres Remstal wird von fünf Kommunen im Rems-Murr-Kreis getragen und verfügt über Räume in Waiblingen, Fellbach, Weinstadt, Kernen und Korb. Rund 20 Prozent der Kosten werden durch die Kommunen abgedeckt. Kleine Anteile kommen vom Land sowie über Förderungen von Sparkassen. Den Rest muss die Volkshochschule selbst erwirtschaften, etwa über Förderprojekte und Kursgebühren.

Wegen der Wirtschaftskrise und der daraus folgenden Finanznot der Kommunen, die sich schon durch Kürzungen bemerkbar macht, gibt es derzeit keine Hoffnung auf steigende kommunale Zuschüsse, sagt Köhler. Seit 20 Jahren sind diese schon nicht mehr erhöht worden, aber in dieser Zeit ging es der Volkshochschule dank der BAMF-Gelder besser. 

Die Folge der finanziellen Unsicherheit ist, dass die Zahl der Beschäftigten schrittweise reduziert wird: Stellen von Mitarbeitenden, die in Rente gehen oder deren Verträge auslaufen, werden nicht nachbesetzt. Das betrifft sowohl Verwaltungsstellen als auch Bereichsleitungen. Manche Leitungsstellen werden mit Gymnasiallehrkräften besetzt, finanziert über das Kultusministerium für vier Jahre – wenn das Regierungspräsidium keine Engpässe bei Schulen feststellt und dies genehmigt.

Weniger Kurse, weniger Teilhabe und Begegnung

Dozent:innen werden im Remstal nicht angestellt, sondern als freie Lehrkräfte auf Stundenbasis bezahlt. Das ist in den meisten Volkshochschulen der Fall. Manche haben sich aber entschieden, fairer zu arbeiten, und haben Lehrkräften Arbeitsverträge angeboten. An der Volkshochschule Schwäbisch Gmünd zum Beispiel sind sechs Deutschlehrer:innen befristet angestellt. Dadurch ist die VHS nun durch die BAMF-Kürzungen besonders unter finanziellem Druck. 

Die Deutschkurse wurden dort bislang nicht nur vom BAMF getragen. Die Stadt hatte lange eine vergleichsweise großzügige Integrationspolitik verfolgt und unter anderem Turbokurse für Akademiker:innen mitfinanziert. Das ist inzwischen vorbei. "Alles ist für dieses Jahr gestrichen worden", sagt die Gmünder VHS-Leiterin Ingrid Hoffmann entsetzt. Immerhin läuft noch ein Projekt zur Grundbildung für Erwachsene, das von der EU und dem Land Baden-Württemberg für die nächsten zwei Jahre gefördert wird. Was danach passiert, ist ungewiss.

Ob Kooperationen mit Unternehmen die wirtschaftliche Lücke ausgleichen könnten? "Welche Unternehmen?", fragt Hoffmann sarkastisch. Der Spielwarenhersteller Schleich strukturierte 2025 um und verlegte nach fast 90 Jahren seinen Hauptsitz von Schwäbisch Gmünd nach München. Und Bosch baut an seinem Standort hier bis 2030 fast 2.000 Stellen ab. Die wirtschaftlichen Folgen werden daher nicht nur die Deutschkurse betreffen, sondern auch die Zahlungsfähigkeit vieler Bürger:innen – etwa für VHS-Angebote in Sport, Gesundheit oder Kultur. Eine Insolvenz der Schwäbisch Gmünder VHS droht zwar noch nicht, doch "die Prognose zeigt, dass die Polster langsam abschmelzen", sagt Hoffmann. Weniger VHS-Kurse bedeuten auch weniger Teilhabe und Begegnung zwischen Menschen unterschiedlicher sozialer Schichten und solchen mit und ohne Migrationsgeschichte. "Ich mache mir Sorgen um die Zukunft. Kultur und Bildung sind eklatant wichtig für unsere Demokratie und das Miteinander", sagt die VHS-Leiterin.

Ohne Selbstständige keine Volkshochschule

Das Geschäftsmodell der Volkshochschulen, das überwiegend auf freiberuflichen Dozent:innen basiert, ermöglichte es in den vergangenen 30 Jahren, flexibel auf gesellschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Aktuell etwa mit Kursen zur Arbeit mit Künstlicher Intelligenz. An der VHS Unteres Remstal bieten rund 600 selbstständige Dozent:innen Kurse an. Einige sind hauptberuflich selbstständig, andere unterrichten nur wenige Male im Jahr neben ihrem Hauptberuf.

