Grube und Kefer wissen jedenfalls, was sie ihrer Kanzlerin schuldig sind. Ohne ihren Segen wären ihre lukrativen Verträge 2012 nicht verlängert worden. Klar, dass Angela Merkel bei der Bundestagswahl nicht erneut wegen des Stuttgarter Milliardenprojekts Stimmen verlieren will. Eine willkürliche Enteignung und ein Abriss eines Mehrfamilienhauses könnten Schlagzeilen produzieren, die das S- 21-Debakel der Kanzlerin wieder bundesweit ins Bewusstsein rücken. Deshalb kann es ihr nur recht sein, wenn die Bagger erst am 23. September anrücken, am Montag nach der Wahl.
Beim Enteignen nicht zimperlich
Das Enteignungsverfahren soll dennoch fortgesetzt werden. Dabei ist man im Land der "Häuslebauer" nicht zimperlich. Zumindest wenn es der Wirtschaft oder einem anderen "höheren Zweck" dient. So hat der Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und drei Sozialdemokraten 1998 extra ein Messegesetz verabschiedet, um die Enteignung der Bauern zu ermöglichen, deren Felder dem Milliardenprojekt südlich von Stuttgart im Wege standen. "Enteignet werden kann nach dem Grundgesetz nur zum öffentlichen Wohl," hatte Winfried Kretschmann 2004 aufgebrachte Landwirte unterstützt, die vor dem Regierungspräsidium gegen das Enteignungsverfahren protestierten. "Ihr Eigentum soll für eine Messe enteignet werden, die keiner auf den Fildern will und nur der Wirtschaft nützt und nicht dem öffentlichen Wohl," sagte der damalige Oppositionsführer der Grünen im Landtag.
Genützt hatte der Protest der Bürger damals nichts. CDU und FDP hatten das Messegesetz auf ihrer Seite. Die beiden Parteien hatten damit die Lehren aus einer gerichtlichen Niederlage in den Achtzigerjahren gezogen. Damals konnten Bauern den Bau einer Teststrecke des Daimler-Konzerns in Boxberg im Norden Baden-Württembergs auf dem Rechtsweg verhindern.
Heute ist Kretschmanns Regierung auch für die Regierungspräsidien verantwortlich, die Enteignungsverfahren durchführen. Wie jetzt gegen Werner Frank aus der Stuttgarter Sängerstraße. Der Eigentümer der letzten bewohnten Wohnung in dem Gebäude ist zwei Jahre älter als Kretschmann und wie der heutige MP seit vielen Jahren S-21-Gegner. Beide waren jahrzehntelang als Lehrer tätig. Frank (67) ist mittlerweile im Ruhestand.
Werner Franks Anwalt Bernhard Ludwig hält die Enteignung seiner Wohnung sogar für verfassungswidrig, denn sie diene nicht dem Gemeinwohl. Einen Verfassungsbruch sieht Ludwig auch in der Finanzierung von S 21; zudem fehle nach wie vor eine Gesamtgenehmigung, sodass das Tunnelprojekt nach aktuellem Stand nicht zu Ende gebaut werden könne.
Dies sehen auch Rechtswissenschaftler wie Hans Meyer, Joachim Wieland, Helmuth Goerlich und Oliver Lepsius so. Grund: Bahnprojekte sind nach dem Grundgesetz ausschließlich eine Angelegenheit des Bundes. Und kein Land darf sich Investitionen der Bahn durch eigene Zuzahlung quasi erkaufen, da Mischfinanzierungen von Bund und Land generell unzulässig sind. Gegen dieses Gebot hatten Ex-Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und Stuttgarts Ex-Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) verstoßen, indem sie für den Bau von S 21 und der Neubaustrecke nach Ulm milliardenschwere Zuzahlungen garantierten.
Der ehemalige Oppositionsführer Winfried Kretschmann versprach deshalb 2010, er werde als Ministerpräsident alle S-21-Zahlungen stoppen. Doch dieses Versprechen fiel schon wenige Monate später bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD unter den Tisch. Und mangels Kläger hat bisher kein Gericht den Verfassungsbruch gestoppt. Klagen könnte beispielsweise jede Landesregierung, die sich benachteiligt fühlt. Doch die CDU- und SPD-dominierten Regierungen wollen nicht, weil beide Parteien S 21 befürworten. Auch Bundestagsabgeordnete könnten eine Organklage einreichen – mit einem Drittel der Stimmen. Die der Linken, der Grünen und weiterer elf Abgeordneter würden ausreichen. Doch weder bei der SPD noch bei Union und FDP gibt es Dissidenten.
Verfassungsgericht drückt sich
Bernhard Ludwig hatte gehofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Enteignung des Hauses Sängerstraße befassen wird und damit gezwungen wäre, auch zur Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung Stellung zu nehmen. Aber die Richter in Karlsruhe haben den Fall <link http: www.bundesverfassungsgericht.de pressemitteilungen bvg13-028.html _blank>erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. Der VGH hatte in der Abweisung des Eilantrags zwar anerkannt, dass die Analyse Engelhardts ein neues Beweismittel darstellt, gleichzeitig aber erklärt, dies sei nicht entscheidungserheblich. Christoph Engelhardt kann dies nicht nachvollziehen: "Es ist, als würde in einem Mordfall behauptet, die DNA-Spur eines bis dahin nur vage Verdächtigen ist zwar ein neues Beweismittel, liefert aber keine neue Sachlage", empört sich der Wissenschaftler.
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Hans-Peter Piepho
am 28.07.2013