In dieser Woche bringt die oppositionelle SPD im Landtag einen Gesetzesentwurf für ein ausgeweitetes Tariftreuegesetz ein. Wenig überraschend haben Grüne, CDU, FDP und AfD angekündigt, es abzulehnen. In dem Fall war das wahrscheinlich nicht allzu schädlich, denn der Entwurf sei zwar gut gemeint, handwerklich aber nicht besonders gut gemacht, so Thorsten Schulten, Tarifexperte von der Böckler-Stiftung, kürzlich im Rahmen einer Online-Veranstaltung des hiesigen DGB zum Thema Tariftreue. Seine Kritik: Im SPD-Gesetzentwurf heißt es, "das Wirtschaftsministerium kann durch Rechtsverordnung für Auftragnehmer der öffentlichen Hand Festlegungen mit Bezug auf einen jeweils einschlägigen Tarifvertrag vornehmen". Für Schulten ist das "kann" eine zu weiche Formulierung.
Im Südwesten fallen nur noch 52 Prozent der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag. Vor allem in großen Unternehmen wie Daimler und im öffentlichen Dienst können sich Beschäftigte darauf verlassen, dass sie ihren Lohn regelmäßig bekommen, dass es Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt und mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben. Doch wer für einen kleineren Automobilzulieferer arbeitet, wie zum Beispiel PSS, hat das alles nicht. Ganz schlecht sieht es im Einzelhandel aus, der zweitgrößten Branche: Gerade noch 28 Prozent der Beschäftigten arbeiten nach Tarif, hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung festgestellt, die regelmäßig die Tarifbindung in Deutschland erhebt. Tendenz: sinkend.
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