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Gleichbehandlungsgesetz BW

Erst hü, dann hott

Gleichbehandlungsgesetz BW: Erst hü, dann hott
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Den Entwurf ihres Antidiskriminierungsgesetzes haben die grünen und schwarzen Minister:innen schon vor zehn Monaten beschlossen. Es könnte also längst in Kraft sein. Würde es nicht von der CDU, von Kommunen, Unternehmensverbänden und von Winfried Kretschmanns engstem Mitarbeiter torpediert.

 "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden", heißt es in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. Und weiter: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Wenn es um notwendige Nachschärfungen in Sachen Gleichbehandlung geht, müsste angesichts dieser Formulierungen jede Diskussion enden, bevor sie überhaupt begonnen hat. Tatsächlich passiert aber genau das Gegenteil: Die Zivilgesellschaft und Verbände, Betroffene, Rote, Grüne und Linke weisen auf die klaffende Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit hin, auf Alltagsdiskriminierungen und Ungerechtigkeiten; die Union und die FDP, Unternehmensvertreter:innen oder Polizeigewerkschaften entfachen einen faktenfernen Kulturkampf mit der immergleichen Behauptung, die Causa sei in der Verfassung abschließend und ausreichend geregelt.

Die Kritiker:innen des baden-württembergischen Gleichbehandlungsgesetzes sind mit ihrem Vorwurf, es handle sich "um ein Bürokratiemonster", einem Zirkelschluss erlegen. Denn der prognostizierte riesige Mehraufwand entsteht vor allem dann, wenn reihenweise diskriminierte Menschen sich zu Recht wehren – gegen die Behandlung auf Ämtern, in der Schule, durch die Polizei. Wenn das aber so sein sollte, ist der Beweis geführt, wie dringend es neue strenge Regeln braucht, gerade um das Grundgesetz 75 Jahre nach der Verabschiedung mit Leben zu erfüllen.

Seit Jahrzehnten immer wieder das Gleiche

Der Kampf um die alltägliche Anwendung von Artikel 3, Absatz 3 hat eine lange Geschichte: Schon vor einem Vierteljahrhundert (!) musste die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ihr von internationalen Fachleuten hochgelobtes Gesetz wieder einpacken. Unter anderem, nachdem Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt von "Sprengstoff für die Wirtschaftsordnung" gesprochen hatte, der nur "einen Haufen neuer Bürokratie" entfachen werde. Und das war 2006 nicht anders, als die Nachfolgerin im Amt, Brigitte Zypries (SPD), immerhin gemeinsam mit der Union und dem Segen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dann doch noch ein abgeschwächtes Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den Weg bringen konnte. "Zum Schutz vor Benachteiligungen im Arbeits- und im Zivilrecht, im Berufsleben, aber auch bei Alltagsgeschäften", so die Sozialdemokratin, die zugleich und immer wieder aber die "ideologische und faktenfreie Kritik" am AGG beklagen musste.

Ein nächstes Kapitel der unrühmlichen Geschichte wird in Berlin 2020 geschrieben, als dort das erste Landesparlament gesetzliche Lücken für den Umgang mit Menschen in der Verwaltung, bei der Polizei oder in Schulen schließt. Prompt polemisierte die CDU mit Behauptungen wie jener, "dass jeder Angehörige eines arabischen Clans, der Gegenstand von polizeilichen Maßnahmen wird, künftig die Polizei unter Hinweis auf seine Abstammung unter Rechtfertigungszwang setzen kann". Inzwischen regiert die Union in der Hauptstadt und sammelte die Regelungen nicht ein.

Baden-Württemberg hat sich 2021 auf den Weg gemacht. Schon im Sondierungspapier, dem Sesam-öffne-dich für die CDU zurück an den gemeinsamen Kabinettstisch mit Kretschmanns Grünen, heißt es: "Die Verhandlungsparteien wollen eine Gesellschaft, in der sich jede und jeder unabhängig vom sozialen Hintergrund, von körperlichen Voraussetzungen, von Geschlecht und sexueller Identität, von Religion, Hautfarbe oder Herkunft selbst verwirklichen kann." Und weiter: "Vor diesem Hintergrund streben die Verhandlungsparteien ein Antidiskriminierungsgesetz an, um Diskriminierung wirkungsvoll zu verhindern und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und allen öffentlichen Stellen des Landes weiter zu stärken."

