"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden", heißt es in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. Und weiter: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Wenn es um notwendige Nachschärfungen in Sachen Gleichbehandlung geht, müsste angesichts dieser Formulierungen jede Diskussion enden, bevor sie überhaupt begonnen hat. Tatsächlich passiert aber genau das Gegenteil: Die Zivilgesellschaft und Verbände, Betroffene, Rote, Grüne und Linke weisen auf die klaffende Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit hin, auf Alltagsdiskriminierungen und Ungerechtigkeiten; die Union und die FDP, Unternehmensvertreter:innen oder Polizeigewerkschaften entfachen einen faktenfernen Kulturkampf mit der immergleichen Behauptung, die Causa sei in der Verfassung abschließend und ausreichend geregelt.
Die Kritiker:innen des baden-württembergischen Gleichbehandlungsgesetzes sind mit ihrem Vorwurf, es handle sich "um ein Bürokratiemonster", einem Zirkelschluss erlegen. Denn der prognostizierte riesige Mehraufwand entsteht vor allem dann, wenn reihenweise diskriminierte Menschen sich zu Recht wehren – gegen die Behandlung auf Ämtern, in der Schule, durch die Polizei. Wenn das aber so sein sollte, ist der Beweis geführt, wie dringend es neue strenge Regeln braucht, gerade um das Grundgesetz 75 Jahre nach der Verabschiedung mit Leben zu erfüllen.
4 Kommentare verfügbar
Martin
vor 3 WochenVielleicht sollte man mal anfangen sich darüber Gedanken zu machen.