Für den Bildungsbereich liegen erste Zahlen auf dem Tisch: 40 Prozent der ErzieherInnen im Land und zwischen 20 und 30 Prozent der Lehrkräfte werden für die Rückkehr zum klassischen Unterricht nicht oder nicht zur Gänze zur Verfügung stehen. Sie zählen zu den vom Robert-Koch-Institut definierten Gruppen mit Vorerkrankungen oder sie sind über 60 Jahre alt – von der Pflicht zur Präsenz an ihrem Arbeitsplatz sind sie deshalb befreit. Aber nicht nur PädagogInnen arbeiten von daheim, weil die Ansteckungsgefahr auch mit dem herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz zu groß wäre. In der weit überwiegenden Zahl der guten alten Lehrerzimmer hat, auch infolge des hohen Anteils von Teilzeitlehrkräften, längst nicht mehr jede(r) einen eigenen Platz, sodass weder Hygiene- noch Abstandsregeln ernsthaft einzuhalten sind.
Aber auch viele andere Arbeitsplätze werden betroffen sein. Denn: "Wir reden von 22 bis 35 Millionen Menschen bundesweit, etwa von allen mit Atemwegsvorerkrankungen oder mit Muskelerkrankungen, alle Transplantierten, alle Immungeschwächten und so weiter." Und hinzu kommen alle aus der Kategorie 60 plus beziehungsweise 65 plus je nach Bundesland. "Wir können nicht ein Viertel bis ein Drittel der Bevölkerung plus alle Angehörigen für das nächste Jahr zu Hause einsperren", betont sie. Dass die Einschränkungen große Härten mit sich gebracht haben, viele vor großen finanziellen Schwierigkeiten stehen, Familien sich nach der Öffnung von Schulen und Kitas sehnen und das Fehlen physischer Kontakte zu FreundInnen und Angehörigen psychisch stark belastet – das alles war und ist Stephanie Aeffner nur zu bewusst. "Seit sich die Debatten aber gedreht haben und Ministerpräsidenten sich in einem Überbietungswettbewerb, welches Bundesland als erstes zu einer scheinbaren Normalität zurückkehren kann, befinden, kommen aber auch Einschränkungen unter die Räder, die eigentlich niemandem wehtun." Ihr Beispiel ist das Maskentragen.
Perspektivwechsel gefragt
Garnicht verstehen kann es die Grüne vom linken Flügel der Partei, wenn sich an den Masken auch noch eine Debatte über Grundrechte entzündet. Individuelle Rechte reichten doch immer nur so weit, wie ein anderer dadurch in seinen Rechten nicht eingeschränkt werde. Es dürfe, "sagen wir einem Schüler mit Mukoviszidose, nicht freigestellt sein, ob er das Infektionsrisiko in Kauf nimmt, in die Schule zu gehen, oder lieber ein Jahr verliert". Schon die Vokabel freistellen sei "ganz falsch, weil der Kassiererin im Supermarkt, die wegen ihrer Asthmaerkrankung nicht arbeiten kann und massive finanzielle Einbußen hat – von der Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, ganz zu schweigen –, nicht überlassen werden darf, ob sie arbeiten geht oder nicht". Das müsse in gemeinsamer Verantwortung geregelt werden. Wer nach dem Wie oder Warum fragt, drückt Aeffner verbal oder tatsächlich die UN-Behindertenrechtskonvention in die Hand. Die sei geltendes Recht in Deutschland, ein wichtiges Referenzdokument für alles Handeln des Staats. Der müsse insbesondere in Krisenzeiten dafür sorgen, dass sich die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht verschlechtert und dass sie durch vermeintlich neutrale Regelungen nicht benachteiligt oder diskriminiert würden.
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Mari Nu
am 13.06.2020„Schützt Du Dich! Dann schützt Du mich!“
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Nadine Maria Schmidt & Frühmorgens am Meer
Die Risikogruppe zeigt Gesicht. Klappe die Zweite.
Mit…