Es regnet fein, aber ausdauernd auf die etwa 200 Menschen auf dem Schillerplatz in der Stuttgarter Innenstadt, die kalte Nässe zieht in die Glieder. Und Hannes Rockenbauch kündigt schon an, dass seine Worte nicht geeignet sind, die Stimmung zu heben. "Wir brauchen noch richtig viele Unterschriften", sagt der SÖS-Stadtrat den Teilnehmer:innen der 776. Montagsdemo gegen Stuttgart 21. Er meint Unterschriften für das Bürgerbegehren, das am 15. Juli startete (Kontext berichtete). Damit will die Initiative "Bahnhof mit Zukunft" den Weg für einen Bürgerentscheid ebnen, um die Bebauung des A2-Areals, ein Teilgebiet der durch S 21 freiwerdenden Gleisflächen, zu verhindern.
20.000 Stimmen braucht sie, zu ihren Initiator:innen gehören unter anderem die von Rockenbauch geführte Fraktionsgemeinschaft Die Linke SÖS Plus im Gemeinderat und der VCD Baden-Württemberg. Während der Sommerferien sei kaum etwas zusammengekommen, beklagt Rockenbauch, den Rückstand noch bis zum 15. Oktober aufzuholen – dann müssen alle gesammelten Unterschriften im Rathaus abgegeben werden – sei ein Kraftakt. "Aber auch wenn es so aussieht, als ob wir noch ein Wunder bräuchten", sagt Rockenbauch auf der Demo-Bühne, "macht mich doch eines aggressiv: Die Arroganz des Rathauses."
Vergangene Woche wurde bekannt, dass im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) am 14. Oktober, also einen Tag vor Ende der Frist für das Bürgerbegehren, die Vergabe der Freiraum- und Erschließungsplanung sowie die Vorplanung für die A2-Fläche auf der Tagesordnung steht. Damit werde dem Bürgerbegehren "in unzulässiger Weise vorgegriffen", kritisiert Rockenbauch scharf. Die Entscheidung so zu terminieren, sei "ein besonders dreister Versuch, das Bürgerbegehren zu übergehen und in überheblicher Weise Fakten zu schaffen".
Laut Stadt wird am 14. Oktober noch nicht entschieden
Wegen des Termins im STA hat Rockenbauch am vergangenen Montag einen Brief an OB Frank Nopper (CDU) geschrieben. In diesem fordert er das Stadtoberhaupt auf, "jegliche Behinderung des Bürgerbegehrens durch Sie und die Ihnen unterstellte Stadtverwaltung zu unterlassen und stattdessen Bürgerinnen und Bürger der Stadt, denen Sie ihr Amt verdanken, bei der Wahrnehmung demokratischer Rechte zu unterstützen".
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