KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Pflegetarifvertrag

Klage aus Rache

Pflegetarifvertrag: Klage aus Rache
|

Datum:

Mehr Geld für AltenpflegerInnen. Das könnte bald kommen. Es braucht nur noch die Hilfe der Kirchen und von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Doch es gibt Arbeitgeber, die das verhindern wollen.

Verdi und der vor anderthalb Jahren gegründete Arbeitgeberverband BVAP (Bundesvereinigung in der Pflegebranche) haben sich auf einen Tarifvertrag für die Altenpflege geeinigt. Wenn die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas (katholisch) und Diakonie (evangelisch) zustimmen, könnte Heil prüfen, ob es im "öffentlichen Interesse" ist, diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Dann müssten alle Altenpflegeeinrichtungen mindestens die dort vereinbarten Löhne zahlen. Angesichts der seit Jahren laufenden Diskussionen über schlechte Arbeitsbedingungen in der Pflege und dem Pflegekräftemangel dürfte dagegen eigentlich niemand etwas einzuwenden haben.

Doch. Und zwar der Arbeitgeber-Dachverband BdA (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände), in dem der BVAP nicht Mitglied ist. Der BdA wirft dem SPD-Minister vor, "die Arbeitsbedingungen in einer Branche staatlich regeln" zu wollen. Teufelszeug also. Jetzt kommt der nächste Arbeitgeberverband in der Pflege ins Spiel, der AGVP (Arbeitgeberverband Pflege). Der hat angekündigt, das Teufelszeug Tarifvertrag wegklagen zu wollen. Weil Verdi in der Branche kaum Mitglieder habe, könne die Dienstleistungsgewerkschaft gar keinen Tarifvertrag aushandeln, behauptet der AGVP und will Verdi gerichtlich für tarifunfähig erklären lassen. Unterstützt wird er dabei von der Evangelischen Heimstiftung Württemberg.

Es ist etwas verwirrend. In der Altenpflege gibt es drei Arbeitgeberverbände: den 2019 gegründeten BVAP, der unter anderem von der AWO, der Volkssolidarität und dem Arbeitersamariterbund getragen wird. Dann gibt es den BPA Arbeitgeberverband e.V. (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste) mit Rainer Brüderle als Vorsitzendem. Dieser Verband hat nach eigenen Angaben 4500 Mitglieder mit rund 190.000 Beschäftigten und ist Mitglied im BdA.

Uneinige Arbeitgeber

Der dritte Arbeitgeberverband ist der AGVP, in dem sich bevorzugt große private Unternehmensgruppen aus der Pflege gesammelt haben. Wer genau alles dazu gehört, mag seine Geschäftsführerin Isabell Halletz im Telefonat nicht sagen. Man vertrete um die 1000 Häuser mit knapp 75.000 ArbeitnehmerInnen, erklärt sie. In einer aktuellen Presseerklärung des AGVP heißt es, man sei zwar dafür, "dass ein Altenheim künftig nur führen kann, wer nach Tarif bezahlt." Aber: Man wolle "maßgeschneiderte Tarife nach Ort und Lage". Tatsächlich, so Halletz, "haben bei uns die meisten einen Haustarif oder tarifähnliche Strukturen." Nun ist ein Arbeitgeberverband doch vor allem dafür da, Tarifpartner zu sein, also Tarifverträge auszuhandeln. Warum hat der AGVP das bislang nicht getan? Halletz: "Wir hatten ja mal einen Tarifvertrag mit dem DHV. Aber da hat Verdi geklagt und der DHV wurde vom Gericht für tarifunfähig erklärt" (Der DHV gehört zu den christlichen Pseudogewerkschaften und wurde bereits in mehreren Branchen für tarifunfähig erklärt, Anm. d. Red.) Ist die Klage gegen Verdi jetzt Rache? So würde Halletz das nicht ausdrücken. "Aber wenn Verdi unseren Tarifvertrag beklagt, machen wir das eben auch mal."

