Das Monsanto-Pflanzenschutzmittel Glyphosat steht im Verdacht, Krebs auszulösen. Ich wollte genauer wissen, welche Rolle das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Verlängerung der Genehmigung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels spielte, deshalb beantragte ich als freier Journalist Akteneinsicht in E-Mails, die von den Referaten "Pflanzenschutz", "Landwirtschaftliche Erzeugung" und dem Referat "Nachhaltigkeit" an Monsanto, die Internationale Agentur für Krebsforschung, das Bundeskanzleramt, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die Europäische Chemikalienagentur versendet wurden und in denen das Wort "Glyphosat" vorkommt.
44 Seiten Aktenkopien übersandte das Ministerium mir auf meinen Antrag hin. Und eine Gebühren-Rechnung über 275,40 Euro. Laut Bescheid für das Durchsehen von 16 Aktenheften, für das Schwärzen von Angaben und für das Wiedereinheften dieser Papiere.
Für große Verlage mag eine solche Gebühr zu vernachlässigen sein. Für freie Journalisten macht sie investigative Recherche extrem teuer, wenn ich mehr wissen will, als die Pressestelle mir – gebührenfrei – gewillt ist, mitzuteilen. Investigative Recherchen sind so kaum noch möglich. Hinzu kommt: Für einen Journalisten, der beispielsweise ein durchschnittliches Honorar von 150 Euro für einen Artikel erhält, wird es unwirtschaftlich, wenn er 300 Euro Gebühren für eine Auskunft zahlen soll, auf der die Geschichte basiert. Das Honorar wird in einem solchen Fall durch die Gebühren zu einem großen Teil oder gar ganz aufgezehrt. Auf eine solche Weise ist eine – grundrechtlich garantierte – Ausübung der Pressefreiheit ebenso wenig möglich wie die Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes im alltäglichen journalistischen Geschäft. Das wissen auch Behörden, die solche Gebührenbescheide ausstellen.
Behörden haben nach dem Pressegesetz die Pflicht, Presseanfragen zu beantworten. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das es seit 2006 gibt, haben nicht nur JournalistInnen, sondern hat auch jede/r Bürger/in "gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen."
Davon nicht betroffen sind Auskünfte, die negative Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben können, die sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr betreffen oder die Aufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden und solche, die die öffentliche Sicherheit gefährden könnten. Soweit, so gut. Sollten in einer Anfrage Belange von Firmen tangiert werden, muss die betreffende Firma vorher gefragt werden und entscheidet letztlich, ob die Information rausgegeben werden darf oder nicht.
Zu viel für die Portokasse
Eigentlich sollen Gebühren, die bei Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfallen können, nicht abschreckend sein. Doch Aufwand und Gebührenhöhe stehen hier, auch angesichts des Umstands, dass es sich um eine journalistische Anfrage bei einem Thema von öffentlichem Interesse handelt, in einem Missverhältnis zueinander. Kein freier Journalist, der mit einer Geschichte noch nichts verdient hat, kann 300 Euro mal eben so aus der Portokasse zahlen.
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Ruby Tuesday
am 08.11.2018