(…) Die "Kunduz-Affäre" ist ein Kriegsverbrechen erster Ordnung, dennoch versuchte die Bundeswehr lange Zeit, die Vorfälle herunterzuspielen. Klein rechtfertigte seinen Tötungsbefehl, indem er behauptete, die Tanklaster als potenzielle Gefahr für deutsche Soldaten erkannt zu haben. Damals, am 4. September 2009, wurden zwei voll beladene Tanklastzüge von Taliban-Kämpfern entführt. Die Extremisten verloren allerdings die Kontrolle über die Fahrzeuge, weshalb sie schon bald in einem Flussbett festgefahren waren. Kurz darauf näherten sich Anwohner aus den umliegenden Dörfern, um Benzin abzuzapfen. Unter ihnen waren zahlreiche Kinder.
Dass Klein schwerwiegende Fehler begangen hat, steht außer Frage. Zu diesem Schluss kam selbst die NATO nach einer ausführlichen Untersuchung des Luftangriffs. Der damalige Oberst hatte dem amerikanischen Bomberpiloten gemeldet, dass sich NATO-Truppen im Kampf mit dem Feind befinden würden. Klein behauptete außerdem, dass sich bewaffnete Taliban-Kämpfer um die Tanklaster versammelt hätten. Beide Meldungen stellten sich als falsch heraus. Innerhalb kürzester Zeit entmenschlichte Klein damit die Einheimischen und gab sie zum Abschuss frei. Nach den Gräueltaten der Briten, der Sowjets und der Amerikaner hatte sich nun auch Deutschland in die Liste der Kriegsverbrecher in Afghanistan eingetragen.
Eine ordentliche Untersuchung und Aufarbeitung des Bombardements fand allerdings nicht statt. Stattdessen wurde Klein, der nicht nur eine gravierende Fehlentscheidung gefällt hatte, sondern für diese im Nachhinein keinerlei Reue zeigte, sogar im September 2012 befördert. Das Verteidigungsministerium versuchte damals, den Vorfall kleinzureden. Die Beförderung Kleins konnte man anfangs lediglich in einer kleinen Meldung auf der dritten Seite von "Bundeswehr aktuell" entnehmen. Doch bald darauf machte die Meldung die Runde und erreichte auch Afghanistan.
Der Oberst lässt töten und wird befördert
Für die Menschen in Kunduz war die Beförderung Kleins ein Schlag ins Gesicht. Die Hinterbliebenen der Opfer kamen zu dem Schluss, dass man für die Ermordung ihrer Angehörigen im Westen belohnt werde. Warum sollten sie auch anders reagieren? Man stelle sich vor, ein afghanischer Offizier bombardiert 150 Menschen in Bayern oder in Baden-Württemberg und wird im Anschluss nicht bestraft, sondern befördert. Natürlich werden derartige Vergleiche selten in Betracht gezogen, weil in Deutschland kein Krieg herrscht. Dennoch kann man sich mit einem solchen Perspektivenwechsel die Lage der Menschen vor Ort verdeutlichen.
Erwähnenswert ist in diesem Kontext die Tatsache, dass die Deutschen im Norden Afghanistans im Vergleich zu den anderen NATO-Truppen eine Zeit lang recht angesehen waren. Man betrachtete sie nicht per se als fremde Besatzer, sondern als Menschen, die ernsthaft helfen wollen. Dies hat auch historische Gründe. Bereits vor einhundert Jahren errichteten deutsche Ingenieure Infrastruktur in der Hauptstadt Kabul sowie in einigen anderen Provinzen. Viele afghanische Völker berufen sich bis heute auf ihren indogermanischen Ursprung und betrachten die Deutschen als entfernte Verwandte. Sowohl im Persischen als auch in Paschtu, der Sprache der Paschtunen, lassen sich viele Gemeinsamkeiten mit deutschem Wortschatz und Grammatik finden.