Im Koalitionsvertrag dafür, nun dagegen

Ohne ein schwarzes Ja zu diesen Formulierungen wären Thomas Strobl, Manuel Hagel und die Ihren wieder in der Opposition gelandet. Auch im Koalitionsvertrag ist das Vorhaben fest vereinbart. Die Dinge nahmen ihren Lauf: Das CDU-geführte Innenministerium formulierte einen Gesetzentwurf, der im Dezember 2023 vom Kabinett verabschiedet wurde. 14 Merkmale sind erfasst, von der sexuellen Identität über physische oder psychische Behinderungen bis hin zum Alter, gelten soll das Gesetz für die öffentliche Verwaltung. Schon am Rande der Koalitionsgespräche versuchte Grünen-Verhandler Oliver Hildenbrand, das Bürokratie-Argument zu entkräften, weil "Arbeit, zum Beispiel in den Kommunen, ja nur da entstehen kann, wo das Prinzip der Gleichbehandlung nicht eingehalten wird." Und von der schon zu Däubler-Gmelins Zeiten bemühten Behauptung eines Generalverdachts gegen Polizei und Beamtenschaft wollte und will er überhaupt nichts wissen. Das Gesetz folge der Erkenntnis, "dass Diskriminierung und Rassismus nicht einfach so verschwinden und wir deshalb strukturelle Maßnahmen ergreifen, um den einzelnen Betroffenen gerecht zu werden".

Gerade Hagel ist Hildenbrand gegenüber sogar persönlich im Wort. Ihre gemeinsamen Spaziergänge während der Koalitionsgespräche galten als vertrauensbildende Maßnahme und wurden publik. Ohne danach gefragt zu werden, führte der damalige CDU-Generalsekretär Hagel das Antidiskriminierungsgesetz als Beispiel für das persönlich gute Verhältnis und die Sinnhaftigkeit der Kontakte an. "Ich glaube, es war Hans-Dietrich Genscher, der einmal gesagt hat: Koalitionen scheitern nie an Inhalten, sondern immer an Personen", so Hagel in einem Doppel-Interview mit Hildenbrand im Juli 2021 in der "Südwestpresse". Man müsse sich ehrlich sagen können, was geht und was nicht. Er habe gesagt: "Eine Beweislastumkehr, die nach dem Berliner Modell zu Lasten unserer Polizei gehen würde, kannst du vergessen." Die Beweislastumkehr steht denn auch nicht im Entwurf des Gesetzestextes.

Kretschmann hält zu seinem Amtschef

Heute könnte sich der CDU-Landes- und Fraktionschef als Geisterfahrer selbst entgegenkommen, wenn er es als CDU-Kurs bezeichnet, auf das Gleichbehandlungsgesetz zu verzichten: "Und wenn unser grüner Koalitionspartner auf unseren Kurs einschwenkt, finden wir das vollkommen richtig." Die Grünen möchten das aber gar nicht, jedenfalls nicht die für das Thema verantwortlichen Politiker:innen, Teile der Fraktion und der Basis.

Einer allerdings ist dennoch konkret aktiv geworden, ein einziger: Florian Stegmann, der Amtschef im Staatsministerium, der vorbei an einem anderen Grünen namens Winfried Kretschmann an einen dritten Parteifreund, an Fraktionschef Andreas Schwarz, einen Brief schrieb, der es in sich hat.

Stegmann pflegt schon länger seinen Ruf, ein ziemlich machtorientierter und von Eitelkeit nicht gänzlich freier Mensch zu sein. Am 29. August bestätigte er diese Einschätzung: "Sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen als auch auf Grund der konkreten Ausgestaltung kann und werde ich den aktuell vorliegenden Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes nicht in die weitere Regierungsarbeit einbringen." Ich? Ein Spitzenbeamter als heimlicher Regierungschef?

