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Quarantäne 21

Quarantäne 21
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Auf der Stuttgart-21-Baustelle haben sich mehrere Arbeiter mit dem Coronavirus infiziert, was die Stadt erst nach Presse-Anfragen einräumte. Der Fall wirft ein Licht auf eine zu unkritische Begleitung des Großprojekts ­– und auf grundsätzliche Probleme des Arbeitsschutzes im Land, die sich in der Pandemie drastisch zuspitzen.

"Über Stuttgart 21 liegt Gottes Segen", sagte vor rund neun Jahren der immens eifrige Projektförderer Claus Schmiedel, damals Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Dass Schmiedel mit seiner spirituellen Überzeugung nicht ganz alleine dasteht, ließ vor einigen Jahren ein wie ein Erweckungsgottesdienst zelebrierter, (angeblicher) Tunneldurchstich vermuten.

Allerdings muss hier etwas Wasser in den Messwein gegossen werden: Schmiedels Aussage ging nicht weit genug. Schaut man sich die aktuellen Regelungen anlässlich der Corona-Krise an, dann gewinnt man den Eindruck, über der gesamten Baubranche liege (im Gegensatz zu den downgelockten Gotteshäusern aller Religionen) der Segen des Herrn. "Kein Baustopp in Deutschland ­– der Beton fließt weiter", titelte frohlockend das Online-Baufachmagazin "Baulinks" am 25. März angesichts der Entscheidung der Bundesministerien des Inneren (BMI) und für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), trotz der Corona-Maßnahmen per Erlass "die Fortführung der Baumaßnahmen im Hochbau, Straßenbau und Wasserbau" zu ermöglichen. Die Ministerien werden von Horst Seehofer und Andreas Scheuer geführt, beides Mitglieder der CSU, also einer Partei, die bekanntlich zum erleichterten Segensempfang ausreichend Kruzifixe vorhält. Doch genug der blasphemischen Scherze.

Dafür, dass der Betonfluss nicht versiege, sorgen indes nicht nur der Bund, sondern auch die Länder. Laut der in erster Fassung am 22. März veröffentlichten Corona-Verordnung für Baden-Württemberg gilt, dass größere Ansammlungen vom Kontaktverbot ausgenommen sind, die "der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs" dienen (in § 3, Absatz 3). Besonders dehnbar scheinen die Bestimmungen im Bau: Die Mindestabstandsregel von 1,50 Meter gilt hier nicht kategorisch, wie eine vom Wirtschaftsministerium herausgegebene Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen nahelegt: "Wo immer möglich", steht darin, "Einhalten eines Abstands zu den Kolleginnen und Kollegen und zu anderen Menschen von mindestens 1,50 m." Wo immer möglich – was impliziert: Es wird wohl nicht immer gehen. Das betrifft auch gemeinsame Fahrten in einem Fahrzeug, die "möglichst vermieden werden sollten".

Vielen Bauarbeitern ist es mulmig

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern ruht das deutsche Baugewerbe nicht in der Corona-Pandemie. Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, wird von der "Süddeutschen Zeitung" mit der Aussage zitiert, dass wegen des Virus "die Baustellen nicht geschlossen werden dürfen", denn die Branche sei "geeignet, zur Stabilisierung der Volkswirtschaft beizutragen". Es wird aber auch berichtet, dass vielen Arbeitern ziemlich mulmig ist, weil die Abstandsgebote kaum einzuhalten sind, weil besonders ausländische Bautrupps oft in engen Wohncontainern oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Und außerdem seien Kontrollen momentan wegen Corona seltener geworden.

Dabei liegt auf der Hand, dass gerade auf Großbaustellen wie etwa Stuttgart 21, allen Ausnahmeregeln zum Trotz, ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Das Aktionsbündnis gegen S 21 und die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Leidig hatten deswegen wiederholt einen Baustopp für das Projekt gefordert. Weswegen sich die Stadt Stuttgart offenbar irgendwann doch genötigt sah, sich zu äußern.

Nach Angaben des Amts für Umweltschutz werde "die S-21 Baustelle in Sachen Infektionsschutz regelmäßig vom Gewerbeaufsichtsamt überprüft", zitierte der SWR am 14. April das Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart, und "ausgehend von den Vorgaben des Wirtschaftsministeriums seien bisher keine Verstöße bei Stichprobenkontrollen festgestellt worden ... Das Infektionsrisiko auf der Baustelle werde fortlaufend neu bewertet und Schutzmaßnahmen angepasst."