Das Herrenberg-Urteil

Rund 175.000 selbstständige Lehrkräfte unterrichten laut Deutschem Volkshochschul-Verband derzeit an Volkshochschulen. Als rechtliches Kriterium für eine selbstständige Beschäftigung galt spätestens seit Ende der 1970er-Jahre, dass sie zeitlich und sachlich begrenzte Lehraufträge ohne Einbindung in ein klassisches Bildungsunternehmen wahrnahmen. Merkmale einer abhängigen Beschäftigung wiederum waren etwa vorgegebene Unterrichtszeiten und -räume oder fehlender Einfluss auf die zeitliche Gestaltung der Tätigkeit. Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 führte zu einer Neubewertung: Das BSG stufte eine Klavierlehrkraft an der städtschen Musikschule Herrenberg als abhängig beschäftigt ein. Als entscheidend wertete es hier den Grad der betrieblichen Eingliederung in die Organisationsstruktur der Musikschule. In der Folge änderte sich bei den Sozialversicherungen die Auslegung der Kriterien: Für Selbstständigkeit gilt nun das Kriterium der "unternehmerischen Eigenschaft" als zentral, und dies erfordert den Nachweis echter unternehmerischer Chancen und Risiken sowie einer eigenen betrieblichen Organisation. Geprüft wird von der Rentenversicherung, welche Kriterien vorliegen und welche Merkmale überwiegen, im Streitfall müssen Gerichte entscheiden. Mehrere Arbeitgeberverbände setzen sich derzeit für eine gesetzliche Neuregelung ein, die Selbständigkeit genauer definiert.  (ses/os)

Jürgen Lutz ist einer der freien Dozenten. Er ist seit 25 Jahren in der Erwachsenenbildung tätig. Seit zehn Jahren arbeitet er freiberuflich in der politischen Bildung an 14 verschiedenen Volkshochschulen mit dem Schwerpunkt Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Ein Weg, den er nicht mehr empfehlen würde; inzwischen rät er davon ab, sich in der Erwachsenenbildung selbstständig zu machen. Dem 54-jährigen Politikwissenschaftler bereiten die Kürzungen große Sorgen – insbesondere mit Blick auf die Demokratiebildung. "Die Situation ist schwierig für alle", sagt Lutz.

Für die Volkshochschulen besteht der Vorteil der Beauftragung freiberuflicher Dozent:innen darin, dass diese ihre Sozial- und Rentenversicherung selbst tragen. Das könnte sich aber bald ändern und dadurch das Geschäftsmodell der über 800 Volkshochschulen in Deutschland gefährdet werden – ebenso wie das vieler Musikschulen und anderer Bildungsträger. Denn durch das "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts von 2022 gelten schärfere Kriterien für die Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Tätigkeit. Geprüft werden soll dies von der Rentenversicherung.

Ein Jahr lang Augen zudrücken

Würde die Rentenversicherung ihre verschärfte Prüfung bei Volkshochschulen umsetzen, müssten diese rund 40.000 Selbstständigen in Baden-Württemberg Arbeitsverträge anbieten – oder Kurse streichen. Bundesweit sind sogar 175.000 freie Dozent:innen betroffen. Noch haben sie eine Gnadenfrist: Dank einer Vereinbarung zwischen Rentenversicherung und Volkshochschulverband wird es dieses Jahr noch keine Prüfungen geben. Auch Musikschulen und andere öffentliche Träger, die mit freien Dozent:innen arbeiten, haben ein Jahr Zeit, um ihr Geschäftsmodell anzupassen. Unternehmen profitieren nicht von dieser Sonderregelung.

Die Volkshochschulen hoffen schon, dass die jetzige Sonderregelung in einem neuen Gesetz verankert wird. Die Kriterien, welche Form der Tätigkeit vorliege, sollten "zur modernen Wissensgesellschaft passen" und "in der Praxis leicht anwendbar sein", fordert der Deutsche Volkshochschul-Verband. Er plädiert für "eine unbürokratische Lösung, die Selbstständigkeit erhält und zugleich soziale Absicherung stärkt". Selbstständigkeit dürfe nicht allein auf "freien Arbeitsort" und "unternehmerisches Risiko" reduziert werden, heißt es in einem Positionspapier des Verbands von November 2025.

