Die Gemengelage ist komplex. Am 25. August 2017 verkündete der damalige Innenminister Thomas de Maziere das Verbot der Internet-Plattform "linksunten.indymedia". Am gleichen Tag erfolgten mehrere Razzien gegen die mutmaßlichen Betreiber. Dabei durchsuchten BeamtInnen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA BW) nicht nur Räumlichkeiten des autonomen Zentrums KTS in Freiburg, sondern auch vier Privatwohnungen. Dabei beschlagnahmten sie neben Laptops, Dachlatten, einem Safe und anderem möglichen Beweismaterial auch eine schwarze Festplatte von Intenso mit der Aufschrift "Backup A". Der verschlüsselte Datenträger enthält nach den Angaben eines Beschuldigten keinerlei Informationen über die Aktivitäten von "linksunten.indymedia". Es handle sich um ein vollständiges digitales Archiv der Verfassten Studierendenschaft Freiburg (VS), wo einer der mutmaßlichen Betreiber als Systemadministrator angestellt ist.
"Am Anfang", erzählt Phillip Stöcks, Vorsitzender der VS, "haben sich die meisten Studierenden vor allem gewundert, warum unser digitales Archiv in einer Privatwohnung gelagert ist." Nach mehreren Einbrüchen in den Räumlichkeiten der VS habe man sich dazu entschieden, die Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (Zendas) habe das als unbedenklich beschieden. "Inzwischen", sagt der 21-jährige Physikstudent im Gespräch mit Kontext, "sind viele besorgt, dass ihre Daten bei einem Geheimdienst gelandet sind."
Nachdem es dem LKA BW nicht gelungen ist, den verschlüsselten Datenträger zu knacken, suchte sich die Behörde Amtshilfe beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Auch dort sind die Bemühungen nach gut einem halben Jahr noch nicht von Erfolg gekrönt. Als Systemadministrator hat einer der Beschuldigten offenbar ordentliche Arbeit geleistet: Wie die Zendas mitteilt, seien Verfahren und Ausgestaltung der Verschlüsselungen "nach aktuellem Stand optimal". Laut Angaben verschiedener Informatiker dauert es bei der gewählten Methode im Durchschnitt etwa 30 Jahre, die Kryptisierung zu knacken. Es könne allerdings auch bedeutend schneller gehen, das hänge vom Aufwand, etwa der eingesetzten Rechenleistung, ab.
Studentische Daten sollen durchleuchtet werden
Den originalen Datenträger haben die Studierenden fünf Wochen nach den Razzien zurückerhalten. Allerdings liegen den Sicherheitsbehörden identische Kopien vor, die weiterhin auf Auswertung warten. Phillip Stöcks wäre es am liebsten, wenn die Anstrengungen sofort eingestellt würden. Denn auf der Festplatte gespeichert seien etwa eine Million größtenteils vertrauliche Dateien. Aktuell studieren in Freiburg knapp 25 000 Menschen, die Zahl der Betroffenen dürfte jedoch noch deutlich höher liegen, da die Speicherungen bis zu acht Jahre zurückreichen.
Dabei sind unter anderem politische Aktionen mit Bildmaterial dokumentiert, etwa die Besetzung eines Hörsaals Ende 2016 als Zeichen des Protests gegen die Studiengebühren für Ausländer, die seit vergangenem Herbst alle Nicht-EU-Studierende in Baden-Württemberg zahlen müssen (<link https: www.kontextwochenzeitung.de politik bauers-uni-maut-4052.html internal-link-new-window>Kontext berichtete). Neben Namen und Matrikelnummern, Studiengängen und einem Wählerverzeichnis aller Studierenden sind Informationen über etwa 40 aktuelle und ehemalige Mitarbeitende der VS heikel. Deren Bankverbindungen sind ebenso erfasst wie ihr beruflicher Werdegang, ihr hochschulpolitisches Engagement, persönliche Log-In-Daten, vertrauliche Schriftverkehre. "Durchaus brisantes Material", wie Stöck ausführt, etwa "aus guten Gründen nicht-öffentliche" Strategien der VS in juristischen Angelegenheiten. Ein Beispiel ist das Vorgehen gegen die nach Ansicht vieler Freiburger Studierenden diskriminierenden Ausländergebühren an baden-württembergischen Hochschulen – hier ist das Land Baden-Württemberg, federführend bei den linksunten-Razzien, die Partei, gegen die sich die Klage richtet.
Auch gegen die Auswertung ihres digitalen Archivs geht die VS juristisch vor. Vertreten wird sie dabei vom Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß, der hier "eine Verhältnismäßigkeit in keiner Weise gegeben sieht". Wie er gegenüber Kontext betont, sei der Anlass der Durchsuchungen ein Vereinsverbot, das sich gegen vier Personen richtet. Dafür nun eine Million studentische Daten durchleuchten zu wollen, sei "als Übergriffigkeit in diesem Umfang einmalig".
Anders sieht das die zuständige Kammer beim Freiburger Verwaltungsgericht. Die hatte auch die Durchsuchungsbefehle gegen linksunten genehmigt, aber einen Befangenheitsantrag in eigener Sache zurückgewiesen. Anfang April lehnte sie den Eilantrag der VS, auf Auswertung der Daten zu verzichten, zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen "mit Bezug zur Tätigkeit des nunmehr verbotenen Vereins" auf der Festplatte enthalten sein könnten. Für Kauß ist das eine Umkehr der Beweislast: Seiner Meinung nach müsse stattdessen ein "konkreter, tatsächlicher Anhaltspunkt vorliegen, weswegen entsprechende Informationen enthalten sein sollten". Er wird nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das LKA BW und beim Oberverwaltungsgericht Berlin gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz klagen. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.
Datenschützer raten: Vertrauliche Informationen verschlüsseln
Aus Sicht von Kauß ist überdies problematisch, dass durch die Weiterleitung der Daten an einen Geheimdienst der Rechtsgrundsatz des Trennungsgebots umgangen werde: Polizei und Verfassungsschutz haben, nach negativen Erfahrungen mit Geheimpolizeien in Deutschland, unterschiedliche Befugnisse. So sind die Inlandsgeheimdienste dafür zuständig, "extremistische Bestrebungen" zu beleuchten. Für gewöhnlich haben sie jedoch keine Möglichkeit, ihre Daten dabei durch Hausdurchsuchungen zu gewinnen.
2 Kommentare verfügbar
Jörg Tauss
am 25.04.2018