Marcel Grauf arbeitet im Landtag von Baden-Württemberg für die Abgeordneten Christina Baum und Heiner Merz. Er ist einer von vielen extrem rechten Mitarbeitenden der AfD in Landesparlamenten und im Bundestag.
Diese Strukturen sind bekannt, darüber ist mehrfach in den Medien berichtet worden. Oft ist von "Mitarbeitern" die Rede oder Namen von extrem Rechten werden abgekürzt, um keinen Angriffspunkt für juristische Auseinandersetzungen zu bieten. Wir meinen, dass Menschen, die Zugriff auf teilweise sensible Regierungsdokumente haben, die für ihre Abgeordneten Anträge vorbereiten, und auch sonst politisch arbeiten, von öffentlichem Interesse sind. Deshalb nennen wir Marcel Grauf mit vollem Namen.
Mitunter hatte Marcel Grauf nachweislich per Chat Kontakte zur europäischen Rechten in Frankreich und Italien, zur fremdenfeindlichen Initiative "Ein Prozent für unser Land", zur Identitären Bewegung, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Er war Mitglied einer rechten Burschenschaft und nicht zuletzt über deren Verbindungen gut vernetzt, auch mit AfD-Mitarbeitern anderer Landtage. Die Öffentlichkeit hat das Recht, dies zu erfahren. Und Journalisten haben die Pflicht, genau dafür zu sorgen.
Grauf sieht das anders. Seine Anwälte schreiben, es sei "kein Gesichtspunkt ersichtlich, warum Sie unseren Mandanten hätten identifizieren dürfen" und fordern von uns, eine Unterlassungserklärung für den ersten und den darauffolgenden Text "Gefährder im Landtag" zu unterschreiben. Zudem für Texte in der noch weiteren Vergangenheit, in denen wir Grauf ebenfalls mit Namen genannt haben.
Wir haben keine Unterlassungserklärung unterzeichnet.
Wir sind der Meinung, dass es wichtig und richtig ist, Menschen mit verfassungsfeindlicher Einstellung namentlich zu nennen, wenn sie in einer demokratischen Institution wie dem Landtag von Baden-Württemberg für Abgeordnete Texte vorbereiten. Wir lassen uns nicht einschüchtern, auch nicht durch die eingereichte Klage. Den Streitwert hat Grauf mit 60 000 Euro angegeben.
Marcel Grauf hat eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass es sich bei den zitierten Aussagen nicht um die seinen handelt. Marcel Grauf, schreibt die Kanzlei Höcker und Partner, die auch den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan gegen Böhmermann vertreten hat, habe "mit diesen Äußerungen nichts zu tun". Wir wissen, dass die Wahrheit anders aussieht. Und wir werden es vor Gericht belegen.
Die öffentliche Verhandlung findet statt am 2. August um 14.30 Uhr vor dem Landgericht Mannheim.
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Schwa be
am 07.07.2018Die AfD zementiert die Entsolidarisierung und Verrohung der Gesellschaft; den Kampf jeder gegen jeden: Jung gegen Alt, Arbeitende gegen Arbeitsuchende, Familien mit Kindern gegen Kinderlose, Gesunde gegen Kranke, Christen gegen Muslime (sprich die AfD…