Karim Popal, ein deutsch-afghanischer Anwalt, der die Opfer von Kunduz vertritt, kritisiert bis heute Kleins Beförderung scharf und spricht von einer Ohrfeige für die Hinterbliebenen. Für jene, die ihre Verwandten bei dem Luftangriff verloren haben, sei es unverständlich, warum ein Kriegsverbrecher zum General befördert wird, anstatt bestraft zu werden. Abgesehen davon beklagt sich Popal generell über den Umgang verschiedener deutscher Institutionen mit der "Kunduz-Affäre".
Der Opferanwalt fordert Gerechtigkeit – bis heute
Der Rechtsanwalt war sich von Anfang an der Tatsache bewusst, dass der juristische Kampf gegen die Bundeswehr alles andere als einfach werden würde. Dies wurde schnell deutlich, etwa als im Jahr 2010 gegen ihn eine Hetzkampagne seitens einiger bekannter deutscher Medien gestartet wurde. Popal wurde unter anderem vorgeworfen, ein "Taliban-Anwalt" zu sein, der die Lage der Opfer ausnutzen würde, um sich persönlich zu bereichern. Die Behauptungen waren völlig aus der Luft gegriffen, aber Popals Ruf wurde nachhaltig beschädigt. Der Bremer Anwalt, der sich schon seit Jahren für die Rechte seiner Landsleute einsetzt, auch im Bereich von Asylfragen, ließ sich davon allerdings nicht beeindrucken. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass Popal zu den wenigen Personen gehört, die Kunduz nach dem Luftangriff persönlich aufsuchten und vor Ort eigene Recherchen anstellten. Vor allem in Hinsicht auf die Entschädigungen verlangt der Anwalt der Hinterbliebenen Gerechtigkeit – bis heute.
Berichten zufolge hat die Bundeswehr Entschädigungszahlungen in Höhe von 1,1 Millionen Dollar bezahlt. Mehr als die Hälfte davon ging an die Opfer von Kleins Angriff. Die Bundeswehr zahlte jeder Opferfamilie gerade einmal 5 000 Dollar – und das unabhängig davon, wie viele Angehörige sie durch den Angriff verloren hatte. Für andere Kriegsschäden, etwa zerstörte Autos, wurden 10 000 Dollar bezahlt. Währenddessen erhalten die Angehörigen gefallener Bundeswehrsoldaten rund 100 000 Euro. Für Popal eine Verhöhnung der afghanischen Opfer, deren Hinterbliebene noch nicht einmal direkt entschädigt wurden: Die Zahlungen wurden von der Bundesregierung mit korrupten Lokalpolitikern wie dem Gouverneur von Kunduz und allerlei anderem Personal, das mit der NATO vor Ort zusammenarbeitet, abgewickelt. Sie versickerten meist im Nirgendwo und waren in erster Linie eine PR-Show. "Nehmt das Geld und seid ruhig", so die Message.
Popal hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, höhere Entschädigungszahlungen für die Hinterbliebenen aller Opfer zu erzielen. "Afghanen sind nicht so billig", sagt er und verlangt mindestens 39 000 Euro für jedes Todesopfer von Kleins Anschlag. Popal jüngste Klage wurde vom Bundesgerichtshof im Jahr 2016 zurückgewiesen. Allerdings vertritt er bis heute die Opfer aus Kunduz und will seinen juristischen Kampf nicht aufgeben. "Man hat den eigenen Soldaten auf internationaler Ebene einen Freibrief erteilt und damit gewisse Gesetze, zum Beispiel § 839 BGB (Haftung für Amtspflichtverletzung), praktisch außer Kraft gesetzt. Diese gelten plötzlich nicht mehr für Auslandsmaßnahmen des Verteidigungsministeriums", sagt Popal und kommt dabei zu folgendem Schluss: Wenn das Bundesverteidigungsministerium im Ausland irgendeine Person aus irgendwelchen Gründen tötet, können Betroffene in Deutschland keine Klage erheben. Dies könnte in Zukunft alle deutschen Soldaten betreffen, die sich in Auslandseinsätzen befinden. Deutsche Kriegsverbrechen sollen demnach gar nicht mehr als Verbrechen bezeichnet werden. Die Täter bleiben weiterhin ungestraft. Selbst deren Beförderung ist möglich, wie der Fall Klein deutlich machte.
