Schwammig ist der Begriff der Untreue. "Quallig" nennt ihn ein Rechtsprofessor in einem einschlägigen Kommentar, was irgendwie angeekelt klingt. Hunderte Unterlagen für Klausurarbeiten stehen im Netz, in denen die mangelnde Präzisierung beklagt wird. Oder die Schwierigkeiten der Gratwanderung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Abgrenzung zum Betrug.
Der vorliegende Untreuefall wird noch viele Studierende beschäftigen. Denn es geht um besonders viel. Nicht um ein paar hundert Millionen öffentlicher Gelder – schlimm genug – wie in Rheinland-Pfalz, die ohne ausreichende Prüfung an einen angeblichen Nürburgring-Investor flossen. Dafür soll der ehemalige SPD-Finanzminister Ingolf Deubel dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart musste sich mit einer deutlich anderen Dimension befassen, vom Rechnungshof beziffert auf nicht weniger als ein Sechstel des Landeshaushalts – die Steuerzahler haften dafür.
Es geht darum, dass entscheidende Unterlagen zum EnBW-Deal vor der Vertragsunterzeichnung gar nicht verlangt worden waren oder nur in Englisch vorlagen; und dass Risiken zulasten des Landes unbeachtet bleiben. Er geht darum, dass der Wert der Aktie um zehn Cent "ökonomisch arrondiert", was mit der Kleinigkeit von 11,2 Millionen zu Buche schlägt. Oder es geht um den Paketzuschlag, je nach Berechnung an der Milliardengrenze, den Baden-Württembergs forscher Regierungschef akzeptierte, obwohl der unvereinbar war mit dem, was er selbst mit dem Energieversorger vorhatte: ihn zügig wieder zu versilbern.
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Ulrich Frank
am 11.11.2014