Ferda Ataman. Foto: Heinrich-Böll-Stiftung, CC BY-SA 2.0

Die EU will mehr als Kretschmann

Ferda Ataman, die "Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung", empfiehlt den Ländern im fünften Bericht zur Lage in Deutschland in deutlichen Worten, Lücken im Diskriminierungsschutz des Bundes zu schließen, denn: "Derzeit sind Bürger*innen besser vor Diskriminierung durch private Akteur*innen als vor Benachteiligung durch staatliche Stellen geschützt." Und die gebürtige Stuttgarterin macht auf einen Umstand aufmerksam, den die Kritiker:innen genauso wie Stegmann nicht auf dem Schirm haben dürften. Im vergangenen Mai hat die EU Richtlinien über "Standards für Gleichbehandlungsstellen" verabschiedet, um für Gleichbehandlung von Personen zu sorgen, ungeachtet, wie es durchaus dem Grundgesetz ähnlich heißt, "ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit". Und dies muss bis Mai 2026 ohnehin in deutsches Recht gegossen sein.  (jhw)

Andere Passagen des Schreibens lassen ebenfalls aufhorchen. Stegmann beschreibt seine Funktion im Staatsministerium in dem dreiseitigen Schreiben als die eines "politischen Regierungsbeauftragten" und meint, er habe über den Koalitionsvertrag zu wachen. Die Abkehr – trotz des Kabinettsbeschlusses – vom Gleichbehandlungsgesetz begründet Stegmann mit "reiflicher und tiefer Überzeugung". Und mit der anhaltenden Kritik unter anderem von Unternehmensvertreter:innen. Das alles enttarnt den Chef der Staatskanzlei (CdS) als unangemessen übereifrig und letzteres auch noch als kenntnisarm. Denn Unternehmen sind zwar vom AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) des Bundes betroffen, das übrigens alle Horrorprognosen in Sachen Überforderung, Bürokratie oder zum Ansturm Betroffener auf die Gerichte bisher nicht erfüllt hat, von den Landesregelungen jedoch nur am Rande.

Tagelang durfte unter landespolitisch Interessierten spekuliert werden, wie Kretschmann mit der beispiellosen Insubordination umgeht. Nicht wenige Mitarbeiter:innen im Staatsministerium hofften auf ein Ende der Ära Stegmann, trauten dem Ministerpräsidenten ein kraftvolles Signal zu, dass er sich die Beschädigung durch den eigenen CdS nicht bieten lässt. Nach der Kabinettssitzung vom Dienstag lieferte er zumindest den Beweis, für eine Überraschung gut zu sein. Denn Kretschmann griff zum Stilmittel der alles beschönigenden Volte. Er habe den Brief nicht gekannt, musste er zugeben, das sei aber auch gar nicht notwendig gewesen, denn sein Amtschef "weiß genau, was ich will, und was ich denke". Dann folgte eine realitätsferne Beschreibung Stegmanns. Arrogant? Das hätte ihm auffallen müssen, sagte der Ministerpräsident, weil niemand so eng mit ihn zusammenarbeite. Das Gesetz übrigens ist noch lange nicht durch. Und wenn, erblickt es ohnehin nur in stark abgeschwächter Form das Licht der Welt. "Wir verhandeln das nun", so Kretschmann, was beweist, dass dem Philosophen im Ministerpräsidenten der logische Faden gerissen ist. Denn wenn der CdS wirklich weiß, was sei Chef denkt, müsste nach diesem Schreiben das Vorhaben erst recht und endgültig erledigt sein. Und Artikel 3, Absatz 3 bleibt Beiwerk für zu Herzen gehende Sonntagsreden.

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4 Kommentare verfügbar

  • Martin
    vor 3 Wochen
    Antworten
    Wer regiert denn hier? Deutschland oder die EU?
    Vielleicht sollte man mal anfangen sich darüber Gedanken zu machen.
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