Ihnen wird zwar die Gelegenheit eingeräumt, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sie wissen aber gar nicht, was die Vorwürfe sind: "Sie werden beschuldigt, folgende Straftat begangen zu haben: Verstoß Vereinsgesetz", heißt es <link https: systemcrash.wordpress.com ermittlungsverfahren-wegen-verteidigung-von-pressefreiheit external-link-new-window>in dem Schreiben, das sich an Blogger Achim Schill, Journalist Peter Nowak und PolitikwissenschaftlerIn Detlef Georgia Schulze richtet, "Tatörtlichkeit: Internet, Ihr Artikel vom 31. 8. 2017 systemundcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/". Das LKA Berlin ermittelt. Konkreter werden die Anschuldigungen nicht. Doch das Vereinsgesetz umfasst eine Fülle von Paragraphen, die verletzt werden könnten, und der angegebene Link führt nicht zu einem Artikel, sondern ins Leere ("Die Website, die du gesucht hast, existiert nicht, aber du kannst sie jetzt erstellen!).
"Wir betreiben eine Seite, die so ähnlich heißt", erklärt Peter Nowak, der regelmäßig Beiträge für im linken Spektrum zu verortende Medien wie "Telepolis", "konkret" und "neues deutschland" verfasst, im Gespräch mit Kontext. Auf "systemcrashundtatbeilinksunten" rufen die drei vage Beschuldigten in einem Text vom 31.8.2017 alle AutorInnen, die unter Klarnamen oder mit "nicht-konspirativen Pseudonymen" Beiträge auf der kurz zuvor verbotenen Online-Plattform "linksunten.indymedia" publiziert haben, dazu auf, ihre Texte erneut der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. "Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen", ist der Aufruf überschrieben.
Nowak, Schill und Schulze schlussfolgern, dass dieser Artikel der Anlass für die Ermittlungen sein muss, und schreiben in einer öffentlichen Stellungnahme: "1. Der Text stammt tatsächlich von uns. 2. Wir halten den Text nach wie vor für politisch richtig und außerdem für juristisch legal." Denn bei der dauerhaften Abschaltung von "linksunten.indymedia" handle es sich um ein rechtswidriges Medienverbot. Und: "Im übrigen bestreiten wir, daß wir überhaupt das Vereinsgesetz verletzt haben, was wir hier aber nicht genauer ausführen wollen, da es uns nicht in erster Linie darum geht, unseren eigenen Kopf zu retten, sondern die juristische Legalität und politische Berechtigung und Nützlichkeit des Mediums "linksunten.indymedia zu verteidigen."
Verbot durch die Hintertür
Unstrittig ist, dass auf der Plattform "linksunten", die auch von Linksradikalen und Autonomen genutzt wurde, strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht wurden. Von Bekennerschreiben, über Aufrufe zur Gewalt, von Bauanleitungen für Molotow-Cocktails, bis hin zu Morddrohungen gegen rechte Politiker. Jeder hatte die Möglichkeit, dort anonym Artikel zu veröffentlichen und die Moderation schritt so gut wie nie ein. Und dennoch gibt es erhebliche Zweifel daran, ob das Vorgehen des Bundesinnenministeriums rechtmäßig war: Mit <link http: taz.de external-link-new-window>Verfügung vom 14. Oktober 2017 wurde "linksunten.indymedia" verboten. Allerdings nicht als Medium, sondern als angeblicher Verein, dessen "Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider" laufe und sich "gegen die verfassungsmäßige Ordnung" richte.
2 Kommentare verfügbar
Jue.So Jürgen Sojka
am 09.10.2018Zensor – im Duden:
1. [i]jemand, der von Staats, Amts wegen die Zensur ausübt[/i] – Beispiel: dieser Satz missfiel dem Zensor
2. (früher) hoher altrömischer Beamter, der u. a. die Aufgabe hat, den Zensus durchzuführen und…