Hat etwas länger gedauert als erwartet – ein Satz, der im Zusammenhang mit Stuttgart 21 nicht gerade Seltenheitswert hat. Dass ganze sieben Monate seit dem dritten Verhandlungstag vergehen sollten, bis das Verwaltungsgericht Stuttgart in Sachen S-21-Mehrkostenklage am vergangenen Dienstag, 23. April, wieder zusammenkam, war aber doch erstaunlich und auch vom Gericht nicht so gewollt. Zweimal wurde der vierte Verhandlungstermin verschoben, "aus Gründen, die nicht nur an uns lagen", wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern sagt, weiter ins Detail geht er nicht.
Seit Dezember 2016 klagt die Deutsche Bahn AG gegen ihre vier S-21-Projektpartner Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Regionalverband Stuttgart und Flughafen Stuttgart, damit diese sich an den Mehrkosten von Stuttgart 21 beteiligen, die über die im Finanzierungsvertrag geregelten Summen hinausgehen. Denn diese bei Großprojekten nicht ganz unwesentliche Frage regelt der Vertrag leider nicht, zumindest nicht explizit. Seit Mai 2023 wird vor der 13. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts verhandelt. Und seit der letzten Sitzung im September hat sich in Sachen Stuttgart 21 einiges getan.
Im Dezember 2023 sickerte nach und nach durch – nicht sehr überraschend –, dass die Bahn den für Ende 2025 geplanten Eröffnungstermin für den neuen Tiefbahnhof nicht wird halten können. Entweder die Eröffnung wird nur teilweise oder gleich komplett nach hinten verschoben – welche Variante es letztendlich wird, darüber wollen die DB und ihre Projektpartner noch sprechen. Und der Aufsichtsrat der Bahn verkündete im Dezember eine weitere Kostensteigerung: Nach bislang rund 9,8 Milliarden Euro rechne man nun mit einem "Gesamtfinanzierungsrahmen" von 11,453 Milliarden für das Projekt. Auch keine Überraschung.
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