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Streit um Massaker geht weiter

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Das Verfahren wegen des SS-Massakers in Sant'Anna di Stazzema bleibt eingestellt. So will es auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die Anwältin des Überlebenden Enrico Pieri kündigt deshalb ein Klageerzwingungsverfahren an.

Enrico Pieri (78), der Überlebende des Massakers, sei erschüttert über diese erneute Niederlage, berichtet seine Anwältin Gabriele Heinecke. Zehn Jahre lang hatte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler gegen die damals noch lebenden SS-Schergen ermittelt, die beschuldigt wurden, für das Massaker im italienischen Sant'Anna di Stazzema verantwortlich zu sein. Im Herbst hatte Häußler dann das Verfahren eingestellt, weil keine individuelle Schuld nachweisbar sei.

Ganz anders sahen das die italienischen Richter 2005. Sie verurteilten zehn Männer des SS-Bataillons wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Seit 2008 ist das Urteil rechtskräftig. Ausgeliefert hat die Bundesregierung die Männer, gegen die ein europäischer Haftbefehl vorliegt, nicht. Bisher haben sich die zuständigen Behörden auch geweigert, die Strafe, wie von Italien beantragt, in Deutschland zu vollziehen. Die entsprechenden Verfahren laufen aber noch, da die deutschen Behörden immer wieder neue Informationen anfordern. Mittlerweile leben jedoch nur noch vier der in Italien verurteilten Täter. Von den einst 17 Männern, gegen die in Deutschland ermittelt wurde, leben noch fünf.

Jetzt hat Oberstaatsanwalt Peter Rörig für die Generalstaatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens durch Bernhard Häußler für zulässig erklärt. Damit bleibt Enrico Pieri nur noch das Klageerzwingungsverfahren. Zuständig dafür wäre das Landgericht Karlsruhe, da der letzte noch lebende Beschuldigte in Baden wohnt.

Enttäuscht ist man bei der Sant'Anna-Initiative des Stuttgarter Bürgerprojekts Die Anstifter, berichtet Eberhard Frasch. Der Studiendirektor i. R. kann es nach der ausführlichen Expertise des Kölner Historikers Carlo Gentile, der Oberstaatsanwalt Häußler "schwere Fehler nachgewiesen hat", nicht nachvollziehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft dies nicht berücksichtigt hat. In der Gruppe wird auch darüber diskutiert, warum die gleiche Stuttgarter Staatsanwaltschaft erst kürzlich Hans Lipschis, einen 93-jährigen ehemaligen Auschwitz-Aufseher, inhaftiert hat, gegen den es keine konkreten Tatvorwürfe gibt. Die Stuttgarter Behörde – zuständig ist im Fall Lipschis nicht Bernhard Häußler – hatte nicht lange gefackelt und einen Haftbefehl erwirkt. Was bei Lipschis in wenigen Monaten möglich war, dauerte beim Verfahren gegen die Sant'Anna-Beschuldigten zehn Jahre.

Kurt Schrimm, den Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, begründet die Aktivitäten seiner Behörde mit einer Änderung der herrschenden Rechtsmeinung seit dem Demjanjuk-Urteil von 2011. Damals hatte das Landgericht München II den ehemaligen KZ-Wachmann Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28 000 Juden im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl konkrete Taten nicht belegt werden konnten. Das Urteil wurde bis zu dessen Tod 2012 allerdings nicht rechtskräftig. Inzwischen ermitteln die Ludwigsburger gegen mehrere Dutzend ehemaliger SS-Männer, gegen die sie jahrzehntelang nichts unternommen hatten.

Der Historiker und Jurist Joachim Perels von der Universität Hannover warnt die Justiz jetzt davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es gehe nicht darum, dass Männer, die über 90 Jahre alt und teilweise krank und gebrechlich sind, noch ins Gefängnis müssen. Wichtig sei vor allem die Klärung der Schuldfrage. Ein rechtsstaatliches Verfahren müsse auf jeden Fall gewährleistet sein. Dazu gehöre auch das Prinzip individueller Schuld.

Wie viele Altfälle die deutsche Justiz noch zu bewältigen hat, weiß derzeit niemand. So gibt es in Italien, außer im Fall Sant'Anna di Stazzema, weitere Urteile gegen Deutsche, die sich an Massakern gegen die Zivilbevölkerung beteiligt hatten, aber nie ausgeliefert wurden. Nach Informationen von Kontext hat die deutsche Justiz diese Urteile mittlerweile angefordert. Angeblich soll geprüft werden, wer von den Verurteilten noch lebt und ob gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet werden muss.


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2 Kommentare verfügbar

  • Martin
    am 23.05.2013
    Antworten
    Es muß in der Zwischenzeit davon ausgegangen werden , das es sich hier um Sympatisanten handelt , die solche Verfahren verschleppen. Es ist beschämend , das gewisse Gruppen wieder so viel Macht gewonnen haben ,um in hohe politische Positionen zu gelangen. Jetzt ist es zwingend notwendig ,das die…
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