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Noch nicht aller Tage Abend

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat keine Anklage erhoben gegen Stefan Mappus, weil dem Beschuldigten rund um den EnBW-Deal "kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte". Vielleicht hätte ja ein hinreichender Tatverdacht ausgereicht. Und dann hätte sich ein Gericht ein Bild davon machen können, wie ein auf Baden-Württemberg vereidigter Ministerpräsident a. D. mit Landesvermögen umgegangen ist.

Schwammig ist der Begriff der Untreue. "Quallig" nennt ihn ein Rechtsprofessor in einem einschlägigen Kommentar, was irgendwie angeekelt klingt. Hunderte Unterlagen für Klausurarbeiten stehen im Netz, in denen die mangelnde Präzisierung beklagt wird. Oder die Schwierigkeiten der Gratwanderung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Abgrenzung zum Betrug.

Der vorliegende Untreuefall wird noch viele Studierende beschäftigen. Denn es geht um besonders viel. Nicht um ein paar hundert Millionen öffentlicher Gelder – schlimm genug – wie in Rheinland-Pfalz, die ohne ausreichende Prüfung an einen angeblichen Nürburgring-Investor flossen. Dafür soll der ehemalige SPD-Finanzminister Ingolf Deubel dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste sich mit einer deutlich anderen Dimension befassen, vom Rechnungshof beziffert auf nicht weniger als ein Sechstel des Landeshaushalts – die Steuerzahler haften dafür.

Es geht darum, dass entscheidende Unterlagen zum EnBW-Deal vor der Vertragsunterzeichnung gar nicht verlangt worden waren oder nur in Englisch vorlagen; und dass Risiken zulasten des Landes unbeachtet bleiben. Er geht darum, dass der Wert der Aktie um zehn Cent "ökonomisch arrondiert", was mit der Kleinigkeit von 11,2 Millionen zu Buche schlägt. Oder es geht um den Paketzuschlag, je nach Berechnung an der Milliardengrenze, den Baden-Württembergs forscher Regierungschef akzeptierte, obwohl der unvereinbar war mit dem, was er selbst mit dem Energieversorger vorhatte: ihn zügig wieder zu versilbern.

Mappus polierte im Herbst vor vier Jahren an seinem Macher-Image. Parallel zur Entwicklung bei Stuttgart 21 und "proaktiv", wie er sich selbst gerne sah. Dazu passte Kaufen und Verkaufen. "Unser Ziel ist, dass die EnBW nach Daimler, Heidelberg-Cement und SAP der vierte Dax-Konzern in Baden Württemberg wird": O-Ton am 6. Dezember 2010, dem Tag, als er seinen Deal publik machte und die ganze Republik verblüffte. Mittelfristige Perspektive sei "das Oberhaus der Börse". Er dachte in froher Erwartung schon an seine nächste Legislaturperiode, wollte mit Stadtwerken und Kommunen reden und die Aktien in einem Zeitraum von neun Monaten bis zweieinhalb Jahren wieder loswerden. Je nach Berechnung haben die Franzosen in Gestalt des Paketzuschlags ein Plus von 15 bis 18 Prozent erhalten. "Wenn das Land diese Idee umgesetzt hätte, die Akten in kleineren Paketen an die Stadtwerke zu veräußern oder an die Börse zu bringen", urteilt der Rechnungshof, "hätte es [...] den selbst bezahlten Paketzuschlag nicht weitergeben können."

Die Staatsanwaltschaft bringt das Quallige ins Spiel

Auch die Staatsanwaltschaft befasst sich in der Kurzfassung ihrer Einstellungsverfügung mit dem Kaufpreis, mit Prognosen und der ihnen zwangsläufig innenwohnenden Unsicherheit. Als "methodisch plausibel und nachvollziehbar" bewerten die Strafverfolger zwar ein von der Behörde selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, das für Mappus keineswegs schmeichelhaft war. In einem Strafverfahren seien aber grundsätzlich die für den Beschuldigten günstigsten Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen (was der Gutachter übrigens getan hatte). Und weiter heißt es in schönstem Juristenjargon: Es handele sich "bei diesen um keine dem konkreten Beweis zugänglichen absoluten Zahlenwerte und Tatsachen, sondern lediglich um wertende Beurteilungen, die sich naturgemäß als mit unter Umständen nicht unerheblichen Unsicherheiten behaftete Schätzungen darstellen".