Kunduz ist demnach das beste Beispiel dafür, dass die deutsche Justiz sich eindeutig zu einem Instrument der Regierung und der Bundeswehr gemacht hat und damit ihre eigene Unabhängigkeit untergräbt. Der "Spiegel" fand bezüglich der "Kunduz-Affäre" besonders kritische Worte und stellte fest: "Die Bundeswehr verstieß gegen NATO-Regeln, der Verteidigungsminister täuschte die Öffentlichkeit, und die Kanzlerin entzog sich ihrer politischen Verantwortung."
Arif, 12, konnte nicht mehr helfen. Er war tot
Je mehr Popal seine Forderungen publik machte, umso heftiger wurde auch die mediale Schmutzkampagne gegen ihn. Mit seiner Anklage und der offenen Kritik am Krieg der Bundeswehr in Afghanistan hatte sich Popal innerhalb der politischen und medialen Kreise Deutschlands viele Feinde gemacht. "Es wurde deutlich, dass viele Medien die Narrative der Bundesregierung kritiklos unterstützten und nicht bereit waren, neutral zu berichten", erinnert sich der Anwalt im persönlichen Gespräch. Zeitgleich wurden die vollkommen machtlosen Opfer mundtot und unsichtbar gemacht. In der deutschen Öffentlichkeit sind die Opfer des Kunduz-Bombardements bis heute kaum bekannt. Dies ist umso perfider, wenn man bedenkt, wie sehr Klein in den letzten Jahren als "normaler Mensch", der einen "Fehler" gemacht hat, dargestellt wurde, während man seine Opfer verdrängte oder vollkommen entmenschlichte.
Eines der Opfer aus Kunduz war der zwölfjährige Arif. Er gehörte zu den wenigen in seinem Dorf, die lesen und schreiben konnten. Für die anderen Dorfbewohner war er deshalb ein Segen. Oft half er ihnen, Briefe zu schreiben, und verdiente sich damit ein bisschen Taschengeld. Seit jenem Tag im September 2009 kann Arif niemandem mehr helfen. Er wurde durch Kleins Angriff getötet.
Für die Tötung Arifs und der anderen Zivilisten, die sich um die Tanklaster versammelt hatten, wurde Klein bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Untersuchung gegen ihn 2010 eingestellt. Es kam zu keinem Strafverfahren. Laut der deutschen Justiz hatte Klein keinen Fehler begangen, sondern sogar laut internationalem Recht richtig gehandelt. Währenddessen kämpfen Karim Popal und andere Anwälte weiterhin für die Rechte der Opfer, zuletzt 2020 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Während der dortigen Anhörung kam erstmals ein Hinterbliebener aus Afghanistan zu Wort. Abdul Hanan verlor durch den Angriff Kleins zwei Söhne, den achtjährigen Nesarullah und den zwölfjährigen Abdul Bayan. Während die Kläger Deutschland für die Tötung der beiden Kinder verantwortlich machten, behauptete die Anwältin der Bundesregierung, dass der Angriff "im Namen der Vereinten Nationen durchgeführt wurde."
"Die letzten zwölf Jahre waren eine Tortur für mich und meine Familie. Wir haben bis heute keine offizielle Entschuldigung seitens der deutschen Bundesregierung erhalten. Dabei wollen wir nur die Umsetzung von Recht und Gesetz und eine angemessene Entschädigung für unser Leid«, sagte Abdul Hanan. Er betont, dass nicht nur er, sondern alle anderen betroffenen Familien weiterhin auf Gerechtigkeit warten würden. Laut Popal war die Anhörung Hanans hierfür ein wichtiger Schritt. "Das war ein großer Erfolg, doch gleichzeitig ist folgender Umstand weiterhin unübersehbar: Viele westliche Staaten wie Deutschland oder die Vereinigten Staaten haben keinerlei Interesse an den Verbrechen, die von ihren Truppen begangen wurden", sagt Popal. Er behielt mit seiner Einschätzung recht.
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a dabei
am 22.08.2021