Ein anschauliches Fallbeispiel stellt eine bauliche Ergänzung in der Stuttgarter Lerchenstraße dar. An einer Treppe im Gebäude der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) waren Korrekturen nötig. "Um die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege zu erfüllen", habe die DHBW eine Veränderung vornehmen müssen, teilt eine Sprecherin gegenüber der Redaktion mit: "Wir können nachvollziehen, dass die nachträglich eingebaute Geländerkonstruktion auf den ersten Blick ungewöhnlich wirkt."
Auch auf den zweiten und dritten Blick tritt kein Gewöhnungseffekt ein. Im Foyer sind zwei Geschosse durch eine tortenstückförmig zulaufende Trichtertreppe mit blauen Stufen verbunden, die an der Seite zu einer Wand hin abschließt, während auf der anderen ein schwarzes Geländer ungeplante Abstürze verhütet. Wer aber die DIN 18065 beflissentlich studiert hat, wird an dieser Stelle stutzend innehalten. Ganz recht, wenn so eine Treppe nur an einer Seite ein Geländer hat, verletzt das die Pflicht zum "beidseitigen Handlauf".
Das Resultat dieser Intervention im Namen der Norm sind zwei rote, parallel zueinander verlaufende Ergänzungsgeländer auf der Ursprungstreppe, die den Zugang zu einem Großteil der ursprünglich nutzbaren Trittstufentretfläche erheblich einschränken. Das mag unter Gesichtspunkten der Ästhetik Irritationen verursachen, aber zumindest die Lehre scheint dadurch nicht beeinträchtigt. Zumindest betont die Pressestelle der DHBW, ohne dass die Redaktion danach gefragt hätte: "Für den Hochschulbetrieb ergeben sich durch das Geländer keinerlei Einschränkungen." Das ist einerseits eine recht niedrige Messlatte. Andererseits wäre ein Geländer, das ein Gebäude komplett unbenutzbar macht, wahrscheinlich nicht mal der größte Baupfusch in Stuttgart.
Ergänzungstreppen für die Stäffele-Stadt
Kurioserweise gibt es in der Stäffele-Stadt sogar einen zweiten Anwärter auf die sonderbarste Treppenergänzung, die wegen Anforderungen an Flucht- und Rettungswege das ursprüngliche Erscheinungsbild eines öffentlichen Gebäudes verunstaltet. So stellt die große Anzahl von Treppen und Stufen im Innenbereich des "Treffpunkt Rotebühlplatz" ein markantes Gestaltungsmerkmal dar – dennoch mussten hier 2019, fast 30 Jahre nach der Eröffnung, drei weitere Behelfstreppen von außen ergänzt werden (diese als Provisorium geplante Übergangslösung steht zum Redaktionsschluss noch immer). Hier war der Grund, dass der vorhandene Rettungsweg durch das Foyer insbesondere für größere Veranstaltungen im Obergeschoss nicht mehr zeitgemäß war.
Aber warum ist es bei der DHBW gelaufen, wie es gelaufen ist? Und wie viel hat das Ergänzungsgeländer gekostet? "Da die Planung, Bauausführung und Finanzierung des Gebäudes nicht im Zuständigkeitsbereich der DHBW Stuttgart liegen", teilt die Pressestelle mit, "können wir zu den Kosten der nachträglichen baulichen Anpassung keine Auskunft geben." Für entsprechende Informationen müsse man sich an das zuständige Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg in Schwäbisch Gmünd wenden. Das Amt wiederum hat ein noch zuständigeres Unteramt, das Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim. Dort aber lautet die Auskunft am Telefon: "Ich weiß nicht, ob sie hier an der richtigen Adresse sind." Die Frau am anderen Ende der Leitung erinnert sich noch, dass es einen Projektleiter bei ihnen gab, der mit der Bauplanung an der DHBW Stuttgart zu tun hatte. Der sei aber versetzt worden und jetzt bei einem Stuttgarter Amt. Hier versandet die Spur – wo sich ein bürokratisches Eigenleben verselbstständigt hat, ist der Schlamassel kaum noch zu entwirren.
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