Auf Anfrage begründet die Rentenversicherung die Verschärfungen der Kriterien mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Demnach liegt eine abhängige Beschäftigung vor, wenn Arbeitnehmer:innen in den Betrieb eingegliedert sind und der Arbeitgeber bestimmt, wann, wie lange, wo und wie gearbeitet wird. Auf die Forderung des Volkshochschul-Verbands nach einem transparenten Feststellungsverfahren geht die Rentenversicherung in ihrer Antwort nicht ein. Auf ihrer Homepage ist zu der Problematik zu lesen: "Die Merkmale sind nicht statisch. Sie werden laufend fortentwickelt und konkretisiert."

Mehr Bürokratie, um Sozialabgaben zu sparen

Um die Merkmale der Selbstständigkeit bei ihren Dozent:innen zu stärken, mussten die Volkshochschulen in diesem Jahr provisorisch zahlreiche organisatorische Maßnahmen ergreifen, die zusätzliche bürokratische Hürden verursachen. Freiberufliche Lehrkräfte von BAMF-geförderten Kursen dürften zum Beispiel keine Teilnehmendenlisten mehr selbst führen. Stattdessen müsste eine angestellte Verwaltungskraft täglich zu den Kursorten fahren, um Unterschriften einzusammeln.

Volkshochschulen in Deutschland

Bundesweit gibt es 827 Volkshochschulen, 160 davon in Baden-Württemberg. In der Weimarer Republik wurde die Förderung von Volkshochschulen als wichtige Säule der Erwachsenenbildung und damit der demokratischen Teilhabe erstmals gesetzlich verankert. Nach ihrer Abschaffung unter den Nationalsozialisten wurden sie nach dem Zweiten Weltkrieg und erneut nach der Wiedervereinigung als zentrale Orte der Bildung für alle und Orte der Demokratie gestärkt. In den 1960er-Jahren sowie in den vergangenen zehn Jahren spielten sie zudem eine bedeutende Rolle als Integrationsakteure.  (ses)

Auch fachlicher Austausch würde durch die Anpassungen eingeschränkt werden: Früher trafen sich die Dozent:innen ein- bis zweimal pro Semester in der VHS. Heute darf dies nicht mehr von der Bereichsleitung organisiert werden, da es als Weisung interpretiert werden könnte. Zudem ist Wettbewerb ausdrücklich erlaubt: Dozent:innen dürfen in Volkshochschulkursen für eigene Angebote werben – auch mit dem Risiko, Teilnehmende abzuwerben.

Tobias Diemer vom Volkshochschulverband Baden-Württemberg warnt, dass ohne selbstständige Lehrkräfte das vielfältige Angebot nicht aufrechterhalten werden könne. Zwar zeigt der Verband Verständnis für die Sparzwänge der Kommunen, er warnt jedoch davor, dass der Kernauftrag der Volkshochschulen als unverzichtbarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und des gesellschaftlichen, demokratischen Zusammenlebens gefährdet sei, wenn Kurse deutlich teurer werden würden.

Diemer plädiert daher für eine verlässliche langfristige Finanzierung des Sprachprogramms aus dem Bundeshaushalt, vor allem für berufsbezogene Kurse für Zuwanderer. Zudem setzt er auf das Land Baden-Württemberg, dessen Beteiligung an der Finanzierung bislang niedrig ist. Zwar gibt es eine Vereinbarung, die Förderung bis 2030 zu erhöhen, doch diese muss erst in den kommenden Haushalten umgesetzt werden. Langfristig wird eine Drittelfinanzierung durch das Land angestrebt. Mit derzeit rund acht Prozent ist Baden-Württemberg davon noch weit entfernt.

Ob die nächste Landesregierung die Erwachsenenbildung stärken wird, hängt von den Wahlergebnissen im März ab. Konkrete Aussagen zur Erwachsenenbildung, lebenslangem Lernen und Volkshochschulen finden sich nur in den Wahlprogrammen von Volt, den Grünen und der Linken. Die CDU erwähnt Volkshochschulen lediglich in Bezug auf die Qualifizierung von Betreuungskräften für Ganztagsschulen.

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1 Kommentar verfügbar

  • Claus Wilcke
    vor 9 Stunden
    Antworten
    Die Bundesregierung streicht den Zugang für ein gutes Drittel der Integrationkursteilnehmer -
    Auszug aus einer Pressemitteilung des BVIB e.V. – Bundesverband für Integrations- und Berufssprachkurse:

    Das BAMF-Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26 vom 09.02.2026 legt fest, dass bis auf…
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