Rätselhaft allerdings bleibt, wie zu dieser Passage eine andere passen soll: Danach haben "die Beschuldigten Mappus, Rau und Stächele zwar ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg verletzt, indem sie den Aktienkaufvertrag unterschrieben haben, ohne die landeshaushaltsrechtlichen Vorschriften zu beachten, die eine genaue Prüfung und Bewertung des Kaufgegenstandes vor Unterzeichnung des Vertrages verlangt hätten". Anstatt daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, ein Gericht müsse den heiklen Fall klären, bringen die Staatsanwälte das Quallige an der Untreue ins Spiel. "Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Dies ist aber zwingende Voraussetzung des Untreuetatbestandes."

Hätte aber vielleicht noch nachgewiesen werden können ... Wer die – möglicherweise sehr bewusst in Kauf genommen Risiken dieser Konstruktion – bewerten will, muss sich in die Zeit vor Fukushima beamen. Der Ministerpräsident wollte damals ein "Stück moderner Industriepolitik" schreiben, das den schwäbischen Steuerzahler keinen Cent kosten sollte.

Der Fünf-Milliarden-Deal wurde abgewickelt über die als Hülle bereits bestehende, eilig angekaufte Neckarpri GmbH, die eine Anleihe in Höhe des Kaufpreises begab. Die Zinskosten sollten in Mappus' Welt unter den zu erwartenden Dividenden liegen. Schon damals waren die Aussichten aber nicht rosig. EnBW-Chef Hans-Peter Villis hatte im Herbst mehrfach öffentlich erläutert, dass die Vorteile der Laufzeitverlängerung erst mittel- bis langfristig greifen würden, die zusätzlichen Zahlungen aber sofort fällig sind. Und bei der Vorlage der Geschäftszahlen für die ersten drei Quartale sprach er von den "erheblichen Mehrbelastungen, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen werden".

Mag sein, dass das alles an Mappus vorübergegangen war. Eher plausibel scheint, dass er sich Scheuklappen besorgte oder von seinem Freund Notheis aufsetzen ließ. "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind an den Nachweis des subjektiven Tatbestands bei der Untreue wegen der Weite des objektiven Tatbestands strenge Anforderungen zu stellen", schreibt die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Dies gelte "insbesondere für Fälle des bedingten Vorsatzes und wenn der Täter nicht eigennützig gehandelt hat". Was materiell betrachtet stimmt, denn nur Wirrköpfe werfen Politikern und Politikerinnen ständig vor, immer nur ihre Schäfchen ins Trockene bringen zu wollen. Aber was ist mit nicht materiellen Vorteilen wie etwa Machterhalt oder Imagegewinn?

Der Ministerpräsident spricht von "Machtmissbrauch"

Der CDU-Ministerpräsident wollte jedenfalls wenige Monate später wiedergewählt werden. "Wir demonstrieren Entschlusskraft und Handlungsstärke in dieser für unser Land strategisch vitalen Frage", lobt er sich am 15. Dezember 2010 in einer Regierungserklärung. Und er kündigt die Wiederveräußerung an: "Wir sind entschlossen, unsere Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um ohne Zeitdruck den Übergang des Unternehmens in eine neue, dauerhaft tragfähige Eignerstruktur zu moderieren." Nils Schmid, der heutige Finanzminister, nannte den Deal in der Landtagsdebatte dagegen ein "Wahlkampfinstrument, bei dem Landesinteressen hinten runterfallen". Winfried Kretschmann spricht von Machtmissbrauch und einer Aktion an der Verfassung vorbei, und er wirft Mappus vor, sich nicht ernsthaft mit der schwierigen Lage der EnBW vertraut gemacht zu haben.