Persilschein für die S-21-Bauarbeiten?

Laut Aktionsbündnis ein "Persilschein" für die S-21-Baustelle. Mittlerweile gibt es laut Stadt sechs mit SARS-CoV-2 infizierte Arbeiter einer türkischen Baufirma, 92 weitere seien in Quarantäne (Stand 21. April). Bereits am 13. April sei die erste Corona-Infektion gemeldet worden, erklärte Stadtsprecher Sven Matis, also einen Tag vor der im SWR verbreiteten Statement des Umweltamts. Zwar betonte Matis auch, die Presseanfrage sei schon am 7. April eingegangen und vor Bekanntwerden des Falles beantwortet worden, peinlich wirkt das unglückliche Timing trotzdem.

Und peinlich auch, dass sich die Stadt erst äußerte, nachdem der Journalist Jörg Nauke für die "Stuttgarter Zeitung" deswegen angefragt hatte und die Fälle am 17. April öffentlich machte. Das erweckt zwangsläufig den Eindruck, hier sollte etwas unter den Tisch gekehrt werden.

Der Fall wurde überhaupt erst bekannt, nachdem dem Stuttgarter Linken-Stadtrat Tom Adler Informationen von türkischen Arbeitern zugespielt wurden, die er dann öffentlich machte. Darunter auch ein Video, in dem mehrere Bauarbeiter, eng beieinander stehend, sich über mangelhafte Hygiene und fehlende Desinfektionsmittel in den Unterkünften beklagen. Ebenso darüber, dass sie, anders als ihre deutschen und portugiesischen Kollegen, keine Schutzmasken bekommen.

Die Infizierten und unter Quarantäne stehenden Arbeiter sollen dem türkischen Unternehmen Erfa angehören, einem Subunternehmen der Firmen Hochtief und Züblin. Laut Aussagen eines Arbeiters sollen sie, so das Aktionsbündnis, nur 7 Euro Stundenlohn, also weit weniger als der gesetzliche Mindestlohn, verdienen und keine Krankenversicherung in Deutschland erhalten.

Virus verschärft Probleme der Gewerbeaufsicht

Gleich eine Reihe von Missständen also, die eine funktionierende Baustellenkontrolle schon früher hätte aufdecken müssen. Aber genau die ist derzeit doppelt geschwächt. Zum einen wegen Corona: Nach Presseanfragen hat das Wirtschaftsministerium eingeräumt, dass momentan "die aktive Überwachung von Betrieben in verminderter Form durchgeführt wird" – um die eigenen Mitarbeiter zu schützen. Eigeninitiierte Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht gebe es nicht, Beschwerden würden telefonisch bearbeitet, denn Außentermine seien gerade nicht gestattet. Arbeitsschutzkontrolle aus dem Homeoffice ist schwierig.

Die andere Schwächung ist eine strukturelle: 2005 wurden in Baden-Württemberg im Zuge der Verwaltungsreform die bis dahin Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter aus Spargründen aufgelöst und deren Aufgaben den Landratsämtern und Kommunen zugewiesen. Und die sind damit heillos überfordert, weil chronisch unterbesetzt. Der Chef der Gewerbeaufsicht in Stuttgart, Michael Koch, "hat errechnet, dass es in der Stadt rund 60.000 Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gibt", sagte der zu diesem Thema recherchierende Journalist Hermann G. Abmayr 2018 im Kontext-Interview. "Doch seine Behörde kann allenfalls 60 oder 70 davon im Jahr ahnden. Und das ist in anderen Regionen ähnlich." Abmayr sprach daher auch von einem "Staatsversagen".

"Die Corona-Krise legt sich wie ein Vergrößerungsglas auf viele Probleme und Zustän­de", stellt die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" auf ihrer Website fest. Dies gilt auch für Probleme und Zustände bei Stuttgart 21 – der größten und teuersten Baustelle der Republik.


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1 Kommentar verfügbar

  • Gerald Fix
    am 26.04.2020
    Antworten
    Danke für diesen Artikel, in dem auch gezeigt wird, wie problematisch es ist, wenn zwischen Lockdown und Öffnung zu lavieren ist. Die Unterbringung von zeitweilig auf der Baustelle eingesetzten in- und ausländischen Arbeiter*innen ist sicher ein großes Problem; bei Erntehelfer*innen ist das ähnlich.…
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