Wenn ein so geführter Arbeitgeberverband gegen Verdi vor Gericht zieht, mag das nicht verwundern. Warum sich allerdings die Evangelische Heimstiftung Württemberg (9.200 Beschäftigte) der Klage angeschlossen hat, erstaunt doch. Denn die Heimstiftung fällt unter das kirchliche Arbeitsrecht, hat also eine Art Tarif und zahlt danach sowieso schon mehr als es der jetzt abgeschlossene Tarifvertrag festlegt, der ja nur Mindestlöhne für AltenpflegerhelferInnen und voll ausgebildete AltenpflegerInnen vorsieht.

Sakrale Extrawurst

Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland enthält einige Privilegien. So gibt es, trotz angeblicher Trennung von Staat und Kirche, einige Sonderregelungen fürs Christentum als Arbeitgeber, Dritter Weg genannt.​ Statt Arbeitgebern und Arbeitnehmern geht man von einer "Dienstgemeinschaft" beider Seiten aus. Es gibt keinen Betriebs- oder Personalrat, sondern Mitarbeitervertretungen. Statt Betriebsverfassungsgesetz gelten Regeln und Ordnungen, die von den kirchlichen Gesetzgebern erlassen werden. Löhne werden nicht in Tarifverhandlungen, sondern in paritätischen Kommissionen ausgelotet. Arbeitskampfmaßnahmen hält die Kirche für unvereinbar mit dem Dienst am Nächsten. Die Rechtsprechung lässt mittlerweile allerdings Streiks von Kirchenangestellten unter bestimmten Bedingungen zu. ​​​​​​(lee)

Der Hauptgeschäftsführer der Heimstiftung Württemberg, Bernhard Schneider, erklärt laut seiner Pressestelle, weil man besser bezahle als andere Pflegeanbieter "brauchen wir keinen neuen und schon gar keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der schlechter ist als unser aktueller." Auch ihn treiben offenbar ideologische Gründe an: "Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Splittertarifvertrages ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Tarifautonomie. Uns als Evangelische Heimstiftung treibt natürlich noch die Sorge um unseren Dritten Weg." Das sieht sein Dachverband, die Diakonie, anders. Die erklärte bereits, sie begrüße den Tarifvertrag für die Pflegebranche prinzipiell. Für die Beschäftigten der Diakonie habe er allerdings keine Wirkung, da man ja schon deutlich besser bezahle. Die Caritas will sich am 25. Februar erklären.

Wer soll das bezahlen?

Die AGVP-Chefin Halletz führt ein weiteres Argument gegen den neuen Tarifvertrag an: Wenn es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gebe, bestehe die Gefahr, dass die Kostenträger, also die Pflegekassen, bei den Budgetverhandlungen mit den Heimträgern nur diesen Tarifvertrag mit seinen Mindestlöhnen bezahlen wolle. "Das haben die Kostenträger schon angekündigt", behauptet sie, kann aber nicht erklären, wann und wo. Das habe sie gehört.

"Das ist eine tatsächliche Gefahr", sagt Irene Gölz, bei Verdi Baden-Württemberg zuständig für die Pflegeberufe. Aber selbstverständlich müsse die anstehende Pflegereform dafür sorgen, dass das nicht passiere. Sie gehe davon aus, dass es einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt, mehr in die Pflegeversicherung zu zahlen. Schließlich wolle ja jede und jeder mal gut gepflegt werden. Gölz: "Und wenn die Arbeitgeber Schiss kriegen, dass die Pflegekassen sie bei den Budgetverhandlungen runterziehen, erwarte ich einen politischen Aufstand der Arbeitgeber. Das will ich dann sehen." Selbstverständlich müsse die Bundesregierung die Folgen von höheren Löhnen in der Pflege, die ja alle immer forderten, beachten. Gölz: "Außerdem: Was wäre denn der Umkehrschluss? Wir machen nichts? Dann würde sich ja nie etwas ändern."


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


2 Kommentare verfügbar

  • UdoOtto
    am 19.02.2021
    Antworten
    Eine Krankenpflegerin erhält nach EG P7 rd. 2.830€ . Bei dem geplanten Gehalt für die Altenpflege von > 3000€ wird das sicher zu Friktionen führen.
Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!