Anders als die Opposition muss die Staatsanwaltschaft nicht nur das Wider, sondern zugleich das Für zusammentragen. In den USA sind Staatsanwälte allein Ankläger. Die smarten, die harten, die zynischen Typen in unzähligen Hollywood-Produktionen prägen hierzulande das Bild in der Öffentlichkeit. Einer deutschen Staatsanwaltschaft obliegen aber andere Aufgaben. "Sie hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln", hält die Stuttgarter Behörde fest. Zahlreiche Fachkommentare ziehen jedoch eine klare Grenze. Die Staatsanwaltschaft darf unter bestimmten Umständen ausdrücklich nicht die Wertung durch das Gericht vorwegnehmen. Konkret: Sie muss Verfahren eröffnen, bei denen "die nicht geringe Möglichkeit" eines gerichtlichen Schuldspruchs besteht.

In der "Süddeutschen Zeitung" meinte Heribert Prantl, selber im früheren Leben Staatsanwalt, dennoch, die Justiz überhebe sich, wenn wie im Falle Deubel eine Existenz vernichtet. Der Ex-Finanzminister müsse befürchten, neben der Freiheit die Pension zu verlieren. Und weiter: "Der Tatbestand der Untreue ist nicht dafür da, aus naiven Politikern Kriminelle zu machen." Deshalb sei es gut, dass das Verfahren gegen Mappus eingestellt wurde.

Ausgerechnet der Pforzheimer ein naiver Provinzpolitiker? Ausgerechnet im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal, der ihn nach eigenen Angaben wochenlang und sogar auf einer Auslandsreise in Gedanken verfolgt hat? Und ausgerechnet angesichts jenes Notbewilligungsparagrafen, der das Geschäft am Ende an der Verfassung vorbei möglich machte? Genau der soll ihm nicht durch den Kopf gegangen sein. Dabei hatte sich der Staatsgerichtshof schon von Ende 2006 mit der Notbewilligung am Parlament befasst und – was äußerst rar ist in der Landesgeschichte – der damaligen Opposition recht gegeben. SPD und Grüne jubelten. Der Spruch wurde von Juristen parteiübergreifend bewertet als eine grundsätzliche Absage an jeden Missbrauch der Landesverfassung in diesem heiklen Punkt. In dieser Zeit war Mappus CDU-Fraktionschef. Und er soll die neue, enge Auslegung nicht mitbekommen haben?

Seine Anwälte werten die Einstellung des Verfahrens in Stuttgart als Rehabilitation ihres Mandanten. Der Preis, den der dafür und für die Schadenersatzklage gegen seine Berater von Gleiss Lutz zahlt, ist hoch für einen (ehemaligen) Politiker, der stolz auf den Vergleich mit Franz Josef Strauß war. Denn der 48-Jährige muss sich jetzt als dringend auf penible Unterrichtung angewiesen darstellen. Beim Amtsantritt als Ministerpräsident hat er geschworen, seine "Pflichten gewissenhaft zu erfüllen". Im Alltag will er damit aber so überfordert gewesen sein, dass alle Schuld am Verlauf allein die anderen tragen.

Auch abgesehen vom Verfahren um die angeblich fehlerhafte Rechtsberatung ist noch nicht aller Tage Abend. Gegen die Entscheidung der Staatswaltschaft ist Dienstaufsichtsbeschwerbe möglich. Außerdem ermittelt die Behörde noch immer gegen den Ex-Ministerpräsidenten wegen des Verdachts der Falschaussage im Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30. September 2010. Da hatte er jede Einflussnahme weit von sich gewiesen. Inzwischen berichtet aber der frühere Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf von Druck aus dem Staatsministerium rund um den Abriss des Nordflügels im August. "Wir haben mit dem elektronischen Rastermikroskop gesucht und kein Haar in der Suppe gefunden", rühmte Mappus damals im Dezember 2010, als alles so gut zu laufen schien, seinen EnBW-Deal. Vielleicht sollten die Stuttgarter Ermittler das Hightech-Teil anfordern, damit der Durchblick geschärft wird ...


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16 Kommentare verfügbar

  • Ulrich Frank
    am 11.11.2014
    Antworten
    Ein guter und wichtiger Beitrag. Man schaut zu wie die bekannte Staatsanwaltschaft, sich in den zimperlichen und weitläufig dargebotenen Formulierungen im Bette des vorgeschobenen Nachdenkens und Abwägens herumwirft, im Falle eines Politikers dessen strategische Ambitionen - und Macht- und…
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